Haben Sie auf Ihrem Hof ein Gebäude, dass unter Denkmalschutz steht? Dieses können Sie überwiegend steuerfrei vererben, denn der Fiskus gewährt Ihnen einen 85-prozentigen Nachlass, wenn Sie nachweisen können, dass:
es sich bei dem Baudenkmal um erhaltenswerten Grundbesitz handelt und die Erhaltung des Gebäudes im öffentlichen Interesse liegt.
eine sogenannte „dauerhafte Unrentierlichkeit“ vorliegt.
Das heißt für eine Dauer von zehn Jahren nach dem Erwerb müssen die Kosten permanent über den Einnahmen liegen. Der Fiskus schaut jedoch genau hin, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
So verwehrte in einem Fall vor dem Finanzgericht Niedersachsen das Finanzamt die Steuerbefreiung, weil der Kläger nicht ausreichend nachweisen konnte, dass eine dauerhafte Unrentierlichkeit vorliegt.
Auch änderte der eingeräumte Nießbrauch nichts, durch den der Kläger keine Einnahmen erzielte (FG Niedersachsen, Urteil vom 23.8.2023, Az.: 3 K 462/22).