Wollen Sie einen Wald oder eine Fläche kaufen, auf der sich eine Weihnachtsbaumkultur befindet? Dann brauchen Sie für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zahlen.
Tipp: Achten Sie daher beim Kauf der Fläche unbedingt darauf, dass Sie den Wert der Bäume beziehungsweise des Aufwuchses im Kaufvertrag gesondert festlegen. Teilen Sie dazu den Kaufbetrag in einen Teilbetrag für „Grund und Boden“ und einen Teilbetrag in „Aufwuchs“ auf, so der Informationsdienst Steuern agrar (BFH, Urteil vom 23.2.2022, Az.: II R 45/19 und BFH, Urteil vom 25.1.2022, Az.: II R 36/19).
Wollen Sie einen Wald oder eine Fläche kaufen, auf der sich eine Weihnachtsbaumkultur befindet? Dann brauchen Sie für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zahlen.
Tipp: Achten Sie daher beim Kauf der Fläche unbedingt darauf, dass Sie den Wert der Bäume beziehungsweise des Aufwuchses im Kaufvertrag gesondert festlegen. Teilen Sie dazu den Kaufbetrag in einen Teilbetrag für „Grund und Boden“ und einen Teilbetrag in „Aufwuchs“ auf, so der Informationsdienst Steuern agrar (BFH, Urteil vom 23.2.2022, Az.: II R 45/19 und BFH, Urteil vom 25.1.2022, Az.: II R 36/19).