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BDEW und VDMA Power Systems kritisieren geplanten Förderstopp bei Wasserkraft

Die beiden Energieverbände haben ein Positionspapier zur Wasserkraft und zu Pumpspeicherkraftwerken veröffentlicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung will die Vergütung für neue oder modernisierte Wasserkraftanlagen bis 500 kW streichen. Das sieht der Kabinettsvorschlag zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Diesen Vorschlag kritisieren der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Fachverband Power Systems im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA Power Systems). Aus Sicht der Verbände erscheint ein solcher Vorschlag von den aktuellen sicherheits-, energie-, klima- und umweltpolitischen Tagesgeschehen entkoppelt. Zudem wurden im Gesetzentwurf restriktive Rahmenbedingungen für Pumpspeicherkraftwerke nicht verbessert. Die beiden Verbände fordern die Bundesregierung daher in einem gemeinsamen Papier auf, kleine Wasserkraftanlagen weiterhin zu fördern und machen Vorschläge, wie die Potenziale von Wasserkraftanlagen und Pumpspeicherkraftwerken vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheits- und energiepolitischen Geschehnisse besser ausgeschöpft werden können.

Argumente für die Wasserkraft

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Aufgrund der Verlässlichkeit und der guten Planbarkeit der Wasserkraftwerke sowie der hohen Flexibilität, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit der Pumpspeicherkraftwerke seien diese Anlagen Systemstabilisatoren im Stromversorgungssystem, heißt es in dem Papier. „Sie sind damit ein wesentlicher Baustein für die Versorgungssicherheit und liefern darüber hinaus einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Rahmen der Umstellung der Stromerzeugung auf 100 Prozent erneuerbare Energien“, stellen die Verbände fest. Dies hätten sie in der Vergangenheit kontinuierlich und speziell bei Großstörungen im europäischen Stromverbundsystem bewiesen. Dieser Beitrag werde in der derzeitigen herausfordernden Situation noch wichtiger. So könnten allein die Wasserkraftwerke in Deutschland durch die in den Schwungmassen der Turbinen und Generatoren gespeicherte kinetische Energie so viel Momentanreserve zur Verfügung stellen, dass dadurch ein plötzlicher Ausfall eines 500 Megawatt-Kraftwerks kompensiert werden kann. So sichert die Momentanreserve der Wasserkraftwerke die Stabilität der Stromnetze.

Ausschöpfung der bestehenden Leistung

Im Jahr 2021 haben Wasserkraftanlagen in Deutschland rund 20 TWh Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. „Hier schlummert ein weiteres Potential von rund 1 TWh/Jahr, das kurzfristig dadurch gehoben werden kann, dass bestimmte Hemmnisse und Auflagen (z.B. Begrenzung der für die Stromerzeugung zur Verfügung stehenden Wassermenge) an das Leistungsvermögen bestehender Wasserkraftanlagen angepasst werden. Dafür seien schnelle und pragmatische Genehmigungsprozesse und Anpassungen der zwischen den Konzessionsgebern und den Wasserkraftanlagenbetreibern geschlossenen Konzessionsverträgen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern erforderlich.

Das Potenzial zur Steigerung der Stromerzeugung aus Wasserkraft erschließt sich nach Ansicht der Verbände vornehmlich aus der Modernisierung und dem Ausbau von bestehenden Wasserkraftwerken.

„Für uns ist unerklärlich, warum die Bundesregierung die kleine Wasserkraft aus gewässerökologischen Gründen nicht mehr fördern möchte. Das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze stellen einen hinreichenden Schutz für die Gewässer sicher“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Das gemeinsame Papier von BDEW und VDMA Power Systems „Versorgungsicherheit und Systemstabilität / Beiträge von Wasserkraftanlagen und Pumpspeicherkraftwerken“ finden Sie hier.

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