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Erleichterung für niedersächsische Biogasanlagen bei der Gärrestlagerung

Betreiber von Biogasanlagen müssen kein Gärrestlager vorhalten, wenn sie ein Verwertungskonzept haben. Das teilte die Task Force Energiewende gestern mit.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Dreivierteljahr nach dem Startschuss hat das Plenum der „Task-Force Energiewende“ eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die Versammlung aller beteiligter Akteure hat sich am Mittwoch (2. November) zum zweiten Mal getroffen. Dabei wurden bereits umgesetzte Maßnahmen besprochen.

Dazu gehört auch eine Anpassung der Regelungen zu Lagerkapazitäten und Verwertung von Wirtschaftsdüngern: In Anpassung an ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg wurden Regelungen umgesetzt für Betreiber von flächenlosen Biogasanlagen – sie müssen künftig keine Lagerkapazitäten für anfallende Wirtschaftsdünger (Gärrückstände) vorhalten, wenn eine Verwertung zu Düngezwecken durch Dritte sichergestellt ist. Dieser Punkt wurde in die Düngeverordnung aufgenommen. Die neuen Regelungen gelten bereits bei allen Verfahren. Vollzugshinweise und Musterverträge werden Mitte November veröffentlicht. Die Genehmigungsbehörden sind über die Änderung informiert.

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Diese Regelung könnte den Einsatz von Gülle und Mist in Biogasanlagen erleichtern. Denn er erhöht – wegen der geringeren Energiedichte von Gülle und Mist im Vergleich zu Energiepflanzen wie Mais – das Substratvolumen und damit auch die Gärrestmenge und die nötige Gärrestlagerkapazität.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte begrüßte es darum, dass verlässliche Rahmenbedingungen für Gärprodukte von Biogasanlagen geschaffen wurden: „Der Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen ist eine der bedeutenden Klimaschutzmaßnahmen der Landwirtschaft. Es ist wichtig, dass die Betriebe nun Klarheit haben und dadurch der Einsatz von Wirtschaftsdünger als Substratinput noch erhöht werden kann.“

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) Niedersachsen/Bremen begrüßt die Ankündigung, zumal das Urteil des OVG Lüneburg rund 1,5 Jahre zurückliegt und sich seitdem noch nichts getan hat.

Weitere Informationen zu dem OVG-Urteil finden Sie auf den Seiten des Landesverbandes Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen.

Weitere Maßnahmen der Task Force

  • Ausbaubeschleunigung Photovoltaik: Die Installation von Solarenergie wird auf denkmalgeschützten Gebäuden durch einen Erlass erleichtert. Darüber hinaus werden umfangreiche PV-Pflichten für Dächer und Parkplätze eingeführt. Im Bereich Freiflächen-Photovoltaik wird momentan eine landesweite Abfrage zum Planungs- und Genehmigungsstand ausgewertet, soweit erforderlich soll die Steuerung der Freiflächen-PV verbessert werden, um wertvolle landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Zudem wird durch eine Anpassung der Niedersächsischen Freiflächensolaranlagenverordnung (NFSVO) eine stärkere Nutzung der sogenannten Benachteiligten Gebiete (Gebiete mit niedrigem landwirtschaftlichen Ertragspotential) für Solarenergie ermöglicht.
  • Windenergie-Beschleunigungsgesetz: Der Bund verpflichtet Niedersachsen dazu, insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen, damit neue Windkraftanlagen entstehen können. Diese Flächen wurden nun – unterlegt mit einem detaillierten fachlichen Gutachten – auf die Landkreise, kreisfreien Städte, der Regionalverband Großraum Braunschweig und die Region Hannover heruntergebrochen. Diese sind als Träger der Regionalplanung für die Ausweisung von Windenergiegebieten zuständig. Sie werden unter anderem dadurch unterstützt, dass durch eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes erstmals die Erstellung von Teilplänen Windenergie ermöglicht wird. Außerdem soll mit dem neuen Windbeschleunigungsgesetz, das in Kürze in den Landtag eingebracht wird, die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Windenergieanlagen und großen Freiflächen-PV-Anlagen gesichert werden. Damit wird wiederum die Akzeptanz für Erneuerbare Energie gesteigert.

Zur Task Force

Das Niedersächsische Landeskabinett hatte 31.01.2023 die Einrichtung der „Task-Force Energiewende“ unter Federführung des Umwelt- und Energieministeriums und enger Beteiligung des Wirtschafts- und des Agrarministeriums beschlossen. Durch die Task-Force sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energieleitungen beschleunigt, die Ausbauziele für Windenergie, Photovoltaik (PV), Bioenergie, Stromübertragungsnetze, Offshore-Anbindungsleitungen und für die Wasserstoffinfrastruktur rechtzeitig erreicht sowie die Transformation der Wirtschaft unterstützt werden.

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