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Ökofranken-Pleite: Die Bauern sollen allein haften

Die Lieferanten eines Ökogetreidevermarkters haben durch dessen Missmanagement Millionen von Euro verloren. Nach seiner Pleite werden sie weiter zur Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Lesezeit: 6 Minuten

Wenn bäuerliche Vermarkter in finanzielle Schieflagen geraten, versuchen die Verantwortlichen oft, ihre Lieferanten zu beschwichtigen. Wie der mittlerweile insolvente Vermarktungszusammenschluss für öko­logisch-regionalen Landbau eG (kurz: Ökofranken)die Landwirte über seine wirtschaftliche Lage jedoch hinters Licht geführt hat, sucht seinesgleichen. Bei den Mitgliederversammlungen und in den Rundbriefen wurde nie auf die katastrophale Lage hingewiesen. Für die betroffenen Landwirte hat das jetzt harte finanzielle Konsequenzen.

Schnell gelesen

Die Ökofranken eG hat rückwirkend für mehrere Jahre die Poolpreise extremgesenkt und daraus Rückforderungen an die Lieferanten abgeleitet.

Viele Landwirte wehren sich dagegen und wurden verklagt. Zudem laufen Klagen von Bauern gegen den Vermarkter.

Nach der Pleite treibt der Insolvenzverwalter die Forderungen von den Landwirten ein. Deren Ansprüche bestreitet er.

50.000 € Rückforderung

Zum Beispiel für Demeter-Landwirt Friedrich Gräning aus Märkisch Linden in Brandenburg. Der Ackerbauer hatte 2018 mündlich mit dem Geschäftsführer der Ökofranken einen Festpreis von 450 €/t für seinen Ökoroggen vereinbart, der ihm auch ausbezahlt wurde. Doch 2021 teilte ihm der inzwischen entlassene Geschäftsführer mit, er kön-ne ihm nur den rückwirkend für 2018 festgelegten Pool-Endpreis von 140 €/t zahlen. Zugleich forderte er die Differenz zwischen Auszahlungspreis und Poolpreis von rund 50.000 € zurück.

Offenbar hatte der Geschäftsführer diesen Differenzbetrag bereits 2018 als Forderung in die Bilanz der Ökofranken eingebucht. Denn nachdem der Vermarkter Anfang 2023 pleite ging, fordert nun auch der Insolvenzverwalter diesen Betrag von Gräning zurück.

So wie mit ihm wurde mit vielen Lieferanten verfahren. Zudem lagen die Pool-Endpreise der Genossenschaft auch für die Ernten 2019 und 2020 weit unter den angekündigten und teilweise auch vereinbarten Festpreisen (siehe Übersicht). Die Rückforderungen an die Landwirte summieren sich in der Bilanz 2021 der Ökofranken auf mehr als eine Million Euro.

Strafe wegen Nicht-Andienung

Die Rückforderungen enthalten auch Ordnungsgelder aus nicht bezahlter Anlieferung. Als nach Bekanntwerden der desaströsen Preise kaum noch Landwirte an die Genossenschaft liefern wollten, verhängte die Genossenschaft Ende 2021 unter Verweis auf die Andienungspflicht Ordnungsgelder gegen Landwirte, die ihr Getreide nicht an sie vermarktet hatten.

Allerdings hatte die Ökofranken die Andienungspflicht zuvor nie aktiv durchgesetzt. Zum Teil hatte die Genossenschaft sogar von sich aus Ware abgelehnt. „Wir haben 2020 der Ökofranken mehrfach die Ernte von 35 ha Buchweizen angeboten, aber die Genossenschaft hatte kein Interesse, diesen anzunehmen“, berichte Martin Hofmann aus dem oberfränkischen Berg. Trotzdem verhängte die Genossenschaft ein Ordnungsgeld von 9.700 € für nicht angelieferten Buchweizen.

Um einen noch größeren Betrag geht es bei den Forderungen, die der Landwirt selbst an die Vermarktungsge­nossenschaft gestellt hat. „Mir wurden von der Ökofranken 32.000 € an Erlösen für geliefertes Getreide bisher nicht ausbezahlt“, sagt Hofmann. Diesen Betrag hat er nun gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend macht.

Obwohl der Ökofranken Anfang 2021 bereits rund 3 Mio. € für die Auszahlung marktgerechter Preise fehlten, war sie aufgrund der von ihr verbuchten Forderungen an die Landwirte anscheinend bilanztechnisch noch liquide. Einen Antrag auf Insolvenzeröffnung, den ein Mitglied der Genossenschaft im Januar 2021 gestellt hatte, wies das Amtsgericht Coburg damals ab.

„Das sind Scheinforderungen“

Fraglich ist jedoch, ob die Genossenschaft ihre Forderungen rechtlich hätte durchsetzen können. Aus Sicht der Mitglieder handelt es sich um Scheinfor­derungen. Sie verweisen darauf, dass die Ökofranken selbst immer wieder gegen die Satzung verstoßen hat. So hat die Genossenschaft nachweislich mit einzelnen Mitgliedern unterschiedliche Preismodelle ausgehandelt und viel Fremdgetreide vermarktet. Zudem konnten die Verantwortlichen der Ökofranken bislang nicht darlegen, zu welchen Preisen sie das von den Landwirten eingekaufte Getreide vermarktet haben und warum die Poolpreise so extrem unter den tatsächlich am Markt erzielbaren Preisen lagen.

Viele Landwirte haben deshalb die Rückforderungen der Ökofranken zurückgewiesen und wurden daraufhin verklagt. Andererseits laufen auch Klagen von Landwirten gegen die Genossenschaft, weil diese ihre Lieferungen nicht bezahlt hat.

Seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang 2023 ruhen zwar die Klageverfahren rund um die Genossenschaft. Allerdings versucht nun der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter Gunther Neef aus Hof deren Forderungen gegenüber den Landwirten durchzusetzen und hat Forderungsschreiben an sie verschickt. Nach Informationen von top agrar steht die Ökofranken bei den Banken mit 1,4 Mio. € in der Kreide. Landwirte sollen rund 500.000 € Forderungen gegenüber der Genossenschaft geltend gemacht haben.

„Neef hat die Forderungen der Banken akzeptiert, die Forderungen der Landwirte an die Ökofranken bestreitet er aber“, sagt Rechtsanwalt Jochen Drescher, der Landwirt Martin Hofmann vertritt. „Dagegen klagen kann man erst dann, wenn der Insolvenzverwalter die Forderungen ablehnt.“

Der Insolvenzverwalter selbst äußerte sich auf Anfrage von top agrar nicht zum Insolvenzverfahren und verweist darauf, dass es sich nicht um ein öffentliches Verfahren handelt.

Bauern wollen Ausschuss

Meinungsverschiedenheiten gibt es auch beim Thema Gläubigerausschuss. Während die Landwirte einen wollen, um bei möglichen Klagen gegen Schuldner der Ökofranken mitbestimmen zu können, lehnen der Insolvenzverwalter und die Banken diesen ab. Die Wahl eines Gläubigerausschusses wurde beim letztem Prüfungstermin des Insolvenzgerichtes im Juli 2023 vertagt.

„Wir wollen wenigstens erreichen, dass die Banken die Verfahrenskosten übernehmen müssen, wenn der Insolvenzverwalter eine Klage gegen ein Mitglied der Ökofranken verliert“, erläutert ein Lieferant gegenüber top agrar. „Es kann nicht sein, dass am Ende nur wir Landwirte für den Schaden haften, den die Verantwortlichen der Ökofranken verursacht haben.“

Laut Rechtsanwalt Drescher können Landwirte noch Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Wer von ihm ein Rückforderungsschreiben erhält, sollte es nicht anerkennen, sondern prüfen lassen, ebenso, ob noch Gegenforderungen wegen nicht ausbezahlter Entgelte auf Anlieferungen bestehen.“ Ihr Kontakt zur Redaktion:

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Kommentar

Keine Kontrolle?

Der Fall der Ökofranken ist kein Ruhmesblatt für die Genossenschaftsverbände. Die nachträglichen Rückforderungen der inzwischen insolventen Genossenschaft lassen darauf schließen, dass diese bereits 2018 schwer angeschlagen war und seitdem ihre Bilanzen mit massiven Rückforderungen gegenüber den Lieferanten schönte. Durch den Missbrauch des Poolpreissystems verschleierten die Verantwortlichen ­jahrelang das wirtschaftliche Desaster.

Trotzdem testierten die genossenschaftlichen Prüfer noch die Bilanzen der Jahre 2017, 2018 und 2019. ­Hätten sie die Mitglieder früher über die Lage der Genossenschaft aufgeklärt, hätte sich der Schaden begrenzen lassen. Wie der Genossenschaftsverband Bayern zu dem Fall steht, bleibt offen. Er teilte auf Anfrage mit, dass er sich aus berufsrechtlichen Gründen nicht dazu äußern könne.

Staatsanwalt ermittelt

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof gegen Verantwortliche der Ökofranken wegen Verdachts des Betrugs. Die Ermittlungen werden laut Staatsanwaltschaft noch geraume Zeit dauern. Der Insolvenzverwalter sollte wenigstens das Verfahren abwarten und alle Beteiligten in Haftung nehmen.

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