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Freiflächenanlagen

bne-Analyse: Warum die Solarausschreibung unterzeichnet war

Der bne bemängelt, dass fehlende Flächen, stagnierende B-Planverfahren, verzerrte Kosten für die Netzanschlussleitungen und langsame Genehmigungsverfahren den Bau von Solarparks unnötig erschweren.

Lesezeit: 4 Minuten

In der Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom Juni 2022 wurden Gebote für nur 714 Megawatt abgegeben – ausgeschrieben waren jedoch 1126 Megawatt. Erstmals ist damit eine Freiflächen-Solarausschreibung deutlich unterzeichnet (ca. 40% zu wenig). Die Ergebnisse der PV-Ausschreibung von Juni 2022 sind für den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) Weck- und Warnruf zugleich.

Der bne hat die Gründe für die zu geringe Beteiligung analysiert. Der Trend hat sich laut bne schon bei der vorherigen Ausschreibung im März 2022 angedeutet. Dort erhielten 1084 Megawatt (MW) einen Zuschlag, bei einem Ausschreibungsvolumen von 1108 MW. Nur wegen des formalen Ausschlusses von abgegebenen Geboten hatte die BNetzA keine Unterzeichnung festgestellt, obwohl auch im März das ausgeschriebene Volumen nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

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Der Trend, dass aktuell und voraussichtlich bis auf weiteres PV-Ausschreibungen im ersten Segment unterzeichnet sind, dürfte sich in Anbetracht der Anhebung der Ausschreibungsvolumina im EEG 2023 fortsetzen. So können die Ausbauziele der Bundesregierung nicht erreicht werden. Ohne Lösung dürfte es daher laut bne zu weiteren Unterschreitungen kommen. Das Problem ist lösbar, aber nur wenn schnell die richtigen und wirksamen Hebel in Bewegung gesetzt werden – im EEG und außerhalb des EEGs.

Ausschreibungsvolumen sind nicht das Problem

Die Bundesnetzagentur vermutet die Hauptursache der Zurückhaltung in dem auf 3600 MW erhöhten Ausschreibungsvolumen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr. Dies deckt sich nicht mit einer Einschätzung der Praxis, denn nicht die Volumenerhöhung (im EEG 2021) ist das Problem, sondern die fehlenden geeigneten Flächen, nicht startende oder nicht weiterkommende Bebauungsplanverfahren und dadurch fehlende Genehmigungen für Solarparks, heißt in der bne-Analyse. Auch könnten nach Interpretation der BNetzA Probleme bei der Komponentenbeschaffung und „nicht kalkulierbare Preise“ die Projektierer abgeschreckt haben. „Das mag eine Rolle am Rande spielen, ist aber nicht ausschlaggebend für fehlende Gebote. Mindestens genauso bedeutsam sind veraltete oder fehlende Regelungen im EEG, die Projekte verlangsamen oder unnötig verteuern“, kommentiert der Verband.

Probleme und Hebel im Kontext des EEG

Erhebliches Problem der aktuellen EEG-Flächenkulisse für Solarparks ist, dass die Länder durch eigene Länderverordnungen PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten erst regeln müssen. Hier gibt es laut bne zwei Probleme:

  • Die bisher erlassenen Länderverordnungen seien für Zuschläge in benachteiligten Gebieten viel zu restriktiv für die künftig geplanten Ausbauvolumen des EEG 2023.
  • Einige Länder haben überhaupt keine Länderverordnungen erlassen.

Weitere Probleme:

  • Auf vielen eigentlich förderfähigen Flächen der Flächenkulisse vor Ort sind keine Projekte umsetzbar. Zum Beispiel sind dies (berechtigte) Naturschutz-Ansprüche insbesondere bei großen Konversionsflächen, aufgrund derer diese Flächen nicht realistisch beplanbar sind.
  • Oft stocken Solarprojekte auch aufgrund fehlender Aufstellungsbeschlüsse für B-Pläne in den Kommunen, da zuerst umfangreiche und teils unnötige Kriterienkataloge erarbeitet werden.
  • Auf vielen Flächen sind vollkommen verzerrte Kosten für die Netzanschlussleitungen ein ernstes Problem, was Planungen aus wirtschaftlichen Gründen stoppen kann. Grund sind hier fehlende Nutzungsrechte von Grundstücken, die zu oft kilometerlangen Umwegen bei den Anschlussleitungen führen.
  • Ein ungenutztes Potenzial, das im EEG geregelt werden kann, ist eine Regelung für aktives Repowering von Solarparks.
  • Die Begrenzung der Anlagengröße auf 20 MW führt automatisch zu geringeren Angebotsvolumina, da Anlagen kleiner ausgelegt oder zeitlich gestückelt werden. Eine Lösung wäre für den bne eine Anhebung der maximal bezuschlagbaren Projektgröße von Solarparks auf z.B. 100 MW.

Wirksame Hebel außerhalb des EEG

Die Bundesregierung sollte die interdisziplinären Fragen zu Solarparks möglichst im Rahmen des Sommerpakets angehen und die Probleme lösen, die außerhalb des EEGs liegen. Es gibt nach wie vor erhebliche Probleme bei der Planung von So- larparks außerhalb des klassischen Energierechts. So treten bei Landwirten, also den Flächeninhabern, auf deren Flächen die Mehrzahl der Solarparks entstehen, komplizierte steuerlicher Fragestellungen auf, welche die Akzeptanz für Solarparks erheblich gefährden. Von den Problemen sind laut bne nicht nur neue, sondern auch eine große Zahl von bestehenden Solarparks betroffen. Insbesondere sollte das Bewertungsgesetz geändert werden, um die Freigrenzen bei Hofübergaben in Landwirtschaftsbetrieben bei der der Erbschafts- und Schenkungssteuer nutzbar zu erhalten. Dieses Problem zu lösen wäre für den Ausbau von Solarparks sehr wichtig, da sonst Landwirte ihre Flächen nicht mehr bereitstellen würden.

Der bne schlägt zur Lösung u.a. eine Duldungspflicht von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen, ein aktives Repowering von Solarparks und eine Opt-out-Regelung bei der Länderöffnungsklausel vor. Die Analyse mit konkreten Handlungsoptionen finden Sie unter: www.bne-online.de/de/news/detail/analyse-unterzeichnung-solarpark-ausschreibung/

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