Nicht nur die Bundesregierung hat hinsichtlich der geplanten EU-Verordnung über die neuen genomischen Züchtungstechniken (NGT) noch Klärungsbedarf. Die Länder haben bekräftigt, dass bezüglich des von der Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlags „weiterhin Fragen hinsichtlich Transparenz, Wahlfreiheit, Koexistenz sowie des Vorsorgeprinzips bestehen“. So heißt es in einer Stellungnahme, die der Bundesrat am 14.6. abgegeben hat.
Die Länderkammer bezog sich dabei auf eine Mitteilung der Kommission zur Förderung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der EU. Grundsätzlich begrüßen die Länder jedoch die Initiative der Kommission, Maßnahmen auszuarbeiten und zu ergreifen, die bestehende Hemmnisse abbauen sollen.
Auf europäischer Ebene ringen die Mitgliedstaaten derweil noch um eine gemeinsame Position für die Verhandlungen über einen Rechtsrahmen für die neuen Züchtungstechniken, während das Europaparlament seine eigene bereits verabschiedet hat. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte im Februar ähnliche Knackpunkte wie die Länder angeführt. Zuletzt hatte die belgische EU-Ratspräsidentschaft versucht, einer Position näherzukommen.