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Agrarreform ab 2023

DLG drängt auf Lockerungen bei Fruchtwechsel und Selbstbegrünung von Brachen

Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) bündelt ihre Verbesserungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform (GAP) ab 2023 in sieben Punkten. Offen ist, ob die Zeit für Veränderungen noch reicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Der DLG-Ausschuss für Ackerbau sendet einen “dringender Appell“ an die politisch Verantwortlichen für Veränderungen an der GAP-Reform ab 2023 in Deutschland. Es brauche dafür einen „ganzheitlichen Blick für Ackerbau, Biodiversität und betriebliche Belange“, schreibt der Ackerbau-Ausschluss in seinen Empfehlungen, die er vergangene Woche verabschiedet hat.

Fachlich mahnt die DLG folgende sieben Punkte an:

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  1. Selbstbegrünung bei Stilllegung und Pufferstreifen ist aus fachlicher Sicht nicht zielführend. Dies führt zu hohem Druck unerwünschter Arten, die auf den angrenzenden Kulturflächen zu erhöhtem Pflanzenschutzmittelaufwand und weiteren Problemen bei der Erhaltung der Brachen und beim Pflanzenbau führen kann.
  2. Beim jährlichen Fruchtwechsel ist eine Flexibilität erforderlich. Aus ackerbaulicher Sicht ist eine vielfältige Fruchtfolge vorteilhaft. Jedoch sollte auf einem Anteil von 10 % der Betriebsfläche eine Flexibilität im Sinne der guten landwirtschaftlichen Praxis möglich sein. Klima und Standortbedingungen führen im Pflanzenbau oft zu unvorhergesehenen Ereignissen, auf die reagiert werden muss.
  3. Begrünte Pufferstreifen sind für den protektiven Gewässerschutz effektiv. Auch Flächen kleiner 1000 m² müssen auf die 4 % Stilllegung anrechenbar sein. Kleinstrukturierte Gebiete werden sonst deutlich benachteiligt und ihre Produktivität politisch herab gesetzt.
  4. Eine Bodendeckung um jeden Preis ist nicht umsetzbar. Zwischenfrüchte fördern Bodenfruchtbarkeit und bieten Erosionsschutz und sind damit auf vielen Standorten sinnvoll. Sie sind allerdings mit Blick auf phytosanitäre Effekte („grüne Brücke“ und Mäuse) eine große Herausforderung und auf einigen Standorten oder Fruchtfolgen z.B. mit Kartoffeln oder Leguminosen manchmal nur unter großem Aufwand handhabbar, insbesondere auch weil keine Totalherbizide mehr zur Verfügung stehen werden.
  5. Eine flächendeckende Extensivierung ist nicht erstrebenswert. Eine bedarfsgerechte Düngung und moderner Pflanzenschutz nach integrierten Grundsätzen sichert die Versorgung der Gesamtbevölkerung und stellt sicher, dass Flächen auch in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten bleiben.
  6. LandwirtInnen brauchen dringend Planungssicherheit. Detailfragen müssen schnell geklärt werden und Flexibilität muss gewährleistet werden Klärungsbedarf besteht insbesondere bei der Winterbodenbedeckung nach spät räumenden Kulturen (Zuckerrübe/Mais), der Definition eines Wasserlaufes sowie Standdauern für Zwischenfrüchte.
  7. Die Bürokratie sowie der Aufwand für Dokumentation nehmen weiter zu. Antrags-, Kontroll- und Dokumentationstätigkeit werden weiter intensiviert sowie auch die Fehleranfälligkeit. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden.

BMEL wartet auf Antwort der EU-Kommission

Aktuell liegen die deutschen Regeln zur Umsetzung der GAP ab 2023 in Brüssel als Strategieplan zur Prüfung. Weil Deutschland seinen Strategieplan wegen des Regierungswechsels verspätet eingereicht hat, hat es anders als andere Mitgliedstaaten noch keine Rückmeldung zu seinen Maßnahmen von der EU-Kommission. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erwartet nach Informationen von top agrar eine Stellungnahme dazu in der zweiten Mai-Hälfte.

Sollte die EU-Kommission Details monieren, könnte es noch Korrekturen am GAP-Strategieplan geben. Erst danach wird er im Sommer 2022 abschließend verabschiedet werden. Unklar ist, ob es in der Kürze der Zeit auch noch Möglichkeiten für Veränderungen gibt, die nicht von der EU eingefordert wurden. Für 2024, ein Jahr nach Einführung der neuen GAP, hat das BMEL allerdings eine umfassende Evaluierung der neuen Regeln für die Agrarzahlungen angekündigt.

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