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Bundesnetzagentur

270 Gebote bei Biomasseausschreibung mit 288 MW erfolgreich

Mit 892 Geboten war die neue Buiomasseausschreibung dreifach überzeichnet. Die Bundesnetzagentur hat fast doppelt so viele Gebote bearbeitet wie in der Vorrunde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2023 bekanntgegeben. Die Biomasseausschreibung war erneut deutlich überzeichnet. Es war die Ausschreibungsrunde mit den meisten Gebotseingängen überhaupt.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 288 MW wurden 892 Gebote mit einer Gebotsmenge von 910 MW eingereicht. Dabei entfielen acht Gebote mit 15 MW auf Neuanlagen und 884 Gebote im Umfang von 896 MW auf Bestandsanlagen.

Im Ergebnis konnten 270 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 288 MW einen Zuschlag erlangen. Acht Zuschläge mit 15 MW konnten Neuanlagen erteilt werden, auf bereits in Betrieb genommene Anlagen entfielen 262 Zuschläge mit insgesamt 274 MW Gebotsmenge.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 11,57 ct/kWh bis 18,98 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,28 ct/kWh; in der Vorrunde hatte dieser Wert noch 18,92 ct/kWh betragen. „An den sinkenden Werten lässt sich der steigende Wettbewerb ablesen. Durch die zukünftig sinkenden Gebotsvolumina dürfte sich der Wettbewerbsdruck noch verstärken“, so Präsident Klaus Müller hierzu.

Bei den Ausschreibungen für Biomasse werden Gebote in der Südregion, die in etwa den Gebieten südlich der Main-Linie entspricht, bevorzugt bezuschlagt: Die Hälfte der ausgeschriebenen Menge wird an dortige Projekte vergeben. Diese bevorzugte Zuschlagsmenge konnte in diesem Gebotstermin erneut vollständig ausgeschöpft werden.

Regional betrachtet ging ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (93 MW, 99 Zuschläge); folgend von Geboten für Standorte in Baden-Württemberg (50 MW, 49 Zuschläge). Schleswig-Holstein (44 MW, 34 Zuschläge) und Niedersachsen (32 MW, 29 Zuschläge) landeten auf den Rängen drei und vier.

32 Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

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