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EEG-Novelle

Ökoverbände: EEG-Förderung für Kleegras in Biogasanlagen ist nur erster Schritt

Die Bundesregierung will einen Anteil von 10 % Kleegras in Gülleanlagen besonders fördern. Bioland und Naturland fordern einen höheren Anteil, um Biogas im Ökolandbau attraktiver zu gestalten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ökoverbände Bioland und Naturland begrüßen, dass der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der Bedeutung von Kleegras im Ökolandbau Rechnung trägt. Die Anrechnung in Höhe von 10 % in der Sondervergütungsklasse für Gülle und Mist kann aber nur als erster Schritt gesehen werden. Um eine nachhaltige Biogas-Erzeugung für Ökobetriebe attraktiver zu gestalten, seien weitere Schritte nötig.

Daher fordern die beiden Ökoverbände gemeinsam mit den im Arbeitskreis „Biogas im Ökolandbau“ organisierten Verbänden und Vereinen (DBV, BBV, FVB, FnBB, C.A.R.M.E.N.), dass der Einsatz von ökologisch wertvollen Substraten (ÖWS), wie z. B. Kleegras, für Biogas im EEG, im parlamentarischen Verfahren weiter optimiert wird. So könnte das EEG auch eine Steigerung des Ökoanteils in der Landwirtschaft unterstützen.

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Ökologische Betriebe und vor allem Marktfruchtbetriebe haben nicht die nötige Menge an Mist bzw. gar keinen Mist, was die Substratzufuhr für die Biogasanlage (BGA) schwierig macht. Ein Neubau v.a. von Güllekleinanlagen wird dadurch unterbunden.

Leguminosengemenge wie Kleegras und andere ÖWS könnten die Lücke füllen. Vor allem Leguminosengemenge haben über die Knöllchenbakterien an ihren Wurzeln die Fähigkeit, Luftstickstoff zu sammeln und damit eine zentrale Bedeutung für eine nachhaltige Nährstoffversorgung im Ökolandbau. Daher sind sie auch in weit größerem Umfang als 10 % verfügbar. Gärsubstrate leisten nach Ansicht der Verbände einen wichtigen Beitrag für die aktuellen Ziele der Bundesregierung, den Anteil von Ökolandbau bis 2030 auf 30 % zu steigern sowie beim Arten-, Umweltschutz. Damit mit dies aber auch möglich wird, müssten alle ÖWS auf den 80 % Anteil in der Sondervergütungsklasse angerechnet werden können. Zudem müsste dies auch für Bestandsanlagen gelten. Denn umstellungswilligen konventionellen Betrieben, die eine Biogasanlage betreiben, würde so die Entscheidung zur Umstellung wesentlich erleichtert. Die beteiligten Verbände und Vereine sind überzeugt, dass nur so die ambitionierten Ziele der Bundesregierung erreicht werden können. Es sei daher wichtig, die geplante Regelung im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren dahingehend zu optimieren.

Zentrale Forderungen der Vebände

  • 100 % Anrechnung der ökologisch wertvollen Substrate (ÖWS) in der Güllekleinanlagenklasse
  • Substratbasis von Kleegras erweitern auf mehr ÖWS
  • Öffnung für Bestandsanlagen

Denn Biogas im Ökolandbau hat viele positive Synergien u.a.:

  • weniger Lachgasemissionen,
  • bessere Stickstofffixierung der Knöllchenbakterien bei Abfuhr des Kleegrases, bessere Stickstoffeffizienz und besserer Wiederaufwuchs der Bestände,
  • höhere Produktivität v.a. von ökologischen Marktfruchtbetrieben durch eine bessere Nährstoffversorgung über die Gärrestdüngung.

Dies wird auch von der Wissenschaft so gesehen. Prof. Kurt-Jürgen Hülsbergen vom Lehrstuhl für Ökologischen Landbau und Pflanzenbausysteme an der Technischen Universität München betont: „Zur Steigerung der Anbaufläche des Ökolandbaus ist es wichtig, die Nährstoffversorgung zu verbessern. Hier kann die Integration einer Biogasanlage in den Ökobetrieb und die Vergärung von Leguminosengemengen (Kleegras) wertvolle Synergieeffekte erzielen. Die bessere Nährstoffversorgung steigert die Produktivität, was zu höheren Erträgen und Qualitäten führt."

Das Positionspapier zur EEG-Novelle 2023 können Sie hier online abrufen. Daran beteiligt waren auch der Fachverband Biogas, die Fachgruppe Biogas, C.A.R.M.E.N. e.V. und der Deutsche Bauernverband.

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