Pflanzliches Vermehrungsmaterial aus Drittstaaten soll bei der Einfuhr in die Europäische Union künftig den hier geltenden Standards genügen müssen. Dafür hat sich der Agrarausschuss des Europaparlaments ausgesprochen.
Um den Erhalt von genetischen Ressourcen zu vereinfachen, wollen die EU-Agrarpolitiker die dafür notwendige Vermarktung erleichtern. Vorgeschlagen wird, Zugang, Verkauf und Verbringungen von geringeren Mengen an pflanzlichem Vermehrungsmaterial von bestimmten Regelungen auszunehmen.
Zugleich soll der Austausch zwischen Landwirten in begrenztem Umfang dereguliert werden, wobei das maximale Volumen für jede Art von der EU-Kommission festgelegt werden soll.
Rückverfolgung für forstliches Vermehrungsmaterial
Im Hinblick auf forstliches Vermehrungsmaterial hat sich der Ausschuss darauf verständigt, eine Rückverfolgung von der Ernte bis zur Vermarktung anzustreben. Die Erzeuger sollen verpflichtet werden, vor der Ernte die zuständigen Behörden zu informieren. Ziel ist es, bessere Kontrollen zu ermöglichen.
Der EU-Kommission soll gemäß der Empfehlung aufgegeben werden, den Mitgliedstaaten auf Anfrage Unterstützung für die Überwindung von Engpässen bei der Versorgung mit forstlichem Vermehrungsmaterial zu gewähren. Auch untereinander sollen die Staaten in dieser Hinsicht besser zusammenarbeiten.
Das Europaparlament wird über die Ausschussempfehlungen und damit seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten voraussichtlich in der letzten Plenarsitzung vor den Europawahlen abstimmen. Der Trilog wird aufgrund der geringen verbleibenden Zeit jedoch nicht mehr gestartet. Somit muss nach den Wahlen zunächst darüber entschieden werden, ob das Parlament in seiner neuen Zusammensetzung die bestehende Verhandlungsposition übernimmt oder eine neue erarbeitet werden soll.