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BfT will angemessene Honorierung

Forderungen nach Rücknahme der neuen tierärztlichen Gebührenordnung werden laut

Die neuen Tierarztgebühren sorgen bei den Landwirten für Ärger. Die Kosten gefährden die Wirtschaftlichkeit, heißt es. Die Tierärzte kontern, dass alles teurer geworden ist und sie immer bereitstehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) hat Forderungen zurückgewiesen, die jüngsten Änderungen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zu überprüfen und am besten rückgängig zu machen. Die GOT sei vor rund einem Jahr nach langer Zeit erstmals wieder nach oben angepasst worden, um den Tierärzten eine wirtschaftliche Praxisführung und Arbeit zu ermöglichen, erklärte der BfT.

Die Erhöhung der Tierarztgebühren sorgt seit ihrer Umsetzung für Kritik. Diese hat im September sogar zur Gründung der Vereinigung Deutscher Tierhalter geführt, die sich jetzt mit einer Petition für „bezahlbare“ Tierarztkosten einsetzt. Die derzeitigen Gebühren trieben Tierhalter in die Schuldenfalle und gefährdeten das Tierwohl.

Auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat gemeinsam mit weiteren Verbänden eine Petition zur Überarbeitung der GOT gestartet. Für diese waren Anfang Dezember nach einer Woche Laufzeit bereits 80.000 Unterschriften zusammengekommen.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung unterdessen auf, die Gebührenordnung „unverzüglich zurückzunehmen“. Die neue GOT drohe die landwirtschaftlichen Tierhalter wirtschaftlich zu überfordern. Der Antrag wurde ohne Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Gestiegene Kosten, Löhne und Standards müssen bezahlt werden

Die Landwirte verlangen von ihrem Tierarzt, dass er engagiert ist und auf höchstem tiermedizinischem Standard rund um die Uhr, sieben Tage die Woche arbeitet, schreibt dazu der BfT. Das müsse aber auch entsprechend honoriert und entstehende Kosten für tiermedizinische Tätigkeiten und Sachleistungen abgedeckt werden.



Aus diesem Grund hat die Regierung die „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) nach langen Jahren angepasst, um den Veterinären eine wirtschaftliche Praxisführung und Arbeit zu ermöglichen. Laut BfT stehen Tierärzte in der Verantwortung gegenüber ihren Angestellten und gehen meist hohe finanzielle Verpflichtungen für ihre Praxis zum Nutzen der Tiere ein. Die allseits gestiegene Kostenentwicklung seit Beginn des letzten Jahres werde dabei durch die neue Gebührenordnung noch gar nicht berücksichtigt.



Hinzu kommt: In vergleichbaren EU-Ländern, in denen keine Gebührenordnung Vorgaben für die Preise tierärztlicher Leistungen festlegt, entstehen den Tierhaltenden zumeist deutlich höhere Kosten als in Deutschland.

Für den BfT hat die Absicherung der Tiergesundheit in Partnerschaft mit den Tierärzten oberste Priorität. Eine angemessene Honorierung der tierärztlichen Tätigkeiten sei dabei unabdingbar.

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