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topplus Leserfrage

Muss ich die Verlegung eines Breitbandkabels durch meine Fläche dulden?

Möchte die Gemeinde beispielsweise eine notwendige Stromleitung durch Ihre Fläche ziehen, müssen Sie dies dulden. Wir klären, ob das auch auf Breitbandkabel zutrifft.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Die Gemeinde hat mich angeschrieben und möchte durch meine Fläche einen Breitbandanschluss zu meinen Nachbarn legen. Die Kabel sollen in einer neuen Trasse quer durch mein Grundstück verlegt werden und die Gemeinde möchte einen Vertrag über eine Dienstbarkeit mit mir schließen. Muss ich das Kabel dulden?

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Antwort:

Es handelt sich bei der Verlegung eines Breitbandkabels um keine notwendige Erschließungsmaßnahme (wie Wasser oder Strom), die von der Gemeinde erzwungen werden könnte. Dessen ist sich die Gemeinde offensichtlich auch bewusst, da sie einen Vertrag und eine Absicherung über eine Dienstbarkeit mit Ihnen schließen möchte.

Da über den konkreten Verlauf zur Verlegung des Kabels kein Konsens besteht und die Gemeinde ihre Planung offensichtlich durchsetzen möchte, haben Sie nun die Möglichkeit, sich der Maßnahme zu widersetzen und müssten dies so auch klar kommunizieren. Es gibt fast immer Möglichkeiten, eine gewünschte Erschließung über kommunale Flächen oder Flächen zustimmender anderer Eigentümer zu realisieren - auch wenn das umständlich und teurer sein mag. Sie können als Eigentümer auch die Unterzeichnung des Vertrags über die Dienstbarkeit verweigern.

Alternative anbieten

Sinnhaft kann eine Zustimmung allerdings dennoch sein, insbesondere für den Fall, dass Sie irgendwann einmal selbst die Gemeinde und deren Zustimmung für eigene Zwecke benötigen. Wie heißt es so schön: „Man sieht sich meist zweimal im Leben“. Vielleicht gibt es ja auch „am Rand“ Ihrer Fläche eine bereits bestehende Trasse mit anderen Versorgungsleitungen, Sie könnten der Gemeinde dann vielleicht anbieten, das Kabel alternativ in die bereits vorhandene Trasse zu legen.

Unser Experte: Dr. Michael Schneider, Rechtanwalt, Dr. Schneider & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reutlingen, Baden-Württemberg, www.ra-reutlingen.de

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