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Umweltbundesamt fordert mindestens 18 Meter breite Gewässerrandstreifen

Der Eintrag von Pflanzenschutzrückständen in Kleingewässer ist nach Auffassung des UBA deutlich größer als bisher angenommen. Die Bundesbehörde fordert deshalb breitere Randstreifen an Fließgewässern.

Lesezeit: 2 Minuten

Noch breitere Randstreifen an allen kleinen Gräben und Gewässern – so lautet die Forderung, die das Umweltbundesamt (UBA) aus einer Studie zur Belastung kleiner Oberflächengewässer mit Pflanzenschutzrückständen ableitet.

Nach den Ergebnissen der Datenanalyse zum Kleingewässermonitoring sind derartige Wasserflächen und die darin vorkommenden Organismen derzeit angeblich nur unzureichend vor Pflanzenschutzmitteln von angrenzenden Agrarflächen geschützt. Nach Auffassung der Autoren müssten Gewässerrandstreifen deshalb zum Schutz vor allem von aquatischen Wirbellosen eine Breite von mindestens 18 m aufweisen.

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Gemäß der Analyse stellt die mittlere Breite eines Gewässerrandstreifens bei Niederschlagsereignissen von mehr als 25 mm „statistisch den wichtigsten eintragsreduzierenden Parameter“ dar. Ebenfalls bedeutenden Einfluss auf den Eintrag haben zeitweise wasserführende Gräben, während Faktoren wie Hangneigung, Landnutzung und Vegetationsbedeckung nur als untergeordnete Faktoren eingestuft werden.

Mehr Einträge durch Niederschläge

Im Rahmen des 2018 und 2019 durchgeführten Kleingewässermonitorings hatten die Wissenschaftler sogenannte Ereignisproben untersucht. Die bei Niederschlag genommenen Proben waren gegenüber herkömmlichen im Mittel mit fast doppelt so vielen Wirkstoffen belastet, die zudem erheblich höher konzentriert waren. Belegt wurde ferner eine generelle Überschreitung der Regulatorisch Akzeptablen Konzentration (RAK). Dieser Parameter beschreibt die maximale Konzentration, bei der keine inakzeptablen Effekte auf das Ökosystem erwartbar sind. Beim Kleingewässermonitoring wurden indes bei etwa 80 % der untersuchten Messstellen für mindestens einen Wirkstoff die geltende RAK überschritten, und zwar vor allem bei den Ereignisproben.

Risiko unterschätzt?

Daraus folgern die Wissenschaftler, dass die Proben im Rahmen des behördlichen Monitorings nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) das Risiko für Wasserorganismen „deutlich“ unterschätzen. Empfohlen wird daher, eine ereignisbezogene Probenentnahme einzuführen und auch den Beprobungszeitraum anzupassen. Mittelwerte über das gesamte Kalenderjahr, die die Periodizität der Belastung vernachlässigten, seien für eine realistische Abbildung des Risikos in kleinen Gewässern nicht geeignet, heißt es dazu.

Kleingewässer weiter überwachen

„Das Kleingewässermonitoring zeigt deutlich, dass unsere Gewässer nicht ausreichend vor Belastungen, insbesondere durch Pflanzenschutzmittelrückstände, geschützt sind“, erklärte UBA-Präsident Prof. Dirk Messner. Er sieht nun alle Akteure gefordert, schnell für Abhilfe zu sorgen. Verbesserungen könnten durch eine Anpassung der Zulassung, fortgeführtes⁠ Monitoring⁠ kleiner Gewässer, die systematische Erhebung aussagekräftiger Anwendungsdaten und die Umsetzung wirkungsvoller Schutzmaßnahmen erreicht werden.

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