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Agrarstrukturerhebung ab März: Statistiker befragen 80.000 Betriebe

Bei insgesamt 80.000 Agrarbetrieben werden die statistischen Ämter ab März wieder einmal Unternehmensdaten abfragen. Dabei will man den Aufwand für die Landwirte aber möglichst gering halten.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab März 2023 führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine neue Agrarstrukturerhebung durch. Rechtliche Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 2018/1091 sowie die zugehörige Durchführungsverordnung. Damit soll nicht zuletzt für alle Mitgliedstaaten eine Vereinheitlichung der Erhebungseinheiten, Erhebungsinhalte und Erhebungszeiträume erreicht werden, erläuterte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einem Informationsbeitrag. Die auf diese Weise harmonisierten Ergebnisse seien von zentraler Bedeutung für die Kontrolle und Ausrichtung von Politikmaßnahmen, gerade im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Kleinstbetriebe von Auskunftspflicht befreit

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Die Erhebung umfasst laut Destatis Fragen zur Rechtsform des landwirtschaftlichen Betriebes, zur Bodennutzung einschließlich des Zwischenfruchtanbaus, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zum ökologischen Landbau und zu den Tierbeständen, aber auch zum Betriebsleiter, zu den Arbeitskräften, zur Bewässerung, zu Praktiken der Bodenbewirtschaftung sowie zur Maschinenausstattung des Betriebes.

Zur nationalen Umsetzung fand eine Novellierung des Agrarstatistikgesetzes statt. Die Erfassung der Daten erfolgt ausschließlich bei Betrieben, die gewisse Erfassungsgrenzen überschreiten. Ziel sei es, eine große Zahl von Kleinstbetrieben von der Auskunftspflicht zu befreien und trotzdem qualitativ hochwertige und repräsentative Ergebnisse zu produzieren, so die Statistiker.

Erfassungsgrenzen seit 2010 unverändert

Die Erfassungsgrenzen sind im Agrarstatistikgesetz definiert. Befragt werden demnach alle Betriebe, die über mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) verfügen. Die im Gesetz aufgeführten Erfassungsgrenzen wurden seit der Landwirtschaftszählung 2010 - mit Ausnahme der Umstellung von Tierbeständen auf Haltungsplätze beim Geflügel - nicht geändert. Durch den konstanten Berichtskreis könnten die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gesichert und der Aussagegehalt von Analysen im Zeitvergleich gewährleistet werden, betont Destatis.

Um den Aufwand der landwirtschaftlichen Betriebe möglichst gering zu halten, wird die Agrarstrukturerhebung 2023 der Behörde zufolge in Form einer Stichprobe mit rund 80.000 landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. Zur weiteren Entlastung der Auskunftspflichtigen würden zudem umfänglich Verwaltungsdaten genutzt. Dazu könnten im Fragebogen Antragsnummern beispielsweise aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) eingetragen werden.

Mit Ausnahme von Härtefällen erfolgt die Befragung der Betriebe durch einen Online-Fragebogen. Sind die Verwaltungsdaten und Fragebogendaten zusammengeführt und alle Unstimmigkeiten im Datensatz bereinigt, erzeugen die Statistiker auf der Basis des fehlerfreien Datenmaterials die Veröffentlichungstabellen. Nach Sicherstellung des Datenschutzes und der Anonymisierung werden die Ergebnisse veröffentlicht. Damit ist nach Einschätzung von Destatis voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2024 zu rechnen.

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