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Energiewende

Aiwanger: „Das sind die Stolpersteine bei Biogas, Solar, Wind, Holz, Wasserstoff & Co.“

Zahlreiche Bagatellhindernisse verzögern den Fortschritt der Energiewende. Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger hat eine Liste mit 34 Hürden an das Bundeswirtschaftsministerium geschickt.

Lesezeit: 13 Minuten

Bei der Energiewende gibt es zahlreiche Hindernisse in der Praxis. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat jetzt eine Liste mit 34 Stolpersteinen für die Energiewende präsentiert. Mit der Auflistung richtet sich der Staatsminister an die Bundesregierung mit der Aufforderung, diese Bagatellhindernisse zu beseitigen. Aiwanger: „Wir befragen regelmäßig Bürger, Selbstständige, Unternehmer und Landwirte in Bayern, die die erneuerbare Energien voranbringen und sich täglich durch die Unwägbarkeiten mit endlosen Genehmigungsprozessen und Bürokratie kämpfen müssen. Diese Mühlsteine um den Hals der Macher müssen rasch weggeräumt werden, um die Energiewende zu beschleunigen.“ Die Liste "Bagatellhindernisse der Energiewende" wird an Bundeswirtschafts- und Energieminister Robert Habeck gesandt. Sie richtet sich aber auch an andere Bundesministerien, die zum Teil überladene Bundesgesetze abschaffen oder an die neue Dynamik der Energiewende anpassen müssen.

Liste soll fortgeführt werden

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Aiwanger: "Wir haben zunächst 34 Hindernisse notiert, wollen aber unsere Liste dynamisch in engem Kontakt zu den Bürgern und Praktikern vor Ort weiterführen und die tatsächlichen Probleme regelmäßig nach Berlin melden. Energiewende funktioniert nicht aus der Hauptstadt von oben herab, sie funktioniert besser, wenn man das Ohr an den Menschen hat, die sie täglich umsetzen und wissen, wovon sie reden." Von der Bundesregierung fordert Bayern jetzt die Beseitigung von Hindernissen in folgenden Bereichen:

Windenergie

  • Flächenverfügbarkeit Windenergie: Es bestehen mehrere Hemmnisse, deren Beseitigung in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen. Dazu gehören Abstände für militärische Belange, insbesondere Höhenbeschränkungen durch Radarmindestführhöhen, aber auch zu Erdbebenmessstationen. Aiwanger fordert den Bund auf, zügig die erforderlichen Abstände rund um Erdbebenmessstationen zu überprüfen und zu verringern.
  • Artenschutzrechtliche Abschaltauflagen: Der Artenschutz ist und bleibt ein wichtiges Ziel. Vorhabenträger und Projektierer teilten in den Gesprächen aber mit, dass in einigen Projekten der komplette Bestand an Windenergieanlagen von Abschaltauflagen betroffen ist. Als Gründe werden mehrfach der Schattenwurf und der Artenschutz, insbesondere bei Fledermäusen, genannt. Hier soll der Bund alle Rahmenbedingungen für artenschutzrechtliche und sonstige Abschaltauflagen, insbesondere die weitergehende Anerkennung von Abschaltsystemen überprüfen und überzogene Anforderungen reduzieren.
  • Wettbewerbsfähigkeit von Windenergieprojekten in Süddeutschland: Aufgrund der durchschnittlich deutlich schlechteren Windbedingungen in Süddeutschland sind Windenergieprojekte oftmals nicht wirtschaftlich umsetzbar. Aiwanger fordert vom Bund Anpassungen der Regelungen zur räumlichen Verteilung von Windenergieprojekten im EEG 2023. Denn die erfolgte Anpassung des Referenzertragsmodells für windschwache Standorte im Süden Deutschlands ist in der jetzigen Form noch nicht ausreichend, um die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit von Windprojekten in Süddeutschland sicherzustellen.
  • Kleinwindenergie-Anlagen: Die Anlagen erfreuen sich eines regen Interesses von Unternehmen, Privatleuten oder der Landwirtschaft. Diese Anlagen haben zwar im Vergleich zu Großwindenergie-Anlagen deutlich höhere spezifische Kosten, können aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag für die CO₂-neutrale Stromerzeugung leisten. Hier sollte der Bund den Ausbau in diesem Windenergieanlagensegment kraftvoll vorantreiben. Außerdem sind bundeseinheitliche Verbesserungen bzw. Klarstellungen der Anlagentypen in diesem Feld unerlässlich.

Photovoltaik

  • Balkon-PV:Die Errichtung steckerfertiger Solaranlagen (Balkon-PV) wird derzeit durch teils zu hohe Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Netzintegration, sowie durch administrative Vorgaben unnötig verzögert. „Wir fordern unter anderem die Leistungsgrenze für den Anschluss an das Hausnetz von derzeit 600 auf 800 Watt anzuheben, den Anschluss unter Verwendung eines Schuko-Steckers zu ermöglichen, einen vereinfachten Anmeldungsprozess für die Meldepflicht bei Balkon-PV zu etablieren“, sagt Aiwanger.
  • Agri-PV-Anlagen: Das Energieministerium fordert den Bund auf, den wirtschaftlichen Betrieb von Agri- PV-Anlagen durch Erhöhung des Bonus im EEG bzw. durch Einführung eines separaten Ausschreibungssegments für besondere Solaranlagen sicherzustellen.
  • Anforderungen an Agri-PV-Anlagen: Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ist eine Förderung von Agri-PV-Anlagen bereits heute schon möglich. Der große Bedarf an Gutachtern führt aber etwa schon bei der herkömmlichen Anlagenzertifizierung zu teils erheblichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme. Daher sollte der Bund die Anforderungen an besondere Solaranlagen genauer definieren sowie durch möglichst einheitliche Zertifizierungsmethoden die Verfahren beschleunigen, um den Ausbau der Agri-PV nicht weiter zu verzögern.
  • Freiflächen-PV-Anlagen: Der Bund sollte die Zurechnung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer nun zeitnah ermöglichen – wie in der PV-Strategie des Bundes endlich angekündigt. Dies wäre ein wichtiger Anreiz für Landwirte, sich noch umfassender in die Energiewende einzubringen.
  • PV-Anlagen für gewerbliche Gebäude: PV-Dachanlagen bieten insbesondere bei gewerblich genutzten Gebäuden in der Regel ein hohes Potenzial für den weiteren Ausbau der Solarenergie. Dabei ist häufig auch eine direkte Eigenversorgung möglich. Derzeit bestehen jedoch gerade bei Mehrparteien-Gebäuden große organisatorische sowie auch finanzielle Hürden. Aiwanger: „Wir fordern die Bundesregierung auf, Direktlieferungsmodelle zu vereinfachen sowie steuerrechtliche Erleichterungen für PV-Dachanlagen bei Gewerbebetrieben umzusetzen.“
  • Schwimmende PV-Anlagen: Im Wasserhaushaltsgesetz wird ein Mindest-Uferabstand von 40 Metern und eine maximale Gewässerbelegung von 15 % festgelegt. Aiwanger fordert die Anpassung auf eine praxistaugliche Größenordnung von 15 Metern Uferabstand und eine maximale Belegung von 50 %. Alleine Bayern hat ein großes Potenzial von tausenden für die PV nutzbarer Seen.

Biogas

  • Bemessungsleistung bei Biomethananlagen: Aiwanger fordert den Bund auf, die Bemessungsleistung bei Biomethananlagen im EEG von 10 auf 30 % zu erhöhen. Damit könnte die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nachhaltig gesteigert, auf mehr erneuerbare Energien in der Winterlücke zurückgegriffen und zugleich ein größerer Nutzen für den Klimaschutz erreicht werden.
  • Vorschriften für die Lagerung von Gärresten aus Biogasanlagen: Die Lagerung von Gülle in landwirtschaftlichen Güllegruben ist in Erdbecken gemäß der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) möglich. Wenn Gülle aber in einer Biogasanlage vergoren wird, darf der Gärrest nicht in Erdbecken gelagert werden. Sogar Kläranlagen, die Fäkalien vergären, unterliegen zum Teil weniger scharfen Vorgaben als Biogasanlagen. Aiwanger: „Wir fordern den Bund auf, bei der Novellierung der AwSV die Vergärung von Biomasse in Biogasanlagen nicht mit einseitig scharfen Vorgaben zu erschweren.“
  • Vorgaben für Sicherheit bei Biogas in der EU: Biogasanlagen fallen bereits ab einem Schwellenwert von 10 t Biogas in dem entsprechenden gasführenden System unter die Störfall-Verordnung mit hohen Auflagen und mit zusätzlichen wiederkehrenden Prüfungen. Erdgas- oder Biomethananlagen fallen dagegen erst ab 50 t in die Störfall-Verordnung. Der Bund soll daher die Schwellenwerte für Biogasanlagen in der Störfall-Verordnung auf das gleiche Niveau wie in anderen EU-Ländern heben, also auf den Schwellenwert für Biomethan beziehen.
  • Bilanzielle Teilung von Biomethan im EEG: Der Zahlungsanspruch nach dem EEG für Strom aus Biomethan besteht nur, wenn das Biomethan vor seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz anhand der Energieerträge der zur Biomethanerzeugung eingesetzten Einsatzstoffe bilanziell in einsatzstoffbezogene Teilmengen geteilt wird. Diese Regelung verhindert die direkte Nutzung von Biogas zum Beispiel in der Industrie und dessen Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote. Aiwanger fordert den Bund auf, die Regelungen im EEG so zu ändern, dass eine bilanzielle Teilung von Biomethan bereits bei der Einspeisung ins Erdgasnetz erfolgen kann.

Biomasse und Holz

  • Holz- und Pelletnutzung: Die Bundesregierung bringt die energetische Nutzung von Holz sowie Pellets immer stärker in Misskredit. Dabei handelt es sich um heimische Energieträger. Das Ministerium fordert den Bund auf, zu einer sachbezogenen Diskussion zurückzukehren, um den heimischen Energieträger Holz als nachhaltige Lösung dazustellen. Zudem sollten Zertifikate, wie etwa der blaue Engel, für Kaminöfen vorangetrieben werden.
  • Verfügbarkeit von Biobrennstoffen: Im Rahmen der laufenden EU-Verhandlungen zur RED III (europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie) gibt es Vorschläge, wonach die Energieerzeugung aus Waldholz nur noch als Erneuerbare Energie anerkannt werden soll, wenn es sich nicht um qualitativ hochwertiges Rundholz sowie Tot- oder Derbholz ab einer bestimmten Größenordnung handelt. Auch eine Einschränkung der Förderfähigkeit ist in Diskussion. Aiwanger: „Wir fordern den Bund auf, die langfristige Verfügbarkeit von nachhaltig verfügbaren heimischen Biobrennstoffen sicherzustellen. Sie darf diese nicht durch praxisferne Vorgaben und Bürokratie ausbremsen.“

Wasserkraft

  • Kleine Wasserkraft: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich auch aufgrund steigender umweltfachlicher Anforderungen verschlechtert. Aiwangers Ministerium fordert den Bund auf, eine zusätzliche EEG-Vergütungsstufe für kleine Anlagen mit einer Bemessungsleistung von bis zu 100 kW von z. B. 19,5 ct/kWh einzuführen, um den deutlich höheren spezifischen Kosten für diese Anlagen gerecht zu werden.

Geothermie

  • Förderung von Geothermie: Die Mittelausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist zu gering und sollte aufgestockt und langfristig ausgerichtet werden, um insbesondere die komplexe und langwierige Transformation von Bestandsnetzen besser zu unterstützen. Außerdem fordert Aiwanger eine bessere Ressourcenausstattung der mit der Förderabwicklung betrauten Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), damit Förderanfragen und -anträge schneller bearbeitet und verabschiedet werden können.

Wasserstoff

  • Wasserstoff-Förderinstrumente: Die Förderangebote auf Bundesebene im Bereich Wasserstoff werden unter anderem im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie sukzessive und deutlich ausgeweitet. Doch die Antragsbewilligungen dauern zu lange. Ein Beispiel hierfür ist die Gewährung von Förderbescheiden für die Umrüstung von Lkw auf Wasserstoffantrieb. Aiwanger: „Wir fordern den Bund auf, zeitnah die Verwaltungsverfahren zu straffen und ausreichend Mittel- und Personalkapazitäten auf Bundesebene bereitzustellen, um eine zügige Prüfung und gegebenenfalls Bewilligung von Förderanträgen im Bereich Wasserstoff sicherstellen.“
  • Wasserstoff-Unbundling: Enge Vorgaben zur Entflechtung erschweren und behindern gerade in einer frühen Marktphase den effizienten und schnellen Auf- und Umbau einer Wasserstoffinfrastruktur aus dem Erdgasnetz heraus. Aiwanger fordert den Bund auf, die europaweiten und nationalen Entflechtungsregelungen für Wasserstoff analog zu den bestehenden Vorschriften für das Erdgasnetz und so einfach und praktikabel wie möglich auszugestalten. Nur so bleibe der Investitionsanreiz der Gasnetzbetreiber zur Umstellung auf Wasserstoff bestehen und es müssen keine ineffizienten Mehrfachstrukturen geschaffen werden.
  • Wasserstoffnutzung aus biogenen Quellen: Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz kann Wasserstoff aus biogenen Quellen auf die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Verkehr ab 1. Juli 2023 angerechnet werden. Das Bundesumweltministerium hat die dafür notwendige Verordnung zur Anrechnung allerdings noch nicht veröffentlicht. Vertreter aus Gewerbe und Industrie warten dringend auf diese Verordnung. Aiwanger fordert den Bund auf, die Verordnung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Netze und Speicher

  • Einheitenzertifikat: Für die Inbetriebnahme von Energieerzeugungsanlagen ist in der Regel eine Anlagenzertifizierung notwendig. Bereits heute sind die Kapazitäten der Zertifizierer jedoch stark ausgelastet, sodass es teilweise zu erheblichen Verzögerungen bei der Inbetriebnahme kommt. Aiwanger fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine bundesweite Datenbank für Einheitenzertifikate einzurichten.
  • Netzbetreiberprüfung im Marktstammdatenregister: Für eine effiziente Koordinierung der Energiewende ist ein präzises Monitoring anhand stimmiger Datengrundlagen unerlässlich. Deshalb prüfen Netzbetreiber die im Marktstammdatenregister hinterlegten Daten von Erzeugungsanlagen und korrigieren diese gegebenenfalls. Aiwanger fordert den Bund auf, die Auswahlmaske im Marktstammdatenregister gezielt zu verbessern, um fehlerhaften Eintragungen durch Anlagenbetreiber vorzubeugen.
  • Netzanschluss von PV-Anlagen: Tausende fertige PV-Anlagen können keinen Strom einspeisen, weil die Bearbeitung der Netzanschlussanfragen viel zu lange dauert, zum Teil über 6 Monate. Im EEG sollten daher konkret in Monaten benannte Fristen eingeführt und Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, um einen zügigen Netzanschluss und Netzausbau durch die Verteilnetzbetreiber sicherzustellen.
  • Pumpspeicher: Die Anlagen sind heute die einzige nennenswerte, vorhandene und langjährig bewährte Großspeichertechnologie für elektrische Energie. Sie liefern heute schon einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Allerdings sind Pumpspeicherkraftwerke unter den derzeitigen Marktbedingungen praktisch nicht wirtschaftlich zu betreiben. Investoren bleiben deshalb aus. Aiwanger fordert den Bund auf, das bestehende Vergütungssystem (Energy-only-Markt) zu ändern. Systemdienstleistungen, wie Regelleistung, Netzdienstleistungen und Schwarzstart- und Inselnetzfähigkeit, müssen angemessen vergütet werden.
  • Netzdienliche Flexibilitätsoptionen: Durch den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien müssen aktuell unzählige dezentrale Erneuerbare-Energien-Anlagen in das Stromnetz integriert werden. Eine leistungsfähige netzdienliche Energiespeicherinfrastruktur (insbesondere von Batteriespeichern) könnte hier eine äußerst wichtige Ergänzung zum zeitaufwendigen Ausbau der Stromversorgungsnetze sein. Hier sei eine eindeutige und rechtssichere Regelung nötig, durch die netzdienliche Energiespeicheranlagen von der Erhebung von Baukostenzuschüssen befreit werden.
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Flexibilitäten: Die Kapazitäten der Verteilnetze sind bereits heute vielfach ausgeschöpft. Der weitere EE-Ausbau erfordert insofern einen weiteren Verteilnetzausbau. Der gezielte Einsatz von Speichern bzw. Flexibilitäten bei EE-Anlagen kann dabei unterstützen, den Kapazitätsbedarf insbesondere in Phasen von Erzeugungsspitzen zu begrenzen und dadurch bestehende Kapazitäten bestmöglich zu nutzen. Aiwanger: „Wir fordern den Bund auf, ein eigenes Ausschreibungssegment für Windenergie- und Solaranlagen in Kombination mit Speichern einzuführen, um kurzfristig den Ausbau weiterer Erneuerbarer-Energien-Anlagen trotz begrenzter Netzkapazitäten zu ermöglichen.“

Weniger praxisfremde Regelungen

  • Strompreisbremse bei Bioenergie: Biomasseanlagen erzeugen flexibel erneuerbare Energie in Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Sie stärken so die Versorgungssicherheit, weisen aber aufgrund der Einsatzstoffe und der steigenden rechtlichen Rahmenbedingungen höhere Betriebskosten auf. Insofern sollten Biomasseanlagen – neben Biogasanlagen – weitestgehend von der Erlösabschöpfung (Regelung im Rahmen der Strompreisbremse zur Abschöpfung der Erlöse von Stromerzeugern) ausgenommen werden.
  • Strompreisbremse beim Elektrolyseur: Die Regelung zur Erlösabschöpfung bei Erneuerbare-Energien-Anlagen verhindert faktisch, dass Betreiber von Elektrolyseuren wie in Wunsiedel Stromkaufvereinbarungen mit Betreibern von Bestandsanlagen abschließen können. Daher sollte es im Rahmen einer Novellierung des Strompreisbremsengesetzes eine geeignete Ausnahmeregelung geben, die sofort greift.

Weniger Bürokratie, mehr Bürgerbeteiligung

  • Stromlieferung an Dritte: Bei der Abgabe von Strom an z.B. Kunden, Mitarbeiter, Nachbarn, bremsen hohe regulatorische Vorgaben ein effektives Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage spürbar aus. Hier wäre zu prüfen, ob bei den Anforderungen konkrete Erleichterungen möglich sind.
  • Mieterstrom-Modelle (Mehrfamilienhaus): Obwohl im Zuge der Novellierung des EEG die Rahmenbedingungen für Mieterstrom-Modelle angepasst wurden, konnte die Komplexität dieser Thematik dadurch nicht wesentlich verringert werden. Insbesondere bleiben wesentliche Hemmnisse im Bereich der Abrechnungs- und Messkonzepte bestehen. Aiwanger fordert, alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend und zeitnah zu überprüfen, um gemeinschaftlichen Eigenverbrauch, Mieterstrommodelle sowie Quartierslösungen nachhaltig zu erleichtern.
  • Bürgerbeteiligung: Bürgerbeteiligung an Energieprojekten ermöglicht es den Menschen, an der Energiewende vor Ort aktiv teilzunehmen, lokal Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig regionalen Strom und Wärme kostengünstig zu beziehen. Für eine breite Akzeptanz, insbesondere von Windenergieanlagen, ist erfahrungsgemäß die finanzielle Beteiligung der Anwohner im Umkreis von 2 bis 3 Kilometern entscheidend. Daher sollte der Bund verbindliche Regelungen zu einer direkten Bürgerbeteiligung schaffen. Diese müssten bundeseinheitlich geregelt werden.
  • Flächenkulisse für Bürgerenergie-PV-Anlagen: Bürgerbeteiligung an Bürgerenergie-Anlagen heben bei hoher Akzeptanz und Wertschöpfung vor Ort weitere Potenziale der Solarenergie. So können diese unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Leistung bis 6 MW von der Ausschreibung befreit werden und damit ohne Ausschreibungsteilnahme eine Förderung durch das EEG erhalten. Die dann einschlägige EEG-Flächenkulisse ist festgelegt, in der die benachteiligten Gebiete nicht enthalten sind. Aiwanger fordert von der Bundesregierung die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen von Bürgerenergiegesellschaften zeitnah auch auf benachteiligten Gebieten zu ermöglichen.
  • Netzentgelte: Die Bundesregierung soll prüfen, ob die Integrationskosten dezentraler Erneuerbarer-Energien-Anlagen in den jeweiligen Netzgebieten pauschal ermittelt und anschließend – nach dem Vorbild bereits existierender Wälzungsmechanismen – bundesweit gewälzt werden können. Damit würden die Netzentgeltunterschiede in den jeweiligen Netzgebieten (beispielsweise zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, aber auch zwischen Nord-/Ost- und Süddeutschland) reduziert.

Unter folgender Mailadresse bittet das Bayerische Wirtschaftsministerium alle Macher der Energiewende um weitere Informationen über Hindernisse beim Ausbau Erneuerbarer Energien (EE): bagatellhindernisse@stmwi.bayern.de

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