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Heizen mit Holz

Holzbranche beklagt Stillstand bei der Holzwärme im Heizungsgesetz

Mehrere Branchenverbände fordern die Politik auf, möglichst schnell verlässliche Rahmenbedingungen für das Heizen mit Holz zu schaffen – u.a. mit höheren Fördersummen und Wahlmöglichkeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz verursachte und seit Monaten anhaltende Hängepartie und die damit einhergehende Verunsicherung der Verbraucher sowie der gesamten Wertschöpfungskette trägt nach Einschätzung mehrerer Branchenverbände zur weiteren Schwächung der deutschen Wirtschaft bei. Diese Entwicklung gilt es laut dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), dem Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), der Initiative Holzwärme (IH) sowie dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) so schnell wie möglich zu beenden.

Maximal förderfähige Kosten für Holzheizung auf mindestens 45.000 € erhöhen

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Konkret fordern die Verbände die Politik auf, der aus ihrer Sicht bestehenden Verunsicherung im Markt durch eine attraktive und verlässliche Förderkulisse entgegenzuwirken. Insbesondere fordern sie die Anhebung der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45.000 €.

Der aktuelle GEG-Entwurf sieht eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 € auf 30.000 € vor. Dies führt bei Investitionen ab ca. 40.000 € für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 % zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung.

De facto liege die Investition in eine Holz- und Pellet-Zentralheizung im Schnitt bei mindestens bei 40.000 €, je nach technischer Ausstattung und erforderlichen Umfeldmaßnahmen könnten auch Investitionskosten bis zu 60.000 € entstehen.

Wahlrecht für Förderbedingungen einführen

Darüber hinaus setzen sich BDH, DEPV, Initiative Holzwärme und ZVSHK für ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten des neuen Förderregimes ein. Um bis zum Starttermin am 01.01.2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden.

Bezüglich des geplanten Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20% empfehlen die vier Verbände, diesen bereits mit dem Inkrafttreten der Förderkulisse zu gewähren und auf 25% anzuheben. Gleichzeitig solle die Degression bereits ab dem Jahr 2025 einsetzen und nicht wie derzeit geplant im Jahr 2028.

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