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Union steht zum Düngekompromiss

Die Unionsfraktion steht trotz Bedenken gegen Teile der geplanten Neuregelung zum Düngekompromiss. Mit der Änderung des Düngegesetzes werde die Koalition ihren Teil der Absprache zum Düngepaket mit der Bundesregierung und den Bundesländern umsetzen, versicherte der Agrar-Sprecher der CSU/CSU, Franz-Josef Holzenkamp.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Unionsfraktion steht trotz Bedenken gegen Teile der geplanten Neuregelung zum Düngekompromiss. Mit der Änderung des Düngegesetzes werde die Koalition ihren Teil der Absprache zum Düngepaket mit der Bundesregierung und den Bundesländern umsetzen, versicherte der agrarpolitische Sprecher der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp.


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Nunmehr sei es am Bundesrat, dafür Sorge zu tragen, dass auch die Düngeverordnung gemäß der Verständigung beschlossen werde. Holzenkamp machte deutlich, dass insbesondere die Stoffstrombilanz in der Union nach wie vor kritisch gesehen werde. Eine andere Lösung sei jedoch bei den Beteiligten nicht mehrheitsfähig gewesen.


Der CDUPolitiker räumte ein, dass die Umsetzung der neuen Düngevorschriften die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt vor große Herausforderungen stellen werde. Jede neue Verordnung könne dabei negative Auswirkungen auf den anhaltenden Strukturwandel haben. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehe gleichwohl der Handlungsbedarf vor allem in schon belasteten Gebieten außer Frage. „Deshalb tragen wir die verschärften Anforderungen für die landwirtschaftliche Düngung mit, um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren“, betonte Holzenkamp.


In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und den Ländern habe man sichergestellt, dass eine ausreichende Versorgung der Pflanzen mit Dünger auch weiterhin möglich bleibe, so der Agrarsprecher. Zudem werde die besondere Beschaffenheit von Boden und Klima einzelner Regionen berücksichtigt. Hier gebe es ausreichende Flexibilität für die landwirtschaftliche Praxis.


Stufenweise Einführung


Die Koalitionsfraktionen hatten bis zuletzt über die Einführung einer neuen Bilanzierungsmethode in Form der sogenannten Stoffstrombilanz gestritten. Dabei gehe es um die Erfassung aller Nährstoffmengen, die dem Betrieb zugeführt und wieder abgegeben würden, erläuterten Holzenkamp und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann vergangene Woche in einem Schreiben an die Mitglieder ihrer Fraktion.


Nach der mit der SPD und den Ländern erzielten Einigung soll die Stoffstrombilanz ab 2018 zunächst für größere Betriebe oberhalb einer Bagatellgrenze von 30 ha oder 50 Großvieheinheiten (GVE) eingeführt werden. Ab 2023 wird sie dann für alle Betriebe verbindlich, die mehr als 20 ha oder 50 Großvieheinheiten haben.


Auseinandersetzungen hatte es über die Tierbesatzdichte gegeben, ab der die Verpflichtung zur Bilanzierung greifen soll. Hier hat man sich schließlich auf 2,5 GVE/ha geeinigt. „Nach wie vor stehen wir der Einführung einer neuen Art der Nährstoffbilanzierung kritisch gegenüber“, betonen Connemann und Holzenkamp in dem Schreiben. Es sei unklar, wie die Stoffstrombilanz in der noch zu erarbeitenden Verordnung konkret ausgestaltet werden solle. Sicher sei jedoch, dass sie einen bürokratischen Mehraufwand durch neue Dokumentationspflichten mit sich bringen werde. Alternative Lösungen seien aber in keiner Weise mehrheitsfähig gewesen. Immerhin habe man sich erfolgreich für eine stufenweise Einführung und Evaluierung der Regelung im Jahr 2021 eingesetzt.

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