Biogas

EEG-Novelle verhindert weiteren Rückbau von Biogasanlagen nicht

Der jetzt offiziell vorliegende EEG-Entwurf greift zwar wichtige Forderungen der Branche auf, muss aber dringend nachgebessert werden, fordern Bioenergieverbände.

von Hinrich Neumann Hinrich Neumann
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Neue Stolpersteine statt einer beherzten Weichenstellung für die Zukunft: So lautet das Fazit des Fachverbandes Biogas und anderer Bioenergieverbände zum offiziell vorliegenden Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diesen hatte das BMWi am 14. September vorgelegt und eine nur dreitätige Frist für Stellungnahmen bis Donnerstag (17.9.) eingeräumt. „Leider werden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die formulierten Ziele aus dem Klimaschutzprogramm 2030 keineswegs mit ausreichenden konkreten Maßnahmen unterfüttert“, kritisiert Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro der Bioenergieverbände.

Nur wenige Lichtblicke

Zwar greife der Entwurf einige wichtige Punkte auf, für die die Verbände intensiv geworben hätten. Dazu gehört die Verlängerung der Realisierungsfrist gerade für große Neuanlagen von 24 auf 36 Monate sowie die Streichung des Deckels für die Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen. Die Klarstellung dem Einspeisevorrang für Altholzkraftwerke begrüßt die Branche genauso, wie die ansatzweise Rückbesinnung auf Biomethan.

„Die entscheidenden Stellschrauben jedoch, die unabdingbar wären, um den bereits eingesetzten Rückbau der Bioenergieanlagen in Deutschland abzuwenden, bleiben unberührt“, sagt sie. Zu den neuen Hürden zählt sie zum Beispiel die Südquote oder neue Anforderungen an den Nachweis der Hocheffizienz. „Kurzum: mit dem vorliegenden Entwurf sind die Ziele der Bundesregierung nicht zu erreichen, da die Bioenergie den ihr im Klimaschutzprogramm 2030 zugedachten Beitrag nicht leisten kann.“

Viel Nachbesserungsbedarf

Insbesondere drei Kernaspekte sind aus Sicht der Branchenverbände nachzubessern:

  • Die Höhe der Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen ist so anzupassen, dass ausreichend Projekte realisiert bzw. weiter betrieben werden können, um die Ausschreibungsvolumina zu füllen.
  • Die Güllevergärung ist, wie im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, zu stabilisieren und weiter auszubauen.
  • Die Ausschreibungsvolumina müssen so erhöht werden, dass die Branche den ihr zugedachten beträchtlichen Beitrag zum Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostrombedarf 2030 in Höhe von 42 Terawattstunden auch erfüllen kann.

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