Die Probleme bei der Umstellung der Antragssoftware LaIS 1.0 auf LaIS 2.0 bereiten der Landwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg riesige Probleme und führen zu verspäteten Auszahlungen der Direktzahlungen. Von Landwirtschaftsämtern in Baden-Württemberg ist zu hören, dass sie viele Betriebe erst im 1. Quartal 2024 auszahlen können.
"Eklatanter Vertrauensbruch"
Das betrifft auch die Verträge für den Vertragsnaturschutz, die vor allem mit landwirtschaftlichen Betrieben abgeschlossen wurden. Der Vertragsnaturschutz ist Teil A der Landschaftspflegerichtlinie (LPR), nach der in Baden-Württemberg rund 10.000 Verträge abgeschlossen. Bereits im Oktober teilte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg den unteren Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden sowie den Bauernverbänden und Schafzuchtverbänden mit, dass eine Auszahlung der LPR-Mittel voraussichtlich erst im 1. Quartal 2024 möglich ist.
Besonders hart dürfte die verspätete Auszahlung die Betriebe betreffen, die sich auf die Landschaftspflege spezialisiert haben. Dazu gehören die vielen Schäfereien im Ländle, die einen wesentlichen Teil ihres Einkommens durch die Pflege von LPR-Flächen generieren. "Das ist ein eklatanter Vertrauensbruch, weil es sich um vertraglich zugesicherte Zahlungen für erbrachte Naturschutzleistungen handelt", empört sich ein Schäfer aus Baden-Württemberg gegenüber top agrar, bei dem es um einen hohen fünfstelligen Betrag geht.
Abschlagszahlung nicht möglich
Das Umweltministerium hat geprüft, ob eine Abschlagszahlung möglich ist, die die finanzielle Situation der Betriebe entschärfen könnte. Dafür seien allerdings die wesentlichen Vertragsdaten, die Vertragsflächen, die tatsächlichen Antragsinformationen, die Berechnung des Anspruchs sowie die technischen Schnittstellen in das Auszahlungsprogramm nötig, heißt es in dem Schreiben. Systembedingt sei daher ein Abschlagszahlung nicht möglich.
Zusicherung des Ministerium als Sicherheit für Überbrückungskredite
Wegen der verspäteten Auszahlung könne das Umweltministerium bei Bedarf eine formale Zusicherung über einen Auszahlungsanspruch erstellen und bestätigen, dass die Auszahlung im 1. Quartal erfolgt, sodass Banken eine Sicherheit für etwaige Überbrückungskredite haben, heißt es in dem Schreiben weiter. Soweit ein solcher Bedarf bestehe, sollten die Unteren Naturschutzbehörden die Betriebsdaten dem Umweltministerium übermitteln.