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Protest

Darf ich mit einem grünen Kennzeichen zur Traktor-Demo fahren?

Zu Protesten sammeln sich oft zahlreiche Landwirte mit ihren Traktoren. Aber ist eine Teilnahme überhaupt rechtens, wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen hat? Wir erläutern die Regel.

Lesezeit: 1 Minuten

Ab dem 8. Januar startet bundesweit die Protestwoche der deutschen Landwirte. Doch auch in den vergangenen Tagen gab es bereits viele Demofahrten.

Wie Sie an solchen Demonstrationen ohne rechtliche Probleme mit einem Traktor teilnehmen können, hat uns auch ein Leser gefragt. Hier finden Sie die Antwort:

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Frage:Ich will mit meinem Traktor auf einer Demonstration mitfahren. Das Thema der Demonstration ist landwirtschaftlich. Mein Traktor hat aber nur ein grünes Kennzeichen. Kann mich das Zollamt dafür belangen?

Antwort:Da Sie im Sinne der Land- und Forstwirtschaft demonstrieren, dürfen Sie mit einem Schlepper fahren, der nur ein grünes Kennzeichen besitzt. Das gilt auch für spontane Demonstrationen, die zum Beispiel aufgrund eines nicht vorhersehbaren Ereignisses stattfinden. Wenn die Demonstration keinen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund hat, brauchen Sie ein steuerpflichtiges, schwarzes Kennzeichen.

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

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