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Bei Google-Bewertungen immer mehr Anfeindungen gegen Landwirte

Mit Google-Bewertungen Stimmung gegen Landwirte machen - das kommt immer häufiger vor. Was betroffene Landwirte tun können, erklärt Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus Hamburg.

Lesezeit: 3 Minuten

Immer häufiger nutzen z.B. Tierrechtler oder auch unzufriedene Kunden Google-Bewertungen, um Hasskommentare gegen die Landwirtschaft zu schreiben. Für betroffene Landwirte, die z.B. eine Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof oder ein Bauernhofcafe betreiben, kann das zum Problem werden. Denn Google-Bewertungen sind für viele Menschen ein wichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen ein Angebot.

Wie Landwirte regieren oder ggf. dagegen vorgehen können, erklärt Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus Hamburg.

Wer darf eine Google-Bewertung schreiben?

Dr. Scheuerl: Google-Bewertungen schreiben dürfen nur Kunden, keine Wettbewerber oder Personen, die vielleicht einfach nur Stimmung gegen ein Angebot machen wollen. Grundsätzlich haben alle Personen mit Google-Konto die Möglichkeit eine Bewertung für Unternehmen abzugeben.

Nur Kunden dürfen eine Google-Bewertung schreiben"

Meist sind das aktive Google Maps-Nutzer. Manche Bewertungen stammen aber auch von Nutzern, die auf „Rezension schreiben“ in den Suchergebnissen klicken oder von dem Unternehmen selbst via Link gebeten wurden, eine Bewertung abzugeben.

Was dürfen Kunden schreiben, was nicht?

Dr. Scheuerl:Schreiber müssen sich an Nutzungsbedingungen von Google halten. Das heißt, sie dürfen tatsächliche Erfahrungsberichte und Bewertungen schreiben. Auch negative Bewertungen sind möglich, diese dürfen aber nicht beleidigend oder diskriminierend sein, erst recht keine Hasskommentare beinhalten. Auch falsche oder irreführende Inhalte und das mehrmalige Veröffentlichung desselben Inhalts sind nicht erlaubt. Das gilt auch für die Nutzung von mehreren Konten für Bewertungen über dasselbe Produkt.

Negative Bewertung – was kann ich als Landwirt tun?

Dr. Scheuerl: Solange Kundenbewertungen zwar negativ, aber sachlich richtig sind, können Sie als Anbieter nicht wirksam dagegen vorgehen. Wohl aber haben Sie die Möglichkeit, die Bewertung ebenfalls über Google öffentlich zu kommentieren. Achten Sie dabei darauf, sachlich und freundlich zu sein sowie nicht persönlich zu werden. Andere Kunden sehen dann sowohl die negative Bewertung als auch Ihre Antwort darauf.

Gehen Sie gezielt auf zufriedene Kunden zu und bitten um eine positive Bewertung"

Ein weiterer Weg, nicht ganz so gute Bewertungen wettzumachen, ist, mehr positive Bewertungen zu bekommen. Gehen Sie deshalb ganz gezielt auf Ihre zufriedenen Kunden zu und bitten diese um eine entsprechende Bewertung.

Was gilt bei Falschaussagen, Beleidigungen usw.?

Dr. Scheuerl: Google-Bewertungen werden zunehmend zu einem Medium, in denen Menschen sich austoben, mit unsachlichen Einzelmeinungen aber auch mit gezielten Kampagnen von z.B. Tierrechtsorganisationen, um abwertende Rezensionen oder Anfeindungen zu verbreiten.Verstößt eine Google-Bewertung z.B. wegen Falschaussagen oder Beleidigungen gegen die Nutzungsbedingungen, können Sie als betroffener Anbieter dagegen vorgehen. Dafür hat Google ein spezielles Tool vorgesehen, den sogenannten Meldebutton. Damit können Sie die entsprechende Bewertung bei Google melden. Google prüft dann Ihre Meldung und löscht gegebenenfalls die entsprechende Bewertung. In vielen Fällen funktioniert das ganz gut.

Falschaussagen oder Beleidigungen können Sie bei Google melden"

Haben Sie damit keinen Erfolg, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Rechtsabteilung der Google Germany GmbH in Hamburg wenden und erläutern, warum eine Bewertung Ihrer Meinung nach gegen die Nutzungsbedingungen verstößt – ruhig auch mit einem anwaltlichen Anschreiben. Dann muss Google Ihre Beschwerde nochmals prüfen. Voraussetzung ist, dass Sie als Anbieter über ein eigenes Googlekonto verfügen. Die Bewertungsfunktion für das eigene Unternehmen lässt sich übrigens nicht an- oder ausschalten.

Ist es sinnvoll, gegen die Verfasser von Verleumdungen und Beleidigungen zu klagen?

Dr. Scheuerl:Grundsätzlich können Landwirte auch den zivilrechtlichen Weg einschlagen, also gegen den Verfasser einer Google-Bewertung klagen oder eine einstweilige Verfügung beantragen und wegen Verbreitung falscher Tatsachen zur Löschung und Unterlassung auffordern. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verfasser identifizierbar ist. Gerade bei gezielten Negativbewertungen ist das aber oft nicht der Fall, weil sie von Fake-Accounts unter falschen Namen verbreitet werden. Dann hilft nur das Vorgehen über Google selbst.

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