Historischer Paukenschlag in Berlin: Nach dem klaren Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum verfassungswidrigen Haushalt der Ampel hat Bundesfinanzminister Christian Lindner am Montag eine Sperre für den Bundeshaushalt verhängt.
Betroffen ist auch der Einzelplan 10 – der Agrarhaushalt. Doch was hat das eigentlich für Folgen? top agrar hat beim Bundeslandwirtschaftsministerium nachgefragt.
Klar ist: In Berlin scheinen die meisten sowohl vom Karlsruher Urteil als auch von der darauf folgenden Haushaltssperre kalt erwischt worden zu sein. So liest sich jedenfalls die Antwort des BMEL. Nach dessen Darstellung steht die „Bundesregierung vor Herausforderungen und Fragen, die wir nun zunächst klären müssen“.
Laufende Ausgaben vorerst gesichert
Fest steht aber schon jetzt, dass zwar laufende Ausgaben und Programme bedient werden, gleichwohl aber neue „Verpflichtungsermächtigungen“, also Zusagen für künftige Ausgaben, untersagt sind. Damit sollen aus Vorsorgegründen weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre vermieden werden. Was das in den nächsten Jahren für Folgen hat, kann im Moment aber niemand sagen.
Aktuell prüft das BMEL die Auswirkungen der Sperre auf alle Programme. Zudem wurden gestern auch die Länder informiert, dass sie in Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) keine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Bundes mehr binden dürfen.
KTF-Gelder unerreichbar?
Doch was wird aus den Mitteln, die aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) stammen? Die sind unmittelbar von dem Karlsruher Urteil betroffen. Sollte die Sperre hier umfänglich greifen, dürften die Zusagen zur Förderung des Waldumbaus Makulatur sein. Die sollten nach den Kürzungen in der GAK nämlich künftig aus dem KTF querfinanziert werden. Auch der Wunsch von Bauernpräsident Joachim Rukwied, aus solchen Quellen „frisches Geld“ für Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft zu schöpfen, scheint damit vorläufig nicht erfüllbar zu sein.
Rukwied: Keine Mittelkürzungen für die Landwirtschaft
DBV-Präsident Rukwied fordert jedenfalls Bundesregierung und Opposition auf, „in dieser veritablen Haushaltskrise besonnen und gemeinsam zu handeln“. Auch er spricht – nicht ohne Grund – von einer „massiven Krise“ des Bundes, die aber auf keinen Fall zu Lasten der Wirtschaft und insbesondere der Landwirtschaft gehen dürfe. Mittelkürzungen würden die Betriebe hart treffen und vermutlich eine hohe Zahl an Betriebsaufgaben nach sich ziehen, warnt der Verbandspräsident.
GAP-Gelder fließen
Laut dem Bundesministerium ist aber immerhin die Auszahlung der EU-Agrarförderungen durch den Bund von der Haushaltssperre nicht betroffen. Das stand jedoch ohnehin nicht zur Debatte, da es sich nicht um Bundesmittel handelt und die Zwischenfinanzierung nicht über Verpflichtungsermächtigungen erfolgt. Allerdings hatte es hier ja in den letzten Wochen auch Querelen um die Auszahlung gegeben, weshalb Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei der gestrigen Sonder-Agrarministerkonferenz noch einmal betonte, dass es aus Sicht des BMEL bei den Auszahlungsterminen 22. und 27. Dezember bleibt. Für die Weitergabe seien jedoch die Länder zuständig.
Habeck hält noch größere Einschnitte für möglich
Durch das Urteil der Verfassungsrichter wird ein Loch von rund 60 Mrd. € in den Bundeshaushalt gerissen. Verschiedene Fachleute und Politiker warnen allerdings davor, dass es noch deutlich schlimmer kommen könnte. Laut Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, könnten nicht nur der KTF, sondern alle mehrjährigen Töpfe und "Sondervermögen" betroffen sein. Sollte sich das bestätigen, wären beispielsweise auch die Mittel der Energiepreisbremse blockiert. Dann würde der Winter für alle sehr teuer werden.