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Das ändert sich 2024 für die Landwirtschaft

Im Jahr 2024 gibt es u. a. Verbesserungen bei den Ökoregelungen der GAP, der Mindestlohn steigt und für Arbeitsunfälle wird ein digitales Meldeverfahren eingeführt.

Lesezeit: 6 Minuten

Das neue Jahr 2024 bringt für die Landwirtschaft eine Reihe von Neuerungen. Eine Übersicht von A wie Arbeitsunfälle bis T wie Tariflohn.

Arbeitsunfälle: Arbeitgeber können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab dem 1. Januar elektronisch an die Berufsgenossenschaft melden. Das gilt auch für Anzeigen von Landwirten an die landwirtschaftliche Unfallversicherung. Die Meldungen gehen an das sogenannte Extranet der SVLFG:  www.svlfg.de/extranet . Ab dem Jahr 2028 wird die digitale Meldung zur Pflicht.

Agrardiesel: Die Bundesregierung will die Agrardieselbeihilfe, also die Rückvergütung für den in der Land- und Forstwirtschaft verbrauchten Diesel von 21,48 Cent/l– jetzt schrittweise streichen.Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40 %. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30 % erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert

CO2-Preis: Die CO2-Steuer auf Erdöl, Kohle, Benzin, Diesel, Erdgas soll von 30 auf 45 €/t steigen.

Elterngeld: Ab dem 1. April 2024 soll die Einkommensgrenze für das Elterngeld für Paare von bislang 300.000 auf 200.000 € sinken, zum 1. April 2025 dann auf 175.000 €. Für diejenigen ­Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen, soll es weiterhin für 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld geben. Allerdings muss einer der Partnermonate nun in den ersten zwölf Lebensmonaten stattfinden. Und nur noch in diesem einen Monat soll der Elterngeldbezug parallel möglich sein. Bei Mehrlingsgeburten soll diese Änderung nicht gelten.

Erdgas: Die Mehrwertsteuer für die Lieferung von Gas und Fernwärme steigt von 7 auf 19 %.

Erwerbsminderungsrente: Wer von Juli 2014 bis Dezember 2018 in Erwerbsminderungsrente gegangen ist, bekommt ab 1.Juli 2024 einen Zuschlag von 4,5 % auf seine bisherige Erwerbsminderungsrente. Begann die Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 %.

Führerschein: Pkw-Fahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren alten Papierführerschein gegen einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert und bei einer allgemeinen Poli­zeikontrolle angehalten wird, muss ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro leisten und den neuen Führerschein bei der Polizei zeitnah vorlegen.

GAP-GLÖZ scharfgestellt: GLÖZ 2 tritt neu in Kraft (Moor), keine Ausnahmen gibt es mehr bei GLÖZ 8 (verpflichtende Stilllegung) und GLÖZ 7 (Fruchtwechsel).

GAP Prämienhöhe: Weil Landwirte für die Ökoregelungen (ÖR) aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 nur rund 60 % des Budgets nachgefragt hatten, sind für 2024 folgende Prämienerhöhungen geplant:

  • ÖR 1b, 1c (Blühstreifen/-flächen): Prämie steigt von 150 auf 200 €/ha.
  • ÖR 2 (Anbau vielfältiger Kulturen): Prämie steigt von 45 auf 60 €/ha.
  • ÖR 3 (Beibehaltung von Agroforst): Prämie steigt von 60 auf 200 €/ha ­Gehölzfläche.
  • ÖR 6 (Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz): Prämie steigt von 130 auf 150 €/ha.

GAP Vereinfachungen:

  • Öko-Regelung 1a (Brache) ab 0,1 ha beantragbar, für den ersten Hektar gilt auf allen Betrieben 1.300 €/ha.
  • Die Form- und Größenvorgaben für Blühstreifen (ÖR 1 und c) werden reduziert. Statt bestimmter Mindest- und Maximalbreiten gilt jetzt: mindestens 0,1 ha, höchstens 3 ha, mindestens 5 m breit.
  • Bei Öko-Regelung 4 (Extensivierung des Dauergrünlandes) wird die Vorgabe, dass der Viehbesatz von 0,3 RGV nur an 40 Tagen unterschritten werden darf, ersatzlos gestrichen.

Gastronomie: Der bis Jahresende ­ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Die Mehrwertsteuer liegt nach dem Jahreswechsel wieder bei 19 %.

Heizungsgesetz: Laut Gebäudeenergiegesetz sind in Neubauten im Neubaugebiet ab 1.1. nur noch Heizsysteme erlaubt, die sich zu mind. 65 % aus erneuerbaren Energien speisen. Für die bestehenden Gebäude ist jetzt zunächst die Kommune am Zug. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung bis 2026 Pflicht, in den übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern soll sie ab 2028 vorliegen.

Höfeordnung Brandenburg: Ab dem 1. Januar gelten alle landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, automatisch als Hof im Sinne der Höfeordnung – es sei denn, sie entscheiden sich aktiv dagegen. Bisher fallen nur die Betriebe unter die 2019 in Brandenburg neu eingeführten Höfeordnung, die diese aktiv beantragt haben.

Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis zum 31. Dezember 2024 eine Inflationsprämie zahlen. Das steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsextra darf für die Zeit vom Oktober 2022 bis Ende 2024 insgesamt bis zu 3.000 € betragen. Die Prämie kann der Arbeitgeber als Einmalzahlung oder in Form von Teilbeträgen verteilt auf mehrere Monate leisten.

KfZ-Steuer: Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ab 2024 zu streichen. Das nahm sie aber Anfang Januar 2024 wieder zurück.

Kinderkrankengeld: Arbeitnehmer, die ihr krankes Kind zuhause betreuen, können in den Jahren 2024 und 2025 15 Tage statt wie vor der Corona-Pandemie zehn Arbeitstage pro Kind bis zum zwölften Lebensjahr Kinderkrankengeld beziehen. Für Alleinerziehende sind es 30 Arbeitstage statt wie bisher 20 Arbeitstage. Eltern mit einem Minijob haben in der Regel keinen ­Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wohl aber auf einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.

Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 €/Stunde auf 12,41 €/Stunde.

Minijobgrenze: Die Entgeltgrenze für Minijobs steigt entsprechend der Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Januar auf von 520 € auf 538 €/Monat.

Mindestlohn Azubis: Auch für Aus­zubildende steigt die Mindestausbildungsvergütung ab dem 1. Januar. Wer 2024 mit der Ausbildung beginnt, bekommt nun im ersten Ausbildungsjahr mind. 649 €/Monat.

Pflegereform: Ab 1. Januar steigen die Sachleistungen der mobilen Dienste, außerdem erhöht sich das Pflegegeld. Weitere Verbesserungen:

  • Familien können mit pflegebedürftigen Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 ab dem 1. Januar das zusammengelegte Entlastungsbudget von Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege ­nutzen, zunächst mit 3 386 €/Jahr.
  • Ab dem 1.7.2025 steigt das zu­sammengelegte Entlastungsbudget auf 3.539 €/Jahr und gilt auch für alle ­anderen Pflegebedürftigen.
  • Pflegende Angehörige können ab 2024 in jedem Kalenderjahr zehn ­Pflegetage pro pflegebedürftiger ­Person von der Arbeit fernbleiben – ­soweit dies aus pflegerischen Gründen notwendig ist. Arbeitnehmer bekommen für diese Zeit das sog. Pflegeunterstützungsgeld (90 % des Nettogehaltes). Vollerwerbslandwirtinnen und -landwirte können statt Pflegeunterstützungsgeld ggf. Betriebshilfe (keine Haushaltshilfe) in Anspruch nehmen.

Tariflohn: Die Bundesempfehlung Landwirtschaft, die der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen Agar Umwelt (IGBau) ausgehandelt haben, sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter der regionalen Engelttarifverträge ab den 1. Januar 2024 um 3,9 % vor. Außerdem sollen die Beschäftigten im März und Dezember 2024 zusätzlich eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten - für Vollzeitbeschäftige jeweils 350 €, für Teilzeitbeschäftigte entsprechen anteilig anteilig. Die Inhalte der Bundesempfehlung müssen nun zügig in den regionalen Verhandlungen zwischen GLFA und IGBau umgesetzt werden.

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