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Patent auf Zufallsmutagenese für Syngenta bestätigt – Landwirte entsetzt

Verändern sich zufällig Gene von Pflanzen, können Firmen das patentieren lassen. Gegner warnen, dass dadurch Stück für Stück alle Sorten lizensiert werden und die Bauern in die Abhängigkeit geraten.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Europäische Patentamt (EPA) hatte dem Unternehmen Syngenta im Jahr 2013 ein Patent auf die genetische Eigenschaft von ursprünglich aus Jamaika stammender Paprika erteilt. Sie besitzt eine natürliche Resistenz gegen Pflanzenschädlinge wie die Weiße Fliege. Dagegen hatte ein breites Bündnis von Organisationen aus insgesamt 27 Ländern Einspruch eingelegt, weil nach dem Wortlaut der Europäischen Patentgesetze keine Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt werden dürfen. Das EPA gab diesem Einspruch aber nicht statt.

Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut mahnt, dass es sich längst nicht nur um ein Patent auf Paprika handelt. Allein im Dezember 2022 habe das Amt mindestens vier weitere europäische Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Betroffen seien Braugerste, Melonen, Tomaten und Löwenzahn. Die Politik müsse jetzt aktiv werden, um diesen Ausverkauf der Lebensgrundlagen zu stoppen, so der Kritiker.

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Verbot wird mit Trick umgangen

Laut Then sind Patente auf konventionelle Zucht in Europa zwar weiterhin verboten, die Konzerne würden jedoch die Verwendung von zufällig entstandenen Genvarianten (Zufallsmutagenese) für die Züchtung beanspruchen. So sei es auch beim jüngst erteilten Patent auf Braugerste (EP1727905) gewesen. Dieses Patent umfasse die Pflanzen, die Körner und das Malz, zudem alle Futtermittel, Lebensmittel und Verfahren zur Herstellung von Getränken, die aus der Gerste produziert werden können.

In der Praxis blockieren derartige Patente nach Einschätzung von Then den Zugang zur biologischen Vielfalt, die von allen Züchtern benötigt wird, um neue Sorten zu züchten. Davor warnt auch der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) in seinem jüngsten Positionspapier. Der BDP fordert ein Verbot der Patentierung von genetischen Veranlagungen, die natürlicherweise vorkommen können.

Klare Ablehnung auch von den Freien Bauern

Von einem „Alarmsignal“ spricht die landwirtschaftliche Interessenvertretung Freie Bauern. „Die Industrie will uns das Eigentum an unseren Jahrhunderte alten Kulturpflanzen wegnehmen“, warnt Ralf Ehrenberg von deren Bundesvertretung.

Mit der Verteidigung besonders umstrittener Patente auf konventionelle Züchtungen gehe es Konzernen wie Syngenta vor allem darum, den bislang gar nicht in Frage gestellten Patentanspruch auf gentechnisch veränderte Pflanzen auch bei einer möglichen Aufweichung des Gentechnikrechts aufrecht zu erhalten, vermutet der 51-jährige Ackerbauer aus dem hessischen Ziegenhagen: „Hier wittert die Industrie das ganz große Geschäft mit Lizenzgebühren, die wir Jahr für Jahr bezahlen müssen. Wir sollten uns deshalb alle einig sein, dass wir auf unseren Betrieben kein patentiertes Saatgut einsetzen.“

Wegen einer Stellschraube wird das Gesamtprodukt patentierbar?

Ginge es nach den Freien Bauern, dürfte das Europäische Patentamt überhaupt keine Patente auf Lebewesen mehr erteilen. „Eine Weizenpflanze etwa hat über 90.000 Gene“, veranschaulicht Ehrenberg: „Wenn da eine Eigenschaft geändert und darauf Patent angemeldet wird, ist das so, als würde jemand am Reifen meines Traktors eine Ventilkappe auswechseln und anschließend behaupten, der ganze Traktor gehöre ihm.“

Das Patent auf Lebewesen sei ein so fundamentaler Angriff auf die unternehmerische Freiheit der Betriebe, dass es nur mit einer möglichst geschlossenen Abwehrhaltung des Berufsstandes pariert werden könne, ist Ehrenberg überzeugt und wünscht sich von seinen Berufskollegen Wachsamkeit: „Wenn angebliche Freunde der Landwirtschaft uns neue Nutzpflanzen als Fortschritt anpreisen, die aber aufgrund genetischer Veränderungen patentgeschützt sind, hilft nur ein konsequentes Nein“, so der Landwirt.

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