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Bund-Länder-Kooperationsausschuss: Ausbau der Energiewende ist zu langsam

Zum Erreichen der Klimaziele müssen Zubau und Flächen insbesondere bei Wind an Land deutlich zunehmen, zeigt ein Bericht von Bund und Ländern. Auch gibt es weiter ein starkes Nord-Süd-Gefälle.

Lesezeit: 6 Minuten

Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss hat den zweiten Bericht zum Stand der erneuerbaren Energien veröffentlicht. Das Gremium ist ein im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehener Ausschuss aus Bund und Ländern. Grundlage dieses zusammenfassenden Berichts sind jährliche Berichte der 16 Bundesländer zum Status Quo des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächenausweisungen, Planungen und Genehmigungen bei der Windenergie an Land.

Der Bericht macht insgesamt deutlich, dass Flächen und Genehmigungen insbesondere bei Wind an Land zunehmen müssen, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Klimaziele zu erreichen.

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Die Kernaussagen

  • Volumenträger beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland sind die Solar- und Windenergie. In den Ländern sind dies Photovoltaikanlagen (PV) und Windenergieanlagen an Land.
  • Der im Jahr 2021 erreichte Zubau ist bei Windenergie an Land mit 1,7 GW brutto neuinstallierter Anlagenleistung gegenüber dem Vorjahreswert um rund ein Fünftel gestiegen. Bei PV lag die neuinstallierte Anlagenleistung mit 5,6 GW im Jahr 2021 um etwa ein Sechstel über dem Vorjahreswert.
  • Wie in den Vorjahren folgte der Zubau bei Wind und PV einem Nord-Süd-Gefälle. Etwa drei Viertel (1.254 MW) des erzeugungsrelevanten Zubaus bei Windenergie an Land wurde in den Flächenstaaten Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein registriert.
  • Für PV wurden fast die Hälfte (2.784 MW) des Zubaus in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verzeichnet.

Stand der Windenergie

Ein besonderes Augenmerk des Kooperationsausschusses liegt auf dem Ausbau der Windenergie an Land. Hier lassen sich folgende Kernergebnisse festhalten:

  • Mit Blick auf die Flächenausweisung bestehen sichtbare Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und zum Teil auch zwischen den einzelnen Planungsregionen innerhalb eines Bundeslandes – sowohl hinsichtlich der Planungspraxis, als auch hinsichtlich des Umfangs der bereitgestellten Flächen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Datengrundlage zu Flächen deutlich verbessert. Zum Stichtag 31.12.2021 waren bundesweit zwischen 2.908 km² und 3.270 km² Fläche rechtswirksam für die Windenergie an Land ausgewiesen. Dies entspricht einem Anteil von 0,81 bis 0,91 % an der Fläche der Bundesrepublik.
  • Der Stand der Flächenausweisungen in den Bundesländern wurde im Vergleich zu ihren Zwischenzielen bis Ende 2027 nach WindBG betrachtet. Bundesweit ist zur Erreichung des Zwischenziels in Höhe von 1,4 % der Bundesfläche im Jahr 2027 noch mehr als eine Verdopplung der aktuell ausgewiesenen Fläche notwendig. Während einige Bundesländer ihre Zwischenziele bereits heute erreichen, müssen die meisten Länder zur Erreichung des Zielwertes noch weitere Flächenausweisungen vornehmen.
  • Mit Blick auf die Genehmigungen für Windenergie an Land zeigt sich ein sehr heterogenes Bild innerhalb Deutschlands. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 4,5 GW an Windenergieleistung genehmigt, eine Steigerung von rund 1,2 GW gegenüber 2020. Mehr als drei Viertel der Genehmigungen erfolgte 2021 in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Genehmigungsanträge für Windenergievorhaben mit einer Leistung von ca. 2,2 GW wurden im Berichtszeitraum abgelehnt oder zurückgenommen.
  • Auf Basis der Länderrückmeldungen befanden sich zum Stichtag 31.12.2021 Windenergievorhaben mit einer Leistung von 8,7 GW im Genehmigungsverfahren, deutlich weniger als noch in 2020 (10,5 GW). Insgesamt zeigt die Analyse, dass auch bei den Genehmigungen das Tempo zunehmen muss, um die zukünftig steigenden Ausbaumengen des EEG 2023 zu befriedigen. Es besteht damit auch bei den bei Genehmigungsdauern weiterhin Verbesserungsbedarf. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Deutschland von der Ersteinreichung des Antrags bei der genehmigenden Stelle bis zur Genehmigungserteilung liegt bei mehr als zwei Jahren.

Wie es weitergehen soll

Für die Zukunft haben sich alle Länder vorgenommen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Es bestehen jedoch weiterhin große Unterschiede darin, auf welche Weise und mit welchen Zeithorizonten dies geschehen soll. Die im Bericht dokumentierten Länderziele für den Ausbau der Erneuerbaren wurden noch vor der bundesweiten Zielerhöhung durch die Novellierung des EEG gesetzt. Im Sommer 2022 hat der Gesetzgeber im EEG die Ausbauziele für Jahr 2030 für Wind und Solar deutlich erhöht. Insgesamt soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 65 % auf 80 % steigen. Um die erhöhten Ziele zu erreichen, muss sich das Zubautempo deutlich erhöhen.

Da der zweite Bericht des Kooperationsausschuss hauptsächlich das Jahr 2021 betrachtet, sind die im Jahr 2022 neu beschlossenen Gesetzesmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus, die ab 2023 wirksam werden, noch nicht abgebildet. Hierzu zählen u.a. die Jahr 2022 verabschiedeten regulatorischen Verbesserungen, wie die Einführung des Windflächenbedarfsgesetzes sowie der Änderungen am Baugesetzbuch durch das sog. Wind-an-Land-Gesetz, die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die große EEG-Novelle vom Juli 2022.

BWE: Alarmstufe gelb für die Windenergie

Der Bericht zeigt deutliche Probleme auf und ist ein Warnsignal für den Ausbau, erklärt der Bundesverband Windenergie (BWE). „Die Ergebnisse sind besorgniserregend: Der Aufbau geht so schleppend voran, dass die angepeilten Ziele in Gefahr sind. Das Gefälle zwischen Norden und Süden verschärft sich zunehmend“, kritisiert BWE-Präsident Hermann Albers. Bayern und Baden-Württemberg sind weiter im Hintertreffen, aber auch der vermeintliche Primus Schleswig-Holstein schwächelt: Laut Ausschuss stecken rund 370 Anlagen aktuell im Genehmigungsverfahren und warten auf Entscheidung. 2021 gab es nur einen Nettozubau von 7 Windenergieanlagen (WEA) –

Gründe für den stockenden Ausbau

Die Gründe für die fehlende Dynamik sind laut BWE altbekannt:

  • Noch immer sei die Flächenkulisse trotz neuer Vorgaben im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) unzureichend. Trotz des Ziels von 2 % der Bundesfläche (bis 2032) sind aktuell nur 0,81 bis 0,91 % ausgewiesen.
  • 2021 befanden sich merklich weniger Projekte im Genehmigungsverfahren als noch im Vorjahr.
  • Auch die Dauer der Genehmigungsverfahren bleibt zu lang. Der Bundesschnitt ab Einreichung der Antragsunterlagen liegt bei rund 25 Monaten, in Hessen dauern Verfahren mit im Schnitt 56,7 Monaten sogar mehr als doppelt so lange. Durchschnittlich 17 % der genehmigten Anlagen wurden beklagt, in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen mit je 48 % sogar fast die Hälfte. In Hessen, wie auch in Brandenburg, ist zudem die gesamte ausgewiesene Fläche beklagt. Dies bedeutet zusätzliche Risiken für Planer und Investoren.
  • Zudem waren die zwei Ausschreibungen für die Monate Mai und September deutlich unterzeichnet. Aufgrund einer ausgebliebenen Anpassung des Höchstwerts für Gebote für die Ausschreibungsrunde im Dezember ist davon auszugehen, dass auch diese erneut deutlich unterzeichnet sein wird.

Zeitfenster wird immer kleiner

Insgesamt entsteht für den BWE der Eindruck eines sich rapide verengenden Zeitfensters, wenn die Ausbau- und Klimaziele noch erreicht werden sollen. „Der Bericht zeigt überdeutlich auf, dass es nicht wie bisher weitergehen kann. Beim Ausbau der Windenergie herrscht Alarmstufe gelb. Die im Osterpaket beschlossenen Regelungen, insbesondere der klare Vorrang der Erneuerbaren Energien in der Schutzgüterabwägung, gelten schon jetzt. Wir appellieren an die Länder, diese Regelungen jetzt dringend umzusetzen und nicht etwa die im WaLG zu großzügig angelegten Fristen dafür abzuwarten“, fordert Albers. Es sei ein Dreiklang aus Genehmigungsbeschleunigung, Investitionssicherung und Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Projekten im Ausschreibungsverfahren nötig, um kommende Krisen wirksam zu verhindern.

Den Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses finden Sie hier.

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