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Fristende am 31.12.2023

NRW: Frist für Schulung in roten und gelben Gebiete endet

Wer im Jahr 2021 mindestens eine Fläche im nitratbelasteten (=roten Gebiet) oder eutrophierten (=gelben Gebiet) bewirtschaftet hat, muss bis 31.12.2023 eine Schulung ableisten.

Lesezeit: 1 Minuten

Alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die im Jahr 2021 mindestens eine Fläche im nitratbelasteten oder eutrophierten Gebiet bewirtschaftet haben, müssen bis zum 31. Dezember 2023 an einer Schulung zur Nährstoffeffizienz nach Landesdüngeverordnung teilgenommen haben. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin.

Verpflichtet zur Schulung sind auch kleine oder extensiven Betrieben, wie Pferdebetriebe oder solche, die keine aktive Düngung durchführen. Liegt bei einer Kontrolle keine Schulungsbescheinigung vor, droht ein Bußgeld oder Prämienkürzungen.

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Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet im Dezember 2023 in den Beratungsregionen noch Präsenz- und Online-Schulungen an. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, eine solche Schulung als eLearning-Kurs zu besuchen. Hier können die Schulungsteilnehmenden nach der Anmeldung die zweistündige Schulung terminunabhängig zu Hause absolvieren.

Die Anmeldung zu einer Schulung kann hier erfolgen.

Hinweise zu den Auflagen nach Landesdüngeverordnung finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer.

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