Ab 2024: Heizen mit Strom oder Fernwärme statt mit Erdgas
Wegen des Ukrainekriegs will die Bundesregierung, dass schon ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Dazu liegt jetzt ein Konzept vor.
Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs hat die Koalition bereits am 23. März 2022 entschieden, dass diese Vorgabe möglichst bereits ab dem 1. Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll. Das soll nachhaltig dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Konfliktregionen zu beenden und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der Ukrainekrieg und die derzeitige Energiekrise zeigten deutlich, wie dringlich eine Trendwende auf dem Heizungsmarkt hin zu erneuerbarer Wärme sei, nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch um die Versorgungsicherheit und bezahlbare Heizenergiepreise zu gewährleisten.
Über 80 % der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas, vor allem aus Russland. Über 410 Terawattstunden (TWh) Erdgas wurden 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Dies sind über 40 % des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt mit Erdgas. Bei den neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70 %.
Akteure können Ideen einbringen
Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Konzept erarbeitet, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bis zum 22. August mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden soll. Auf Basis der Ergebnisse werden BMWK und BMWSB einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Vorgaben erstellen.
Der damit verbundene Umbau der Wärmeerzeugung ist mit großen und zahlreichen Herausforderungen verbunden - aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen Situation der Eigentümer und den Auswirkungen auf die Mieter. Mit der öffentlichen Konsultation wollen die Ministerien Ideen einsammeln und unterschiedliche Interessen angemessen bei der gesetzlichen Verankerung des Konzeptes im Gebäudeenergiegesetz (GEG) berücksichtigen.
Die bisher veröffentlichten Studien und Szenarien zum Klimaschutz und zu Energieentwicklun- gen weisen im Hinblick auf das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Zentrale Kernaussagen für die klimaneutrale Wärmeerzeugung in diesen Studien und Szenarien waren laut BMWK:
Die Reduktion des Wärmebedarfs in Gebäuden ist zentral. Nicht nur das Sanierungstempo, auch die Sanierungstiefe muss am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet werden.
Wärmenetze werden eine wichtige Rolle bei der Wärmeversorgung übernehmen. Mit klima- neutralen Wärmenetzen kann man unterschiedliche erneuerbare Wärmepotenziale kosten- günstig erschließen und vor allem dicht bebaute Gebiete mit erneuerbarer Wärme oder Abwärme versorgen. Wo möglich, sollte erneuerbare Wärme oder unvermeidbare Abwärme direkt genutzt werden. Insbesondere die Nutzung der Umgebungswärme mit Wärmepumpen spielt in allen Studien und Szenarien eine entscheidende Rolle. Sie wird ergänzt durch geothermische Systeme und Solarthermie und in Wärmenetzen durch die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme oder Wärme aus allen Tiefebereichen der Geothermie.
Biomasse, grüner Wasserstoff und andere strombasierte synthetische Brennstoffe sind knappe Ressourcen. Sie werden aufgrund einer hohen Nachfrage in anderen Sektoren vor- aussichtlich auch mittel- bis langfristig teuer bleiben. Grüner Wasserstoff und strombasierte Brennstoffe stehen zudem in den kommenden Jahren noch nicht in nennenswertem Umfang zur Verfügung.
Die Erfüllungsoptionen
Diese Kernaussagen sind Grundlage für den Vorschlag zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Regelung für neue Heizungen. Dabei sieht das BMWK folgende Erfüllungsoptionen vor:
Anschluss an ein Wärmenetz
Einbau einer Wärmepumpe mit der Wärmequelle Luft, Erdreich oder Wasser
Einbau einer Biomasseheizung auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse
Einbau einer Gasheizung unter Nutzung von grünen Gasen Bei Gasheizungen, die mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen
Einbau einer Hybridheizung
In dem Konzept stellt das BMWK einen Stufenplan zur Diskussion: Bei diesem hätten u.a. Wärmenetze und Wärmepumpen Priorität, Biomasseheizungen sollten erst dann zum Einsatz kommen, wenn Stufe 1 nicht möglich ist.
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Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs hat die Koalition bereits am 23. März 2022 entschieden, dass diese Vorgabe möglichst bereits ab dem 1. Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll. Das soll nachhaltig dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Konfliktregionen zu beenden und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der Ukrainekrieg und die derzeitige Energiekrise zeigten deutlich, wie dringlich eine Trendwende auf dem Heizungsmarkt hin zu erneuerbarer Wärme sei, nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch um die Versorgungsicherheit und bezahlbare Heizenergiepreise zu gewährleisten.
Über 80 % der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas, vor allem aus Russland. Über 410 Terawattstunden (TWh) Erdgas wurden 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Dies sind über 40 % des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt mit Erdgas. Bei den neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70 %.
Akteure können Ideen einbringen
Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Konzept erarbeitet, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bis zum 22. August mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden soll. Auf Basis der Ergebnisse werden BMWK und BMWSB einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Vorgaben erstellen.
Der damit verbundene Umbau der Wärmeerzeugung ist mit großen und zahlreichen Herausforderungen verbunden - aufgrund der großen Vielfalt an unterschiedlichen Gebäuden, der unterschiedlichen Situation der Eigentümer und den Auswirkungen auf die Mieter. Mit der öffentlichen Konsultation wollen die Ministerien Ideen einsammeln und unterschiedliche Interessen angemessen bei der gesetzlichen Verankerung des Konzeptes im Gebäudeenergiegesetz (GEG) berücksichtigen.
Die bisher veröffentlichten Studien und Szenarien zum Klimaschutz und zu Energieentwicklun- gen weisen im Hinblick auf das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf. Zentrale Kernaussagen für die klimaneutrale Wärmeerzeugung in diesen Studien und Szenarien waren laut BMWK:
Die Reduktion des Wärmebedarfs in Gebäuden ist zentral. Nicht nur das Sanierungstempo, auch die Sanierungstiefe muss am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet werden.
Wärmenetze werden eine wichtige Rolle bei der Wärmeversorgung übernehmen. Mit klima- neutralen Wärmenetzen kann man unterschiedliche erneuerbare Wärmepotenziale kosten- günstig erschließen und vor allem dicht bebaute Gebiete mit erneuerbarer Wärme oder Abwärme versorgen. Wo möglich, sollte erneuerbare Wärme oder unvermeidbare Abwärme direkt genutzt werden. Insbesondere die Nutzung der Umgebungswärme mit Wärmepumpen spielt in allen Studien und Szenarien eine entscheidende Rolle. Sie wird ergänzt durch geothermische Systeme und Solarthermie und in Wärmenetzen durch die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme oder Wärme aus allen Tiefebereichen der Geothermie.
Biomasse, grüner Wasserstoff und andere strombasierte synthetische Brennstoffe sind knappe Ressourcen. Sie werden aufgrund einer hohen Nachfrage in anderen Sektoren vor- aussichtlich auch mittel- bis langfristig teuer bleiben. Grüner Wasserstoff und strombasierte Brennstoffe stehen zudem in den kommenden Jahren noch nicht in nennenswertem Umfang zur Verfügung.
Die Erfüllungsoptionen
Diese Kernaussagen sind Grundlage für den Vorschlag zur Umsetzung der 65-Prozent-EE-Regelung für neue Heizungen. Dabei sieht das BMWK folgende Erfüllungsoptionen vor:
Anschluss an ein Wärmenetz
Einbau einer Wärmepumpe mit der Wärmequelle Luft, Erdreich oder Wasser
Einbau einer Biomasseheizung auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse
Einbau einer Gasheizung unter Nutzung von grünen Gasen Bei Gasheizungen, die mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen
Einbau einer Hybridheizung
In dem Konzept stellt das BMWK einen Stufenplan zur Diskussion: Bei diesem hätten u.a. Wärmenetze und Wärmepumpen Priorität, Biomasseheizungen sollten erst dann zum Einsatz kommen, wenn Stufe 1 nicht möglich ist.