Schenkungen und Erbe: Für einige Landwirte wird es 2023 teurer
Für eine Hofübergabe oder Schenkung fallen womöglich höhere Steuern an. Für manch einen kann es sich daher lohnen, die Übergabe oder Schenkung noch vor Jahresende in Angriff zu nehmen.
Steht bei Ihnen in naher Zukunft die Hofübergabe an? Oder wollen Sie Ihrem Nachwuchs Vermögen schenken? Dann sollten Sie sich womöglich beeilen. Denn seit diesem Jahr wird Schenken und Vererben womöglich teurer, da die Regierung die Bewertungsverfahren anpassen will (Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren). Unter anderem begründet die Ampelkoalition den Schritt mit den enormen Wertsteigerungen bei Immobilien und der Verlängerung der gewöhnlichen Nutzungsdauer.
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen steuerbegünstigt
Die meisten Erben und Beschenkte müssen sich dennoch keine Sorgen machen: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist nach wie vor steuerbegünstigt. Sie haben dazu zwei Wahlmöglichkeiten: Sie können entweder 85 % oder 100 % des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens von der Steuer befreien lassen. Dazu müssen Sie Ihren geerbten Betrieb lediglich mindestens fünf Jahre lang (bei 85-%-Befreiung) oder mindestens sieben Jahre lang bei einer 100-%-Verschonung in der Vermögensart behalten.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten dürfen zudem nicht im großen Stil Arbeitsplätze abbauen. Ebenfalls dürfen Sie im sogenannten Beobachtungszeitraum keine Überentnahmen tätigen. Den Hoferben aber auch den weichenden Erben stehen umfangreiche Freibeträge zu. Kinder müssen erst bei 400.000 € und mehr mit einer Steuerbelastung rechnen.
Unser Experte: Steuerberater Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Steht bei Ihnen in naher Zukunft die Hofübergabe an? Oder wollen Sie Ihrem Nachwuchs Vermögen schenken? Dann sollten Sie sich womöglich beeilen. Denn seit diesem Jahr wird Schenken und Vererben womöglich teurer, da die Regierung die Bewertungsverfahren anpassen will (Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren). Unter anderem begründet die Ampelkoalition den Schritt mit den enormen Wertsteigerungen bei Immobilien und der Verlängerung der gewöhnlichen Nutzungsdauer.
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen steuerbegünstigt
Die meisten Erben und Beschenkte müssen sich dennoch keine Sorgen machen: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist nach wie vor steuerbegünstigt. Sie haben dazu zwei Wahlmöglichkeiten: Sie können entweder 85 % oder 100 % des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens von der Steuer befreien lassen. Dazu müssen Sie Ihren geerbten Betrieb lediglich mindestens fünf Jahre lang (bei 85-%-Befreiung) oder mindestens sieben Jahre lang bei einer 100-%-Verschonung in der Vermögensart behalten.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten dürfen zudem nicht im großen Stil Arbeitsplätze abbauen. Ebenfalls dürfen Sie im sogenannten Beobachtungszeitraum keine Überentnahmen tätigen. Den Hoferben aber auch den weichenden Erben stehen umfangreiche Freibeträge zu. Kinder müssen erst bei 400.000 € und mehr mit einer Steuerbelastung rechnen.
Unser Experte: Steuerberater Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster