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Bundesbehörde bewilligt zahlreiche Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel

Dieses Jahr gibt es schon 60 Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel, 2022 waren es 90.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig hat für das laufende Kalenderjahr bereits 60 Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel erteilt, um Gefahren für die Gesundheit und den Schutz von Kulturpflanzen abzuwenden. Dabei handelt sich hauptsächlich um Insektizide und Fungizide.

Für das gesamte vergangene Jahr werden rund 90 Produkte aufgeführt. Wie aus der aktuellen Liste hervorgeht, entfallen 32 der Notfallzulassungen für 2023 auf Insektizide. Diese sind unter anderem bestimmt für die Anwendung in Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Raps, Sonnenblumen, Futtererbsen, Ackerbohnen, Dicken Bohnen, Buschbohnen und Lupinen. Außerdem geht es dabei um den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gemüse wie Gurken, Paprika, Tomaten und Spargel.

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Weitere Anwendungen betreffen Wiesen und Weiden, Kern-, Stein- und Beerenobst, Hopfen, Weinreben sowie Holzgewächse. Außerdem erteilte das BVL 26 Notfallzulassungen für Fungizide. Diese Produkte dürfen unter anderem angewendet werden beim Anbau von Zucker- und Futterrüben, Winterraps, Sonnenblumen, Ölkürbissen, Tomaten, Salat, Beet- und Balkonpflanzen, Zuckermais, Buschbohnen, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Speisezwiebeln, Möhren, Weißkohl, Beten, Stangenbohnen, Garten- und Futtererbsen sowie Weinreben.

Weitere Notfallzulassungen für das laufende Jahr betreffen ein Herbizid für die Anwendung in Feldsalat sowie ein Mittel gegen Fraßschäden im Mais durch Fasane, Rabenkrähen und Tauben. Notfallzulassungen sind laut BVL ein wichtiges Instrument, um akute Probleme des Pflanzenschutzes durch die schnelle Bereitstellung von Pflanzenschutzmitteln zu entschärfen und die betroffenen Kulturpflanzen wirkungsvoll zu schützen.

Notfallzulassungen würden immer dann benötigt, wenn das aktuelle Aufkommen bestimmter Schadorganismen mit den zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmitteln oder alternativen Verfahren nicht mehr bekämpft werden könnten, heißt es auf der Internetseite des Bundesamtes.

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