Die Haushaltssperre des Bundes wirkt sich auch direkt auf das Investitionsprogramm Landwirtschaft, die sogenannte Bauernmilliarde, aus. Wegen der Haushaltssperre kann die Rentenbank keine Bewilligungen mehr für bereits eingegangene Anträge für das Investitionsprogramm Landwirtschaft ausstellen.
Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) zu Beginn der Woche eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. „Wir dürfen daher aktuell keine neuen Bewilligungen im Investitionsprogramm Landwirtschaft ausstellen“, teilt die Rentenbank am Freitag gegenüber top agrar mit.
Rentenbank hofft auf spätere Möglichkeit zur Bewilligung
Was mit den Anträgen passiert, die noch nicht bewilligt sind, bleibt hingegen offen. Die Rentenbank geht auf Nachfrage weiterhin davon aus, dass sie wieder Bewilligungen aussprechen kann, sobald die Haushaltssperre aufgehoben und ein verfassungsgemäßer Bundeshaushalt für 2024 verabschiedet ist.
Doch politisch muss Finanzminister Christian Linder (FDP) nun erstmal einen Nachtragshaushalt für 2023 ausstellen, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts zur Schuldenbremse zu erfüllen. Erst danach folgt dann der Bundeshaushalt 2024.
Ausgestellte Bewilligungen nicht betroffen
Alle bereits ausgestellten Bewilligungen sind von der Sperre allerdings nicht betroffen. Hier können weiter Auszahlungsanträge eingereicht werden. Landwirtschaftliche Betriebe, die bereits einen bewilligten Antrag haben, sind damit auf der sicheren Seite. Ihnen steht die Auszahlung rechtlich zu, auch wenn diese erst 2024 erfolgt. Das Geld muss im Bundeshaushalt 2024 dafür eingestellt werden.
Antragsstopp gilt ohnehin
Neue Anträge können für das Investitionsprogramm ohnehin nicht mehr gestellt werden. Das hatte die Rentenbank bereits zuvor mitgeteilt. Eigentlich war das Programm auf vier Jahre bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Ampel-Koalition hatte es jedoch bereits vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 gekappt. Deswegen gibt es auch keine weiteren Interessenbekundungsverfahren mehr.
Bauernmilliarde wird nur noch abgewickelt
Damit ist klar, dass die einst von der Groko aufgesetzte Bauernmilliarde jetzt nur noch so abgewickelt wird, wie es rechtlich unbedingt nötig ist. Ab dem Jahr 2021 hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dafür noch mehr als 800 Mio. € an Zuschüssen bis Ende 2024 eingeplant. Bis August 2023 waren davon aber erst rund 480 Mio. € ausgezahlt.
Die Hilfen sollten ursprünglich die Auswirkungen der verschärften Düngeverordnung von 2020 abmildern. Förderfähig waren insbesondere Maschinen zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Zuschüsse gab es auch für die Erweiterung von Lagerkapazitäten von Wirtschaftsdünger und zur Gülleseparierung.