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Sachsen-Anhalt: Wie Junglandwirte von der Existenzgründungsprämie profitieren

Volker Rost vom Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt berichtet über den Erfolg der im Jahr 2017 eingeführten Existenzgründungsprämie.

Lesezeit: 3 Minuten

Schon vor über fünf Jahren hat Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland eine Existenzgründungsprämie für junge Landwirtinnen und Landwirte eingeführt. Mittlerweile haben gut 80 Betriebe von dieser Förderung profitiert.

In Sachsen-Anhalt gibt es schon seit 2017 eine Existenzgründungsbeihilfe für junge Landwirtinnen und Landwirte. ­Worum geht es konkret?

Rost: Anspruch auf die Existenzgründungshilfe haben junge Gründerinnen und Gründer, die sich erst­malig mit ­einer landwirtschaftlichen Tätigkeit niederlassen. Der Zuschuss wird mit Landes- und EU-Mitteln ­finanziert und betrug zunächst max. 70.000 € pro Unternehmensgründung, seit dem 31.8.2023 liegt der Zuschuss bei max. 100.000 €. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten innerhalb von fünf Jahren. Interessierte Existenz­gründer können in Sachsen-Anhalt jederzeit einen ­Antrag stellen, einen Antragsstichtag gibt es nicht. Die Anträge wurden bislang innerhalb von ca. drei Monaten begutachtet und bei Vorliegen der ­Voraussetzungen bewilligt.

Was ist das Besondere an der Prämie?

Rost: Die Existenzgründungsbeihilfe ermöglicht jungen Gründern bzw. Nachfolgern direkt in der Startphase wichtige Investitionen vorzunehmen oder auch dort einzusetzen, wo aktuell das Geld fehlt. Der Einsatz der Mittel ist frei und lässt so den notwendigen unternehmerischen Spielraum. Manchmal geht es um Investitionen in neues oder gebrauchtes Inventar, um ­Flächenkäufe, mal um Reparaturen, ­mitunter auch um erste Rechnungen vom Lohnunternehmer. Dies ist gerade für Neugründer besonders wichtig, da diese in der Gründungsphase oft gar keine Chance ­haben, andere Förderungen oder Bankdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Welche erfolgreichen Beispiele gibt es?

Rost: Es gibt eine Vielzahl erfolgreicher Betriebe. Am häufigsten haben wir Marktfruchtbetriebe und Mutterkuhhalter gefördert. Aber z. B. auch die Weinbaukönigin, die das Unternehmen der Eltern weiterführt, die Landwirtin, die eine familienfremde Schäferei übernommen hat oder den Landwirt ohne Hof, der auf einigen Hektar Ackerland eine spezielle Schweinerasse hält und das Fleisch direktvermarktet. Hinzu kommen Nischenbetriebe die z. B. Kräuter, Linsen oder Hanf anbauen und vermarkten. Gerade Neugründern ist gemeinsam, dass sie auf einfach umsetzbare Konzepte mit überschaubaren Investitionsbedarf und hoher Wertschöpfung setzen. Denn Kapital und Fläche sind meist knapp. Bis Ende 2022 erhielten in Sachsen-Anhalt 81 Junglandwirte eine Förderung von rund 5,5 Mio. €.

Gründern fehlt auch der Zugang zu Fläche. Welche Lösungsansätze gibt es in Sachsen-Anhalt?

Rost: Für landeseigene Flächen gibt es einen Vorrang für Junglandwirte bei der Verpachtung. So können Landwirte, die Existenzgründungsbeihilfe beantragen, die eigenen Flächen mit Pachtflächen von der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH auf bis zu 100 ha aufstocken. Diese Flächen können auch schon im Geschäftsplan eingeplant werden. Davon konnten bisher 20 bis 30 Betriebe profitieren. Auch andere Institutionen, z. B. die Kirchen, unterstützen mit der Aufnahme bestimmter Verpachtungsgrundsätze Existenzgründungen junger Menschen.

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