Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Steuern

Hofübergabe: Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen richtig regeln

Übertragen Sie Ihren Hof, behalten sich aber ein Nießbrauchrecht an der Beteiligung einer Gesellschaft vor, decken Sie im schlimmsten Fall stille Resvern auf.

Lesezeit: 1 Minuten

Nicht wenige Landwirte übertragen Ihren Hof an den Nachfolger und behalten sich für eine bestimmte Zeit noch einen Nießbrauch vor. Gehört zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen dann auch eine Beteiligung an einer Gesellschaft, zum Beispiel im Rahmen einer 51 a-Tierhaltungskooperation oder einer gewerblich tätigen Gesellschaft, zum Beispiel in Form eines Hofladens, sollten Sie möglichst bei den Gesellschaftsanteilen auf ein Nießbrauchrecht verzichten. Denn immer wieder gibt es Streit mit dem Fiskus, der das Nießbrauchrecht an Gesellschaftsanteilen nicht anerkennt. Im schlimmsten Fall geht der Fiskus dann von der Aufgabe einer gewerblichen Gesellschaft aus und Sie decken stille Reserven auf (Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.11.2022, Az.: IX R 4/20). Darauf weist der Informationsdienst Steuern agrar hin.

Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.