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Offener Austausch der Agrarverbände mit Merkel

Bundeskanzlerin Merkel hat sich die Sorgen der Landwirte mit Blick auf das Insektenschutzpaket angehört. Entscheidend für die Pflanzenschutzvorschriften wird aber der Bundesrat sein.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Dienstagabend hat sich eine Runde aus Landwirtschaftsverbänden mit Bundeskanzlerin Angela Merkel per Video-Schalte ausgetauscht. In den Gespräch ging es laut Angaben mehrerer Teilnehmer nahezu ausschließlich um die Details und Auswirkungen des Insektenschutzpaketes. Die Bundesregierung hatte Mitte Februar die entsprechenden Entwürfe zum Bundesnaturschutzgesetz und zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung verabschiedet.

Die Kanzlerin habe in dem Gespräch Wert darauf gelegt, dass über die Details aus dem Kabinettsbeschluss gesprochen werde und nicht über überholte vorherige Entwürfe. Zuletzt hatte es noch Länderöffnungsklauseln für die Regeln und die Herausnahme von weiten Teilen der FFH-Gebiete aus den Verschärfungen gegeben. Über das Naturschutzgesetz mit den Änderungen für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen wird nun der Bundestag beraten. Die Verschärfungen in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung mit den Gewässerrandstreifen und den Pflanzenschutzverboten in nationalen Schutzgebieten und bei Grünland und Wald auch in FFH-Gebieten liegen im Bundesrat.

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Keine Verschiebung auf nach der Wahl

Merkel habe in dem Gespräch klar gemacht, dass es das Thema Biodiversität nicht vertrage, auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu verschieben, berichten Teilnehmer. Anpassungen seien im Bundestag und Bundesrat möglich, es könne sich aber niemand eins zu eins durchsetzen.

Ein Folgetermin zu dem Treffen wurde laut Teilnehmerangaben nicht vereinbart. Mitte März kommt allerdings Kanzlerin Angela Merkel erneut mit der Zukunftskommission Landwirtschaft zusammen. Dann soll der Zwischenstand der Kommission, die aus Landwirtschaft, Wissenschaft und gesellschaftlichen Verbänden besteht, besprochen und insbesondere das Thema Zukunft der Agrarzahlungen und Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf der Agenda stehen.

An dem virtuellen Treffen mit Merkel nahmen rund 30 Personen teil. Dazu gehörten unter anderem DBV-Präsident Rukwied und die Landesbauernpräsidenten, LsV-Deutschland, die DLG, der Deutsche Raiffeisenverband, die AbL, der Gartenbauverband und der Bio-Dachverband BÖLW. Hinzu kamen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann und der Unions-Agrarsprecher Albert Stegemann.

Bundestag und Bundesrat am Zug

Mit dem Gespräch bei der Kanzlerin zeigte sich der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, zufrieden. Sie habe sich sehr offen und lösungsorientiert gegenüber den Anliegen der Wirtschaft gezeigt. „Es ist gut und richtig, weiter im Gespräch zu bleiben. Nun kommt es darauf an, was Bundestag und Bundesrat aus den vorliegenden Regelungsentwürfen zum Insektenschutz machen“, sagte er.

Auch der DRV wendet sich gegen die Pflanzenschutzverbote, die in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung für nationale Schutzgebiete und Grünland und Wald auch in FFH-Gebieten geplant sind. „Ich halte nichts von einem Herbizidverbot, wenn nebenan Flächen versiegelt und rund um die Uhr beleuchtet werden“, sagte Holzenkamp. Der DRV-Präsident sieht eine Gefahr von Produktionsverlagerungen: „Es kann nicht unser Ziel sein, vermehrt Nahrungsmittel aus Drittstaaten zu importieren, damit hier Flächen brach fallen“, sagte er.

Im Vorfeld des Treffens hatte Bauernpräsident Rukwied eine Umkehr der „Verbotspolitik der Bundesregierung“ gefordert. Die geplanten Einschnitte durch das Insektenschutzpaket gingen einseitig zu Lasten der Bauern, so Rukwied weiter. Er forderte einen Ausgleich für die Betriebe und die Ermöglichung von kooperativen Maßnahmen für den Naturschutz.

Zu Veränderungsbereitschaft hatte der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, der auch an der Runde teilnahm, appelliert. Die Politik könne die Bewältigung des Verlusts der Artenvielfalt ebenso wenig der Entscheidung an der Ladenkasse überlassen, wie die Bewahrung von Bodenfruchtbarkeit oder sauberem Trinkwassers. „Das alles sind Anliegen des Gemeinwohls und dieses muss politisch gesichert werden“, sagte Löwenstein. Für Investitionen in Gemeinwohlleistungen der Bäuerinnen und Bauern müssten künftig 70 % der Agrargelder zur Verfügung gestellt werden, forderte er.

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