Die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird ausgeweitet.
Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig das Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) beschlossen. Für den Fall, dass ein begünstigtes Unternehmen einer Unternehmensgruppe angehört, wird künftig auch das Mutterunternehmen nebst steuerlichem Identifikationsmerkmal veröffentlicht.
Zudem werden weitere Informationen über die jeweilige Fördermaßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dazu zählen Anfang und Ende der Maßnahme sowie eine Aufschlüsselung von EU- und kofinanzierten Beträgen in der Zweiten Säule.
Maschinenlesbares Format
Bisher veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einmal pro Jahr Empfänger von GAP-Zahlungen. Um fortlaufend einen Überblick zu bekommen, ist nun vorgesehen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Veröffentlichung der Informationen im Internet den Aufbau und den Inhalt einer Website zur Verfügung stellt. Dabei sollen die Informationen in einem „offenen, maschinenlesbaren Format“ bereitgestellt werden.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum TAMG
Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes wird ein rechtskräftiger Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nachvollzogen. Danach ist die Vorschrift nichtig, mit der die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unter einen Tierarztvorbehalt gestellt wird. Diese Regelung wird aufgehoben. Neu strukturiert wird die Verordnungsermächtigung, die unter anderem zum Erlass der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) dient.