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Ministerin Staudte gefragt

Niedersachsens Bauern erwarten Hilfe bei Grünlanderneuerung nach Hochwasser

Nach dem Hochwasser müssten viele Landwirte in Niedersachsen ihr Grünland eigentlich neu einsäen und den Boden dazu einmal bearbeiten. Das ist jedoch verboten.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Hochwasser in Niedersachsen ist weg - das vormals üppige Grünland zeigt sich jedoch vielfach als braune Matschfläche.

„Ohne Neueinsaat kann ich die Grasernte dieses Jahr abschreiben. Das bedeutet, dass ich Futter für meine Kühe zukaufen muss, was mit extremen Kosten für mich und meine Familie verbunden ist“, befürchtet Milchviehhalter Janek Böschen aus dem Landkreis Osterholz.

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Böschen muss mehr als 1.000 Rinder versorgen. Von seinen 285 ha untergegangen Grünlandflächen sind gut 230 ha Moorstandorte, auf denen jegliche Bodenbearbeitung untersagt ist. Das führt zu Schwierigkeiten bei der notwenigen Wiederherstellung seines Grünlands, berichtet der Bauernverband.

Problem: Bodenbearbeitung verboten

„Ohne vorhergehende Bodenbearbeitung, zum Beispiel mit dem Grubber, Pflug oder der Fräse, gelingt bei diesem Ausmaß an Schäden keine ordentliche Neueinsaat. Leider ist jegliche Bodenbearbeitung verboten“, erklärt Stephan Warnken, Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbands Osterholz, das Problem.

„Daher haben wir uns mit der Bitte an die Ministerin gewandt, eine kurzfristige Lösung für die vom Hochwasser geschädigten Höfe mit Flächen auf Moor herbeizuführen, und Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.“

Niedersächsischer Weg sieht ausnahmsweises Pflügen vor

Das Paradoxe an der Situation: Das sogenannte „Pflugverbot“ von Dauergrünland auf Moor gilt sowohl über das niedersächsische Naturschutzgesetz als auch im EU-Förderrecht, wobei nach Naturschutzrecht ausnahmsweise eine Dauergrünlanderneuerung mit flacher Bodenbearbeitung, alle zehn Jahre auch mittels Pflug, möglich ist.

Über diese Ausnahme hatte man sich im Rahmen der Verhandlungen über den „Niedersächsischen Weg“ zwischen Landwirtschafts-, Umweltministerium und Verbänden mit Zustimmung des Landtags geeinigt, der das Naturschutzgesetz 2020 dahingehen einstimmig geändert hatte.

„Was seinerzeit einvernehmlich verabredet worden ist und nach Naturschutzgesetz gilt, muss nun ausnahmsweise – im Angesicht des Ausmaßes der historischen Überschwemmungskatastrophe als ein Fall höherer Gewalt – auch förderrechtlich möglich gemacht werden“, bekräftigte Warnken das Anliegen der Landvolk-Kreisverbände abschließend.

Das Landvolk pocht daher auf eine schnelle Entscheidung, damit die Landwirte die Grünlandnarbe noch zügig zu Vegetationsbeginn etablieren können. Ansonsten droht die ausbleibende Grasernte zum Existenzrisiko für die betroffenen Betriebe zu werden.

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