Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Strompreisbremse

Biogas: Mittelstandsunion spricht sich gegen Erlösabschöpfung aus

Die Mittelstandsunion fordert die Bioenergie von der Erlösabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse auszunehmen. Auch in der Ampel Koalition gibt es Signale für Änderungen an Habecks Entwurf.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach Einschätzung des Bundesvorstands der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) könnte die Bioenergie aus einheimischen Ressourcen mittelfristig fast ein Viertel des Primärenergiebedarfs in Deutschland decken. Von daher müsse es ein zentrales Anliegen der Energiepolitik sein, den heute vorhandenen Anlagenpark zu erhalten und diesen noch stärker zu flexibilisieren sowie noch offene Biomassepotenziale zu erschließen. Dafür bräuchten Anlagenbetreiber aber eine klare Perspektive sowie wirksame und ausreichende Anreize für die Flexibilisierung.

Bioenergie von der Erlösabschöpfung ausnehmen

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die MIT spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Stromerzeugung aus Biomasse von der im Rahmen der geplanten „Strompreisbremse“ angedachten Abschöpfung von Erlösen ab September 2022 auszunehmen. Die in diesem Zusammenhang geplanten Regelungen stünden einer Steigerung und insbesondere einer weiteren Flexibilisierung der Energiebereitstellung aus Biomasse entgegen.

Damit reiht sich auch die MIT in die Reihen der Gegner von Wirtschafts- und Energieminister Robert Habeck (Grüne) ein. Bereits am Wochenende hatte der Landesverband Erneuerbare Energien NRW die Gesetzesentwürfe des Ministeriums als „unschönes Eigentor“ bewertet.

Die Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder, erklärte darauf, dass man sich den Gesetzesentwurf übers Wochenende in Ruhe anschauen werde. Zudem bekräftige sie, dass flexible Biogasanlagen ein wichtiger Baustein für die Energie- und Wärmewende seien. Bei einer Demonstration von Bioenergieerzeugern vor dem Deutschen Bundestag gegen die Pläne für die Erlösabschöpfung hatten bereits vergangene Woche auch Abgeordnete der Ampel-Koalition eingeräumt, dass sie sich für Veränderungen einsetzen wollten. Die Gesetzentwürfe zur Strom- und Gaspreisbremse müssen noch vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden.

Ausbauziel für Biomassenlagen erhöhen

Aus Sicht des MIT-Bundesvorstand müsse zudem das im EEG 2021 für Biomasseanlagen festgelegte Ausbauziel für 2030 von 8,4 GW installierte Leistung erhöht werden, um einen Verlust bestehender Kapazitäten zu vermeiden. Hierzu sei ein jährliches Ausschreibungsvolumen von rund 600 Megawatt erforderlich. Dabei dürfe allerdings keine Verschiebung von Ausschreibungsvolumina zu Lasten von „regulären“ Biomasse-Anlagen in das Biomethan-Segment stattfinden.

Aufhebung der Leistungsbegrenzung konsequent umsetzen

Nachbesserungsbedarf sieht die MIT auch bei der Umsetzung des Energiesicherungsgesetzes: In diesem wurde die Aufhebung von Begrenzungen zur kurzfristigen Erhöhung der Produktion von Biogasanlagen zwar beschlossen – diese wurde bislang allerdings noch nicht konsequent umgesetzt. Die Steigerung der Biomethanproduktion bleibe im EnSiG 3.0 bislang außen vor und werde auch in den Entwürfen zum EnSiG 4.0 bislang nicht adressiert. Dies führe dazu, dass vorhandene Biomethanpotenziale in erheblichen Umfang im Winter 2022/23 ausschließlich aus regulatorischen Gründen nicht mobilisiert werden.

Bei einer übergangsweise erhöhten Gaserzeugung sollten Biogansanlagen nach Ansicht des MIT-Bundesvorstands zudem kein neues Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Die Pflicht zur gasdichten Abdeckung von Gärresten im EEG sollte ebenfalls flexibilisiert werden.

Biogas-Aufbereitungs- und -Einspeiseanlagen baurechtlich privilegieren

In seinem Beschluss fordert der MIT-Bundessvorstand darüber hinaus, dass der Zusammenschluss mehrerer bereits bestehender Biogasanlagen und deren Umrüstung auf die Gaseinspeisung vorangetrieben werden sollen. Im Rahmen der laufenden Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) sollten deshalb Biogasaufbereitungs- und -einspeiseanlagen bauplanungsrechtlich privilegiert werden – analog zur geplanten Privilegierung von Elektrolyseuren.

Mehr flexible Fahrweise, mehr Gülleeinsatz

Um die Umrüstung auf eine flexible Fahrweise weiter zu verstärken, fordert die MIT Verbesserungen bei deren Rahmenbedingungen. Damit auch alle bestehenden Gülleanlagen ihren Gülleeinsatz erhöhen können, sollten die nach dem jeweiligen EEG geltenden Obergrenzen zudem generell auf 150 Kilowatt angehoben werden.

Biomethan-Produktion fördern

Mit Blick auf das Gasnetz fordert die MIT die Wiederaufnahme der Investitionsförderung von Anlagen, die Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Netz einspeisen. Zudem sollten mit der Verflüssigung von Biomethan zu Bio-LNG aus Rest- und Abfallstoffen weitere Veredelungsstufen gefördert werden. Dies sollte auch Nutzungskonzepte für das abgespaltene CO2 und dessen industrielle Nutzung (z.B. Kohlensäure) umfassen. Um die Produktion von Bio-LNG wirtschaftlicher zu machen, sollte die Begrenzung der Biogasproduktion für baurechtlich privilegierte Anlagen aus Sicht der MIT dauerhaft von 2,3 Mio. Nm³/Jahr auf 3,5 Mio. Nm³/Jahr angehoben werden.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.