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Zuschüsse zu Energiekosten

Vor dem Antrag: Chancen auf Hilfen für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas ausrechnen

Die Bundesländer wollen im Mai mit den Anträgen für Hilfen bei hohen Kosten von Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas starten. Schon jetzt lassen sich die Chancen für einen Zuschuss berechnen.

Lesezeit: 4 Minuten

Wer einen Antrag für einen Zuschuss zu hohen Kosten für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas aus dem Jahr 2022 stellen will, kann vorher seine Chancen ausrechnen. Entsprechende Rechner gibt es sowohl bei der Verbraucherzentrale als auch auf den Informationsseiten der Bundesländer (siehe unten).

Ob Privathaushalte einen Anspruch auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu ihren Heizkosten für 2022 haben, hängt von dem Preis ab, den sie beim Kauf der Brennstoffe gezahlt haben.

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Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Privathaushalte rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlastet werden können. Die maximale Entlastungshöhe soll bei 2.000 € pro Haushalt liegen. Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze bei 100 €.

Kosten müssen mehr als verdoppelt sein

Bei den Hilfen geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu besonders stark gestiegenen Kosten für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks.

Privathaushalte sollen von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, 80 % erstattet bekommen. Die Förderhöhe berechnet sich anhand der Formel:

𝑍𝑢𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠=0,8 𝑥 (𝑅𝑒𝑐ℎ𝑛𝑢𝑛𝑔𝑠𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 2022−2 𝑥 𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑥 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑚𝑒𝑛𝑔𝑒)

Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten:

  • Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)
  • Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)
  • Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)
  • Scheitholz: 85 €/Rm(inkl. USt.), 79 €/Rm(zzgl. USt.)
  • Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt.)

Im Antragsverfahren sollen folgende Nachweise nötig sein: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden u.a. über die Antragsvoraussetzungen.

Gestaffelte Starts für Anträge ab Mai

Außer in Berlin ist das Antragsverfahren noch in keinem Bundesland gestartet. Erste Anträge sollen aber ab Mai möglich sein und dann bis 20. Oktober 2023 gestellt werden können.

Für das Antragsverfahren haben sich mittlerweile 13 Bundesländer zusammengeschlossen. Nur Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin gehören nicht dazu. Die 13 Bundesländer wollen gemeinsam eine vom Land Hamburg entwickelte zentrale digitale Antragsplattform nutzen. Das Antragsverfahren wird laut der Hamburger Finanzbehörde ab 2. Mai frei geschaltet.

Die gemeinsame Antragsplattform für diese Bundesländer ist über den Link https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.

Es soll allerdings keinen bundeseinheitlichen Start geben, sondern die Bundesländer sollen gestaffelt zugeschaltet werden, teilt die Hamburger Finanzbehörde auf Nachfrage von top agrar mit. Das soll sicherstellen, dass das Antragsportal nicht überlastet wird und stabil bleibt.

Für die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernimmt Hamburg zusätzlich noch die Sachbearbeitung der eingehenden Anträge. Die anderen Bundesländer übernehmen die Bearbeitung der Anträge selbst.

Bayern, NRW und Berlin machen Anträge selbst

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin hingegen betreiben ein jeweils eigenes Antragsverfahren. In NRW und Bayern soll der Start für die Anträge auch im Mai erfolgen. Ein genaues Datum gibt es noch nicht.

In Berlin können Privatleute bereits seit Ende Januar mit der Heizkostenhilfe Anträge für Zuschüsse zu den Kosten für Öl, Flüssiggas, Pellets und Kohle stellen.

Informationen und Bedingungen für die Heizkostenhilfe für Öl, Holzpellets und Flüssiggas für Privatleute stellen die Bundesländer auf folgenden Seiten zur Verfügung:

Landwirte können auch Unternehmenshilfen beziehen

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zahlen einige Bundesländer bereits Härtefallhilfen für Energiepreissteigerungen aus dem Jahr 2022 aus. In den meisten Ländern zählen auch Landwirtschaftliche Betriebe zu der begünstigten Gruppe dazu. Explizit mit einbezogen in die Energiehilfen für die Wirtschaft ist die Landwirtschaft in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Niedersachsen können nur Landwirte mit einem angemeldeten Gewerbe an den Härtefallhilfen für Unternehmen mit hohen Energiekosten teilhaben.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren für Unternehmen gibt es hier.

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