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Landjugend NRW macht Druck für eine Existenzgründungsprämie

Der Einstieg in die Landwirtschaft ist vor allem für junge Menschen ohne einen familiären Hof im Rücken schwierig. Die Landjugend NRW fordert zügig gezielte Unterstützung von der Landesregierung.

Lesezeit: 4 Minuten

Existenzgründer in der Landwirtschaft stehen ohne familiären Hof im Rücken vor der Herausforderung, überhaupt an Land und Kapital für Investitionen zu kommen. Bundesweit gibt es mit der neuen Förderperiode der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 verschiedene Möglichkeiten, gerade Existenzgründungen in der Landwirtschaft besser zu unterstützen.

Existenzgründungsprämie soll 75.000 € für drei Jahre betragen

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In Nordrhein-Westfalen drängt nun ein breites Bündnis von Landjugendlichen aus verschiedenen Verbänden ihre Landesregierung dazu, möglichst zügig ein konkretes Angebot auszuarbeiten. Sie schlagen vor, Neugründerinnen und Neugründern eine Existenzgründungsprämie von bis zu 75.000 €, verteilt auf 3 Jahre, auszuzahlen. Die Finanzierung könne, wie in anderen Bundesländern auch, aus der 2. Säule der GAP erfolgen, argumentieren die Landjugendverbände.

Im Koalitionsvertrag hatte die schwarz-grüne Landesregierung von NRW vergangenen Sommer versprochen, sich für Existenzgründungen in der Landwirtschaft einsetzen zu wollen. „Neueinsteigerinnen und -einsteiger in die Landwirtschaft wollen wir unterstützen“, hatte die Koalition dort festgehalten. Doch mit dem Start der neuen GAP-Förderperiode 2023 hat die Landesregierung noch keine Förderung speziell für Existenzgründungen ausgelobt.

Unterstützung für 150 Gründungen möglich

Bisher hatte das Landwirtschaftsministerium aus Düsseldorf vor allem Bedenken bei der Finanzierung für diese in der Form neue Förderung für Existenzgründungen vorgebracht. Die Landjungend begegnet dem nun mit einem neuen konkreten Finanzierungsvorschlag. Dieser sieht vor, das Budget für die Existenzgründungsprämie in NRW zunächst auf 1 % der Mittel der 2. Säule zu beschränken. In NRW wären dies in der laufenden Förderperiode rund 11 Mio. €. Damit wäre die Unterstützung von rund 150 Gründungen möglich, heißt es in dem Vorschlag der Landjugend.

Im Falle einer Überzeichnung des Budgets sieht der Vorschlag vor, die Anträge und Betriebskonzepte anhand eines Punktesystems in Reihenfolge zu bringen. Den Zuschlag sollen danach die Bewerberinnen und Bewerber mit dem innovativsten Betriebskonzept erhalten, so die Initiatoren.

Geschäftsplan als Voraussetzung

Voraussetzung für die Förderung soll ein Geschäftsplan sein, der Informationen zur Ausgangssituation, zu den jährlichen Zwischen- und Endzielen der Betriebsentwicklung sowie den geplanten Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz enthält. Auch müssten dort Mindeststandartoutputs von mindestens 25.000 € und max. 500.000 € angegeben werden.

Das Konzept der Landjungend ist bewusst offen für Neugründungen mit und ohne familiären Hof im Hintergrund. Denn sie wollen einem Ausspielen von Junglandwirtinnen und Junglandwirten mit verschiedenem Hintergrund gegeneinander vorbeugen.

Dennoch sollten bei Finanzengpässen Neugründungen ohne Hof denen der innerfamiliären Hofübergaben grundsätzlich vorgezogen werden, argumentieren die Verbände in ihrem Konzept. Denn diese seien besonders kapitalintensiv und könnten nicht auf vorhandenes landwirtschaftliches Vermögen zurückgreifen, argumentieren sie weiter.

Prämienberechtigt sollen Menschen unter 41 Jahren sein

Als prämienberechtigt definiert die Landjugend Menschen unter 41 Jahren, die eine erstmalige Niederlassung in der Landwirtschaft planen. Die Existenzgründungsprämie soll Personengesellschaften und juristische Personen einbeziehen, wenn der Junglandwirt das Unternehmen kontrolliert und verantwortet. Zudem soll als berufliche Qualifikation mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung im Agrarbereich vorgewiesen werden.

Die Existenzgründungsprämie würde „der bäuerlichen Landwirtschaft in der Region eine Zukunft geben, Innovation voranbringen und den ländlichen Raum lebendiger machen“, sagt Philipp Sander, Vorstandsmitglied des Rings der Landjugend Westfalen-Lippe. Schon im Jahr 2021 hatten sich die Jungendverbände in NRW, zu denen unter anderem der Ring der Landjugend, die junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sowie die Jungendorganisationen der Biolandwirtschaft für eine Existenzgründungs- und Niederlassungsprämie stark gemacht. Lena Jacobi, von der jungen AbL und Mitglied im AbL Bundesvorstand hofft, dass „durch die Konkretisierung unseres Vorschlages die Einführung einer Existenzgründungsprämie auch in NRW endlich weiter voran kommt und umgesetzt wird“.

Vorbilder in Sachsen und Sachsen-Anhalt

Vorbild für die Einführung von Existenzgründungsprämien in der Landwirtschaft sind die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt, die bereits in der ablaufenden Förderperiode eine Existenzgründungsprämie eingeführt hatten. Ab 2023 führt nun auch Brandenburg eine entsprechende Förderung ein.

Ähnliches angekündigt haben auch Bayern, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen. Niedersachsen hat genauso wie NRW in seinem Koalitionsvertrag 2022 versprochen, ein Existenzgründungsprogramm für die Landwirtschaft aufzusetzen.

Über die Herausforderungen der Existenzgründung in der Landwirtschaft wollen die landwirtschaftlichen Jungendverbände NRW am 02.02.2023 auf öffentlicher Bühne diskutieren. Unter der Überschrift „Mehr junge Bäuerinnen und Bauern für NRW“ wird an diesem Tag auf Gut Havichhorst bei Münster eine Veranstaltung stattfinden an der, neben vielen landwirtschaftlichen Existenzgründern und Gründerinnen, auch die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundeslandwirtschafsministeriums, Dr. Ophelia Nick sowie der NRW Agrarstaatssekretär Dr. Martin Berges, teilnehmen werden.

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