Mit der Förderrichtlinie „Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Anlagenbetreiber bei Investitionen in den Klimaschutz unterstützen. Was viele nicht wissen: Eine gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern wird auch bei Biogasanlagen gefördert, die keinen Wirtschaftsdünger vergären.
Förderung auch für den Feststoffeintrag oder Vorgrube
Betreiber von Biogasanlagen können u. a. Zuschüsse für den Neubau und die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen für einen erhöhten Wirtschaftsdüngereinsatz oder Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, wie z. B. einen Festmisteintrag oder eine gasdicht abgedeckte Vorgrube, beantragen. Ziel ist es, den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zu erhöhen und klimaschädliche Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren.
Die Zuschüsse betragen bis zu 40 % der förderfähigen Investitionsausgaben, bei erheblicher Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils sogar bis zu 50 %. Die Umsetzung der Maßnahme ist durch einen unabhängigen Sachverständigen zu begleiten.
Auch für Nawaro-Anlagen
Da die Richtlinie die Reduzierung klimarelevanter Emissionen fokussiert, können auch Nawaro-Biogasanlagen, die keinen Wirtschaftsdünger vergären, von der Förderung profitieren. Die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern bei Nawaro-Biogasanlagen ist entsprechend Punkt 2.1 „Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände“ der Richtlinie förderfähig, unabhängig vom Wirtschaftsdüngeranteil. Die Förderung schließt notwendige sicherheitstechnische Einrichtungen, die Einbindung des Behälters in das gasführende System der Biogasanlage und im Zusammenhang damit stehende Maßnahmen zur Modernisierung des alten Behälters, wie z. B. bautechnische Maßnahmen oder das Entleeren und Reinigen, mit ein. Bei Behältern, für die aus bautechnischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen die Nachrüstung einer gasdichten Abdeckung nicht realisierbar ist, ist sogar der Abriss inklusive Neubau eines gasdichten Behälters förderfähig. Dazu müssen die Gärrestlager in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Biogas-Bestandsanlagen stehen. Es dürfen keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen.
Gülleanlagen können jetzt auch profitieren
Neu bei den Fördermodalitäten: Betriebe, die bereits über 85 % % Wirtschaftsdünger in ihrer Biogasanlage einsetzen, profitieren nun auch von der Investitionsförderung, wenn sie den Anteil an Wirtschaftsdüngern um weitere 15 Prozentpunkte erhöhen. Im Antragsverfahren wird bei bereits hohem Wirtschaftsdünger-Einsatz geprüft, ob die absoluten Wirtschaftsdüngermengen entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie steigen. Da viele tierhaltende Betriebe noch nicht ihre gesamten anfallenden Wirtschaftsdüngermengen in der Biogasanlage verwerten, bestehen an diesen Standorten noch leicht erschließbare Wirtschaftsdüngerpotenziale für die energetische Nutzung.
Beitrag zum Klimaschutz
Gegenüber einem offenen Gülle-Lager reduziert die Vergärung von Gülle in einer Biogasanlage bis zu 90 % der Methanemissionen und stellt mit dem zusätzlich produzierten Biogas einen wertvollen und flexibel einsetzbaren Energieträger bereit. Dieser ersetzt fossile Energien und spart so weitere CO2-Emissionen ein. Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen bringt somit einen doppelten Klimanutzen. Allerdings werden erst etwa 30 % des Wirtschaftsdüngeraufkommens in Deutschland vergoren.
Mit der Förderrichtlinie „Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ beabsichtigt das BMEL, den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen deutlich zu erhöhen, um Emissionen aus der Tierhaltung und bei der Biogaserzeugung zu senken. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) ist mit der Abwicklung beauftragt. Informationen zur Richtlinie und zur Beantragung der Förderungen stehen unter wirtschaftsduenger.fnr.de bereit.