Ab sofort ruht die Zulassung für das Parallelhandelsprodukt Zako (GP-Nr. 034145-00/039). Das gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Fachmeldung bekannt. Damit sei das Mittel nicht verkehrsfähig und dürfe auch nicht mehr angewendet werden.
Charge von Bandur-Ersatz gefälscht?
Zugelassen ist die Anwendung des Vorauflauf-Herbizides gegen Unkräuter und Ungräser in Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen, Sonnenblumen und verschiedenen Gemüsekulturen. Doch bereits im Juni hatte sich herausgestellt, dass eine Charge des Bandur-Ersatzes eine Fälschung ist (top agrar berichtete). Statt des erforderlichen Wirkstoffs Aclonifen enthielt das Produkt die Wirkstoffe Atrazin und Metribuzin. Atrazin ist in der EU nicht genehmigt.
Betroffen war demnach die Chargennummer 20230216 vom Herstellungsdatum FEB/2023. Das BVL untersuchte dafür ein Originalgebinde im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm und warnte vor der Anwendung – Pflanzenschäden seien möglich.