Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch zum Bundeshaushalt hat Konsequenzen für den Wald. Nach der von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verhängten Ausgabensperre für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden in erheblichem Umfang vorgesehene Mittel zur Unterstützung des Waldumbaus nicht fließen.
Dies betrifft beispielsweise 120 Mio. € zur Förderung der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Diese Mittel sollten aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) kommen.
Waldeigentümer fordern andere Finanzierungslösung
Die Waldeigentümer reagierten daher auf die Neuigkeit alarmiert. „Bundeslandwirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium und Bundesfinanzministerium müssen nun dringend gemeinsam eine Finanzierungslösung suchen, um diese wichtige Fördermaßnahme für den Wald weiterzuführen“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter gegenüber Agra-Europe.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte neben den 120 Mio. € noch 80 Mio. € ausgehandelt, die aus dem ANK für ein Förderprogramm zugunsten von Kleinwaldbesitzern eingesetzt werden sollten. Auch daraus dürfte nun erst einmal nichts werden.
Nicht zur Verfügung stehen werden voraussichtlich weitere ANK-Mittel, die für den Waldklimafonds vorgesehen waren. Nach Angaben aus Koalitionskreisen könnten bis zu 370 Mio. € infolge des Verfassungsgerichtsurteils für die Waldförderung ausfallen.
Neuer Sachverstand für Beratungen zum Haushalt 2024
Die Bundesregierung hatte 2021 nicht in Anspruch genommene Mittel zur Bewältigung der Coronakrise im Umfang von 60 Mrd. € umgewidmet und über einen Nachtragshaushalt dem heutigen Klima- und Transformationsfonds zugeordnet. Knapp 200 Abgeordnete von CDU und CSU waren daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ihrer Beschwerde haben die Karlsruher Richter am Mittwoch stattgegeben.
Im Ergebnis fehlen damit im Bundeshaushalt des nächsten Jahres insgesamt 60 Mrd. €, die insbesondere für Klimaschutzmaßnahmen und die Transformation der Wirtschaft vorgesehen waren. Das Urteil hat nun direkte Auswirkungen auf die letzte Runde der Verhandlungen über den Bundeshaushalt 2024 im Bundestag.
Kommende Woche soll es außerplanmäßig noch eine Sachverständigenanhörung zu den Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils auf die Etatplanung für 2024 geben. So soll die Verabschiedung des Bundeshaushalts wie geplant zum Ende der Haushaltswoche des Bundestages am 1. Dezember sichergestellt werden.