Nach Einschätzung des Bundesvorstands der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) könnte die Bioenergie aus einheimischen Ressourcen mittelfristig fast ein Viertel des Primärenergiebedarfs in Deutschland decken. Von daher müsse es ein zentrales Anliegen der Energiepolitik sein, den heute vorhandenen Anlagenpark zu erhalten und diesen noch stärker zu flexibilisieren sowie noch offene Biomassepotenziale zu erschließen. Dafür bräuchten Anlagenbetreiber aber eine klare Perspektive sowie wirksame und ausreichende Anreize für die Flexibilisierung.
Bioenergie von der Erlösabschöpfung ausnehmen
Die MIT spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Stromerzeugung aus Biomasse von der im Rahmen der geplanten „Strompreisbremse“ angedachten Abschöpfung von Erlösen ab September 2022 auszunehmen. Die in diesem Zusammenhang geplanten Regelungen stünden einer Steigerung und insbesondere einer weiteren Flexibilisierung der Energiebereitstellung aus Biomasse entgegen.
Damit reiht sich auch die MIT in die Reihen der Gegner von Wirtschafts- und Energieminister Robert Habeck (Grüne) ein. Bereits am Wochenende hatte der Landesverband Erneuerbare Energien NRW die Gesetzesentwürfe des Ministeriums als „unschönes Eigentor“ bewertet.
Die Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder, erklärte darauf, dass man sich den Gesetzesentwurf übers Wochenende in Ruhe anschauen werde. Zudem bekräftige sie, dass flexible Biogasanlagen ein wichtiger Baustein für die Energie- und Wärmewende seien. Bei einer Demonstration von Bioenergieerzeugern vor dem Deutschen Bundestag gegen die Pläne für die Erlösabschöpfung hatten bereits vergangene Woche auch Abgeordnete der Ampel-Koalition eingeräumt, dass sie sich für Veränderungen einsetzen wollten. Die Gesetzentwürfe zur Strom- und Gaspreisbremse müssen noch vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden.
Wir gucken uns den Kabinettsentwurf (mehrerer Ministerien) über das Wochenende in Ruhe an.
— Christina-Johanne Schröder (@cj_schroeder) November 25, 2022
Und dann bearbeiten wir das Gesetz ganz normal im parlamentarischen Verfahren.
Flexible #Biogasanlagen sind ein wichtiger Baustein für Energie- und #Wärmewende.
Ausbauziel für Biomassenlagen erhöhen
Aus Sicht des MIT-Bundesvorstand müsse zudem das im EEG 2021 für Biomasseanlagen festgelegte Ausbauziel für 2030 von 8,4 GW installierte Leistung erhöht werden, um einen Verlust bestehender Kapazitäten zu vermeiden. Hierzu sei ein jährliches Ausschreibungsvolumen von rund 600 Megawatt erforderlich. Dabei dürfe allerdings keine Verschiebung von Ausschreibungsvolumina zu Lasten von „regulären“ Biomasse-Anlagen in das Biomethan-Segment stattfinden.
Aufhebung der Leistungsbegrenzung konsequent umsetzen
Nachbesserungsbedarf sieht die MIT auch bei der Umsetzung des Energiesicherungsgesetzes: In diesem wurde die Aufhebung von Begrenzungen zur kurzfristigen Erhöhung der Produktion von Biogasanlagen zwar beschlossen – diese wurde bislang allerdings noch nicht konsequent umgesetzt. Die Steigerung der Biomethanproduktion bleibe im EnSiG 3.0 bislang außen vor und werde auch in den Entwürfen zum EnSiG 4.0 bislang nicht adressiert. Dies führe dazu, dass vorhandene Biomethanpotenziale in erheblichen Umfang im Winter 2022/23 ausschließlich aus regulatorischen Gründen nicht mobilisiert werden.
Bei einer übergangsweise erhöhten Gaserzeugung sollten Biogansanlagen nach Ansicht des MIT-Bundesvorstands zudem kein neues Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Die Pflicht zur gasdichten Abdeckung von Gärresten im EEG sollte ebenfalls flexibilisiert werden.
Biogas-Aufbereitungs- und -Einspeiseanlagen baurechtlich privilegieren
In seinem Beschluss fordert der MIT-Bundessvorstand darüber hinaus, dass der Zusammenschluss mehrerer bereits bestehender Biogasanlagen und deren Umrüstung auf die Gaseinspeisung vorangetrieben werden sollen. Im Rahmen der laufenden Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) sollten deshalb Biogasaufbereitungs- und -einspeiseanlagen bauplanungsrechtlich privilegiert werden – analog zur geplanten Privilegierung von Elektrolyseuren.
Mehr flexible Fahrweise, mehr Gülleeinsatz
Um die Umrüstung auf eine flexible Fahrweise weiter zu verstärken, fordert die MIT Verbesserungen bei deren Rahmenbedingungen. Damit auch alle bestehenden Gülleanlagen ihren Gülleeinsatz erhöhen können, sollten die nach dem jeweiligen EEG geltenden Obergrenzen zudem generell auf 150 Kilowatt angehoben werden.
Biomethan-Produktion fördern
Mit Blick auf das Gasnetz fordert die MIT die Wiederaufnahme der Investitionsförderung von Anlagen, die Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Netz einspeisen. Zudem sollten mit der Verflüssigung von Biomethan zu Bio-LNG aus Rest- und Abfallstoffen weitere Veredelungsstufen gefördert werden. Dies sollte auch Nutzungskonzepte für das abgespaltene CO2 und dessen industrielle Nutzung (z.B. Kohlensäure) umfassen. Um die Produktion von Bio-LNG wirtschaftlicher zu machen, sollte die Begrenzung der Biogasproduktion für baurechtlich privilegierte Anlagen aus Sicht der MIT dauerhaft von 2,3 Mio. Nm³/Jahr auf 3,5 Mio. Nm³/Jahr angehoben werden.