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Ökofranken: Wie Landwirte auf gerichtliche Mahnbescheide des Insolvenzverwalters reagieren sollten

Der Insolvenzverwalter der Ökofranken hat jetzt per Gericht Mahnbescheide an Landwirte verschickt. Wie sind diese einzuordnen und wie sollten betroffene Landwirte reagieren? Wir haben bei einem Rechtsanwalt nachgefragt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Insolvenzverwalter des Vermarktungszusammenschlusses für ökologisch-regionalen Landbau eG (kurz: Ökofranken) hat Anfang dieses Monats per Gericht Mahnbescheide an Landwirte verschickt, die Getreide an die Ökofranken geliefert haben. Wie sind diese einzuordnen und wie sollten betroffene Landwirte reagieren? Wir sprachen darüber mit Rechtsanwalt Jochen Drescher, der Lieferanten der Ökofranken vertritt.

top agrar: Herr Rechtsanwalt Drescher, wie sind gerichtliche Mahnbescheide allgemein und wie im konkreten Fall der Ökofranken einzuordnen? Warum wurden sie gerade jetzt verschickt?

Jochen Drescher: Ein Mahnbescheid kann von jedermann beantragt werden und wird ohne gerichtliche Prüfung erlassen. Ein Antragsteller muss in eigener Verantwortung prüfen, ob seine Ansprüche so „sicher“ sind, dass er ein gerichtliches Verfahren einleiten will. Ökofranken hat in den letzten Jahren oft zweifelhafte Rechnungen und Gutschriften mit angeblichen Forderungen gegen Landwirte verschickt. Unabhängig von der Richtigkeit dieser Forderungen verjähren diese nach drei Jahren. Mit den Mahnbescheiden soll eine Verjährung von angeblichen Forderungen aus dem Jahr 2020 zunächst verhindert werden und Zeit für eine Prüfung gewonnen werden.

Wie sollten Landwirte, die diese Mahnschreiben erhalten haben, reagieren und welche Fristen müssen sie einhalten?

Drescher: Den Mahnbescheiden ist ein Formular für einen Widerspruch beigefügt, der auf jeden Fall eingelegt werden soll, entweder selbst oder über einen Anwalt. Eine erste Überprüfung hat ergeben, dass die Forderungen von Ökofranken in vielen Fällen unbegründet sind. Die Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Mahnbescheides. Ohne Widerspruch folgt ein Vollstreckungsbescheid, gegen den nochmals innerhalb von 14 Tagen (Eingang beim Gericht!) Widerspruch eingelegt werden kann. Wird nichts gemacht, sind „alle Messen gesungen“ und der Landwirt muss die Forderung lt. Vollstreckungsbescheid bezahlen.

Betroffene Landwirte sollten sich mit anderen betroffenen Landwirten austauschen. Es gibt z. B. eine Interessengruppe von Ökofranken geschädigter Landwirte. Ansprechpartner wäre Landwirt Martin Hofmann aus Berg in Oberfranken.

Welche Konsequenzen zieht ein Widerspruch nach sich?

Drescher: Mit dem Widerspruch wird verhindert, dass ein Vollstreckungsbescheid ergehen kann. Ökofranken muss dann prüfen, ob der Anspruch weiter verfolgt oder fallen gelassen wird.

Die Mahnbescheide enthalten auch Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Wer trägt diese am Ende?

Drescher: Bei einem Rechtsstreit trägt der Verlierer die Kosten im Umfang des Unterliegens, also ganz oder teilweise. Nach einem Widerspruch muss ein Gericht im Rahmen eines Urteils über die Gerichts- und Anwaltskosten entscheiden, wenn Ökofranken eine Klagebegründung einreicht und damit zu erkennen gibt, dass die angeblichen Ansprüche weiter verfolgt werden.

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