Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch die Bundesmittel zur Entlastung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen freigegeben. „Endlich kommen die Preisbremsen auch für Heizungen, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen", sagte SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch in Berlin.
Bund und Länder einigen sich auf Kriterien
Zuständig für die Anträge und die Weitergabe der Unterstützung sind die Bundesländer. Insgesamt stellt der Bund maximal 1,8 Mrd. € dafür zur Verfügung. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) bestätigte, Bund und Länder hätten sich nun auf gemeinsame Kriterien für zusätzliche Härtefallhilfen für Privathaushalte geeinigt.
Damit sollen die Hilfen, die bereits im vergangenen Dezember vom Bundestag beschlossen wurden, nun umgesetzt werden. Laut der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu besonders stark gestiegenen Energie-Mehrkosten - und zwar für Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks.
Referenzpreise stehen jetzt fest
Bund und Länder haben für 2021 gemeinsam Referenzpreise für die vom Programm umfassten Energieträger ermittelt, berichten das BMWK und mehrere Bundesländer. Diese werden für den Vergleich der Kosten des Jahres 2021 mit jenen des Jahres 2022 herangezogen. Für eine Antragsberechtigung muss mindestens eine Verdopplung erreicht werden. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
- Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)
- Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)
- Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)
- Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)
- Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)
- Scheitholz: 85 €/Rm(inkl. USt.), 79 €/Rm(zzgl. USt.)
- Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt.)
Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 % erstattet. Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel:
𝑍𝑢𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠=0,8 𝑥 (𝑅𝑒𝑐ℎ𝑛𝑢𝑛𝑔𝑠𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 2022−2 𝑥 𝑅𝑒𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑥 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑚𝑒𝑛𝑔𝑒)
Die Privathaushalte sollen rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlastet werden. Die maximale Entlastungshöhe soll bei 2.000 € pro Haushalt liegen. Die Bagatellgrenze beträgt 100 €.
Die Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend hierzu können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später erfolgte.
Antragsverfahren sollen ab 2. Mai starten
Nach Informationen von top agrar sind die Bundesländer mit den Vorbereitungen für die Antragsverfahren schon weit. Unter Federführung von Hamburg wird es ein gemeinsames Antragsportal für 13 Bundesländer geben. Die Nordländer Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wollen auch eine gemeinsame Antragsbearbeitung durchführen. Zudem ist ein Online-Rechner vorgesehen, damit alle Antragsteller schon vorab ermitteln können, ob eine Antragstellung überhaupt erfolgreich sein und eine Unterstützungszahlung erzielt werden kann.
Die gemeinsame Antragsplattform für die 13 Bundesländer ist über den Link https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.
Nur Bayern und NRW betreiben ein jeweils eigenes Antragsverfahren. Auch dort soll der Start für die Anträge im Mai erfolgen. Ein konkretes Datum gibt es in beiden Bundesländern noch nicht. Das Heimatministerium NRW gibt für den Start Mitte Mai als Zeitpunkt an.
Landwirte können auch Entlastungen für Unternehmen beantragen
Einige Bundesländer zahlen bereits Härtefallhilfen für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit hohen Energiepreissteigerungen aus dem Jahr 2022 aus. In den meisten Ländern zählen auch Landwirtschaftliche Betriebe zu der begünstigten Gruppe dazu. Explizit mit einbezogen in die Energiehilfen für die Wirtschaft ist die Landwirtschaft in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Niedersachsen können nur Landwirte mit einem angemeldeten Gewerbe an den Härtefallhilfen für Unternehmen mit hohen Energiekosten teilhaben.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren für Unternehmen gibt es hier.