Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Düngung

Wie lange dürfen Gärreste am Feldrand lagern?

Für die Lagerung von festen Gärresten am Feldrand und deren Einarbeitungszeit gibt es bestimmte Vorschriften. Wir zeigen, was Sie beachten müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich habe zwei Fragen zum Düngemanagement: Wie lange darf ich feste Gärreste zur Bereitstellung am Feldrand lagern? Und gibt es für feste Gärreste eine vorgeschriebene Einarbeitungszeit?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort:

Eine Lagerung von festen organischen Düngern ist nur zeitlich befristet und nur unter bestimmten Bedingungen möglich. In der Regel sollte die Lagerung in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Ausbringung stehen. Die gelagerte Mistmenge darf dabei den Nährstoffbedarf der Fläche nicht überschreiten. Zudem muss sichergestellt werden, dass es nicht zur Gewässerbeeinträchtigung kommen kann.

Bei der Lagerung wird unterschieden zwischen Festmist von Huf- und Klauentieren und anderen festen organischen Düngern wie Geflügelmist oder separierten Gärresten. Bei letzteren sind die Anforderungen an die gewässerschützende Lagerung höher.

In jedem Fall sollte der TS-Gehalt über 25 % betragen, damit von einer gewässerschonenden Lagerung ausgegangen werden kann.

Als Orientierung dient das LAWA-Merkblatt, ein Merkblatt der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Dort geht es um Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Lagerung von Silage und Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen unter sechs Monaten. Hier heißt es „Zur Aufbringung dürfen separierte Gärreste, separierte Gülle und Geflügeltrockenkot 14 Tage mit wasserdichter Abdeckung am Feldrand bereitgestellt werden.“ Das Merkblatt mit weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier.

Sie sollten dennoch sicherheitshalber bei der zuständigen Länderdienststelle nachfragen, da es gerade für die Bereitstellung zur Ausbringung je nach Bundesland unterschiedliche Regelung geben kann.

Einarbeitungszeit beachten

Die Frage zur Einarbeitung ist in der Düngeverordnung klar geregelt. Hier heißt es in § 6 Abs. 1, dass diese auf unbestelltem Acker unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden, ab dem 1. Februar 2025 innerhalb einer Stunde nach Beginn des Aufbringens einzuarbeiten sind.

Ausnahmen gibt es nur für Mist von Huf- und Klauentieren, Komposte, sowie organische Dünger mit einem TS-Gehalt unter 2 %.

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.