Frage:
Auf meinem Grünland wurde ein 5G-Funkmast gebaut. Die Fläche habe ich an den Betreiber des Mastes verpachtet. Nun bietet dieser mir an, den bisherigen Pachtvertrag aufzulösen und die Fläche zu kaufen. Das Geld könnte ich zurzeit gut gebrauchen. Was könnte ich bei einem Verkauf verlangen? Oder besteht die Möglichkeit, die Pacht quasi per „Prepaid“ für 30 Jahre auf einmal ausbezahlt zu bekommen?
Antwort:
Das kommt ganz auf Ihr Verhandlungsgeschick an! Das heißt, der Verkaufserlös richtet sich nach dem Verhandlungsgeschick des Verkäufers und danach, welchen Preis der Käufer bereit ist zu zahlen. Aber: Je günstiger die jetzigen Bedingungen des bestehenden Pachtvertrages für den Telefonanbieter sind, desto weniger wird dieser bereit sein, einen hohen Kaufpreis zu akzeptieren.
Generell gilt: Bei einem Verkauf einer Fläche können Sie sich an den Quadratmeterpreisen für Bauland orientieren. Der Quadratmeterpreis nach der Bodenrichtwertkarte liegt für Grünland deutlich, d. h. um ein Vielfaches, unter dem Preis für Bauland.
Tipp: Da die Fläche zu Ihrem Betriebsvermögen gehört, sollten Sie vor dem Verkauf unbedingt klären, in welcher Höhe der Erlös der Steuerpflicht unterliegt, bzw. wie Sie das Geld steuerneutral in den Betrieb reinvestieren können. Beachten Sie außerdem, dass ein Verkauf der Fläche natürlich nur einmal möglich ist und daher auch gut überlegt sein sollte. Ziehen Sie am besten einen Steuerberater zurate.
Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich die Zahlung des Pachtzinses kapitalisieren zu lassen. Das heißt, wenn der Betreiber des Funkmastes mitspielt, könnten Sie sich die Pacht quasi per „Prepaid“ für 30 Jahre zahlen lassen. In der Regel werden jedoch bei einer Kapitalisierung einer wiederkehrenden Zahlung Abschläge vorgenommen. Daher kann es über die Laufzeit des Pachtvertrages gesehen, für Sie sinnvoller sein, wenn Sie eine monatliche Zahlung wählen und sofern möglich, im Laufe der Zeit eine Pachtzinsanpassung vornehmen. Dann springt in der Summe für Sie mehr Geld raus.
Unser Experte: Dr. Mario Devermann, RA, Hamacher, Dröge und Kollegen, Meppen, Nds., www.hamacher-droege.de
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