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Pflanzenschutz: Zako nicht mehr anwenden

Bei dem Herbizid Zako ist zunächst eine Charge mit nicht genehmigten Wirkstoffen aufgefallen. Nun lässt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Genehmigung ruhen.

Lesezeit: 1 Minuten

Ab sofort ruht die Zulassung für das Parallelhandelsprodukt Zako (GP-Nr. 034145-00/039). Das gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Fachmeldung bekannt. Damit sei das Mittel nicht verkehrsfähig und dürfe auch nicht mehr angewendet werden.

Charge von Bandur-Ersatz gefälscht?

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Zugelassen ist die Anwendung des Vorauflauf-Herbizides gegen Unkräuter und Ungräser in Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen, Sonnenblumen und verschiedenen Gemüsekulturen. Doch bereits im Juni hatte sich herausgestellt, dass eine Charge des Bandur-Ersatzes eine Fälschung ist (top agrar berichtete). Statt des ­erforderlichen Wirkstoffs Aclonifen enthielt das Produkt die Wirkstoffe Atrazin und ­Metribuzin. Atrazin ist in der EU nicht genehmigt.

Betroffen war demnach die Chargennummer 20230216 vom Herstellungsdatum FEB/2023. Das BVL untersuchte dafür ein Originalgebinde im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm und warnte vor der Anwendung – Pflanzenschäden seien möglich.

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