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topplus Novelle Düngegesetz

Düngegesetz und Stoffstrombilanz: Was ist der aktuelle Stand?

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Neuerungen beim Düngegesetz sind ins Stocken geraten. Wegen des geplanten Bürokratieabbaus wackelt auch die Verschärfung der Stoffstrombilanz.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die Novelle des Düngegesetzes bleibt es weiterhin ruhig. Außerdem rückt die Bundesregierung nun von ihrem ehrgeizigen Vorhaben, die Stoffstrombilanzverordnung zu verschärfen, ab. Was die Düngung anbelangt, gibt sie sich nun plötzlich milder.

Auf der Bundesratssitzung am 22. März kündigte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung 10 Punkte zur Entlastung der Landwirte an; darunter war auch eine veränderte Ausrichtung der Stoffstrombilanzverordnung. Richt- und Schwellwerte sollen nun an die Düngeverordnung angepasst, Dokumentationsfristen vereinheitlicht und außerdem Bagatellgrenzen eingeführt werden.

Kritik aus dem Bundesrat

Schon vor der Osterpause hatte die Bundesregierung die geplanten Beratungen für das Düngegesetz im Bundestag ausgesetzt – und das obwohl die Verabschiedung des Gesetzes schon längst geplant war. Und dann kam noch Gegenwind aus den Bundesländern dazu.

Auf der letzten Agrarministerkonferenz am 15. März hatten immerhin elf Bundesländer die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung gefordert. Sie begründeten diese Position u. a. mit einem notwendigem Bürokratieabbau.

Monitoring und Stoffstrombilanzen geplant

Den Entwurf für ein überarbeitetes Düngegesetz hatte die Bundesregierung bereits im August letzten Jahres vorgelegt. Der Gesetzesentwurf umfasste zwei zentrale Eckpunkte: Zum einen ein Wirkungsmonitoring, das die bundesweiten Effekte der Düngeverordnung erfassen soll und zum anderen strengere Auflagen auf die betriebliche Stoffstrombilanz. Geplant war z.B., dass Betriebe künftig schon ab 15 statt 20 ha eine Stoffstrombilanz erstellen müssen.

Bundesregierung: EU-Recht umsetzen

Laut Bundesregierung ist die Novelle des Düngegesetzes notwendig, um EU-Recht umzusetzen. Sie wurde u.a. in die Wege geleitet, um drohende Strafzahlungen aus Brüssel abwenden.

Seit August 2023 hat der Bundestag mehrfach darüber beraten. So wurden November letzten Jahres Experten im Landwirtschaftsausschuss angehört, wobei einige den zusätzlichen Aufwand für die Betriebe kritisierten. Das EU-Recht sehe vergleichbare Forderungen gar nicht vor, argumentierte etwa der Bauernverband.

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