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So sind Schäden am Mähwerk bei der Getreideernte versichert

Indirekte Angriffe auf Landwirte nehmen zu, z.B. in Form von Metallstangen im Feld, welche die Maschinen bei der Ernte beschädigen. Wie dann der Drescher versichert ist, erklärt unser Experte.​

Lesezeit: 3 Minuten

Frage:

Welche Versicherung greift, wenn der Drescher des Lohnunternehmers auf meinem Feld durch Fremdkörper geschädigt wird? Was gilt bei einem eigenen oder geliehenem Drescher?

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Antwort:

Wird der Drescher des Lohnunternehmers auf Ihrem Feld durch Fremdkörper geschädigt, greift in der Regel seine Versicherung: Sie erteilen einen Auftrag, nämlich den Drusch. Der Lohnunternehmer bepreist dies. In diesem Preis ist auch die Nutzung der Maschine bzw. der Wert der Maschine eingerechnet. Der Lohnunternehmer muss dann für sich bewerten, welchen Versicherungsschutz er für seinen Drescher wählt. Vielleicht gar keinen Versicherungsschutz, eine Teilkasko-Deckung, eine Vollkasko-Deckung, eine Vollkasko-Deckung mit Brems-, Betriebs- und Bruchschäden oder sogar eine Maschinenbruchversicherung. Wird dann der Drescher beschädigt, greift dieser Versicherungsschutz.

Hat der Lohnunternehmer seine Maschinen jedoch nicht entsprechend versichert, würde er Ihnen vermutlich die Reparatur in Rechnung stellen. In diesem Fall müssten Sie den eingetretenen Schaden aber nur begleichen, wenn Sie dafür das Verschulden tragen. Das muss der Lohnunternehmer Ihnen nachweisen. Gelingt dieser Nachweis, ist ggf. Ihre Betriebs-Haftpflicht mit im Boot. Aber Achtung: Der Landwirt oder auch seine Betriebs-Haftpflicht sind immer nur für den Zeitwertersatz verantwortlich. Der Versicherungsschutz der Drescher-Versicherung selbst kann weit darüber liegen.

Und der eigene Drescher?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) kommt nicht für Eigenschäden an Ihrem eigenen Drescher auf. Sie könnten für den Drescher eine Maschinenbruchversicherung abschließen. Diese würde auch bei Schäden an dieser Maschine durch Fremdkörper aufkommen. Die Maschinenbruchversicherung versichert Ihre Maschinen gegen unvorhergesehene Schäden, z. B. auch durch Materialfehler. Aber auch Bedienungsfehler sind versichert. Die Versicherung kommt dann für die Reparatur- oder die Ersatzbeschaffungskosten auf und bei einem Totalschaden bekommen Sie den Zeitwert, bis zu einem bestimmten Alter teilweise sogar den Neuwert, der Maschine ersetzt. Wenn sowohl der Drescher als auch das Schneidwerk in der Gesamtversicherungssumme berücksichtigt sind, dann bezieht sich der Versicherungsschutz auch auf die komplette Maschine.

Aber Achtung: Diese Versicherungslösung ist nicht günstig und in der Regel auch mit einer hohen Selbstbeteiligung verbunden. Die Versicherungskosten einer Maschinenbruchversicherung variieren stark und sind abhängig von der Höhe der Versicherungssumme. Als Versicherungssumme wird in der Regel der neuwertige Anschaffungspreis angesetzt.

Und bei geliehenem Drescher?

Leihmaschinen sind nur versichert, wenn in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung eine sogenannte Gewahrsamsschadendeckung enthalten ist. Haben Sie nur einfache Gewahrsamsschäden versichert, zahlt die Versicherung in der Regel nur bei reinen Unfallschäden. Der Schaden muss also durch eine von außen einwirkende mechanische Kraft entstanden sein. Schäden durch den Betrieb, durch Bremsfolgen oder einfache Bruchschäden sind nur versichert, wenn die Gewahrsamsschaden-Deckung durch diesen Einschluss (BBB-Schäden: Brems-, Betriebs- und Bruchschäden) ergänzt wird.

Aber Achtung: Bei der Gewahrsamsschadendeckung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung zahlt also nur, wenn Sie als der ausleihende Landwirt den Schaden schuldhaft verursacht haben. Erleidet z.B. das Mähwerk durch Alter oder Unterhaltungszustand (verrostet) ohne Einwirkung von außen einen „Bruch“, dann ist dies nicht versichert.

Unser Experte: Heiko Taube, Versicherungsberater, WLV, Herford, NRW

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