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Stromkosten

Gutachten: Traumrenditen der Netzbetreiber treiben Strompreis nach oben

Stromkunden könnten rund 800 Mio. € an Netzentgelten sparen. Denn die Garantiezinsen für die Strom- und Gasnetzbetreiber sind deutlich zu hoch, zeigt ein neues Gutachten.  

Lesezeit: 4 Minuten

Eine überhöhte Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber macht den Strom für die Verbraucher unnötig teuer. Denn die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Garantiezinsen für die Strom- und Gasnetzbetreiber sind deutlich zu hoch und könnten stärker als geplant fallen. Das zeigt ein am Montag vorgestelltes Gutachten von Prof. Dr. Wein vom Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Lüneburg im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und des Stromanbieters LichtBlick.

Die hohen Renditen würden auch den Übergang von fossilen Energieträgern zu sauberem Strom in allen Sektoren behindern. Die notwendigen Investitionen in die Netze lohnen sich für die Betreiber auch dann noch, wenn die Spielräume für Zinssenkungen genutzt werden. „Hohe Zinsen führen daher nur zu hohen Zusatzgewinnen für die Monopolunternehmen – und die Verbraucher zahlen die Zeche. Mit den Geschenken an die Netzbetreiber muss jetzt Schluss sein“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.

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Bundesnetzagentur legt Kapitalverzinsung fest

Als Bestandteil der Regulierung der Netzentgelte soll den Netzbetreibern eine angemessene, wettbewerbsfähige und risikoangepasste Verzinsung des eingesetzten Kapitals zugestanden werden. Der Zinssatz ist so festzulegen, dass die Unternehmen in der Lage sind, ihren Eigenkapitalbedarf an den Finanzmärkten zu decken. Die Bundesnetzagentur legt die zulässigen Eigenkapitalzinssätze grundsätzlich für eine ganze Regulierungsperiode von fünf Jahren fest. Energiekunden zahlen diese über die Netzentgelte. Aktuell liegt er bei 6,91 %. Die Behörde strebt nun eine Zinssenkung auf mindestens 4,59 % für den Zeitraum von 2024 bis 2028 für Stromnetzbetreiber bzw. von 2023 bis 2027 für Gasnetzbetreiber an.

Eigenkapitalzinsen könnten stärker sinken

In dem Gutachten wird herausgearbeitet, dass es keine Notwendigkeit gibt, Zinssätze über das an den Kapitalmärkten erwartete Niveau hinaus festzulegen. Zu hohe Zinssätze verbessern nicht die Möglichkeiten zur Finanzierung von Betrieb und Ausbau der Leitungen. Es werden sogar Anreize gesetzt, mehr zu investieren als tatsächlich notwendig ist.

Das Gutachten zeigt weiter, dass die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Eigenkapitalzinssätze eine klare Obergrenze darstellen und keinesfalls noch höher ausfallen sollten. Wenn die Bundesnetzagentur ihren Ermessensspielraum zugunsten der Verbraucher nutzen würde, könnten die Eigenkapitalzinsen für Neuanlagen sogar auf 3,79 % fallen und wären dann immer noch angemessen. Netz-Investitionen wären für die Betreiber auch dann weiterhin ein lohnendes Geschäft. Über die gesamte Regulierungsperiode gerechnet könnten die Kunden so um ca. 800 Mio. € entlastet werden.

Festlegung erfolgt zu früh

Wie schon seinerzeit für die laufende Regulierungsperiode will die Bundesnetzagentur die Zinssätze erneut viel zu früh festlegen. Das hat deutliche Auswirkungen, denn die Zinssätze an den Kapitalmärkten sind seit Jahren sehr gering. In der Festlegung findet eine Rückschau der letzten zehn Jahre statt. Durch die frühe Festlegung werden so auch die deutlich höheren Zinsen aus dem Jahr 2011 noch berücksichtigt. Wenn die Festlegung erst im nächsten Jahr erfolgen würde, könnte der Zinssatz nochmals deutlich sinken, da auch die Zinsen des Jahres 2021 sehr niedrig sind. Nach einer Abschätzung des bne könnte damit der Zinssatz mindestens um weitere 0,25 Prozentpunkte niedriger ausfallen.

„Dass die Bundesnetzagentur dann auch noch erwägt, die Zinsen während der laufenden Regulierungsperiode nach oben anzupassen, ist nicht nachvollziehbar. Bei den vorgeschlagenen Zinssätzen ist jetzt schon mehr als genug Luft, um selbst möglicherweise ansteigende Zinsen in den nächsten Jahren aufzufangen“, so Robert Busch.

Goldesel der Energiebranche

„Stromleitungen sind der Goldesel der Energiebranche. Die Kosten zahlen die Stromkunden. Die Regulierungsbehörden von Bund und Ländern können und müssen die Traumrenditen der Netz-Monopolisten stärker als geplant senken“, fordert auch Markus Adam, Director Legal bei LichtBlick.

Rund ein Viertel der Stromrechnung eines Haushaltes entfällt auf den Stromtransport. Das sind bei einer dreiköpfigen Familie mit 3.106 Kilowattstunden Verbrauch im Schnitt 233 € pro Jahr. Die Netzentgelte summieren sich im Jahr auf über 25 Mrd. €. Damit werden Betrieb und Ausbau der Leitungen finanziert.

Gegenüber dem Vorschlag der Bundesnetzagentur würden private Stromkunden um zusätzlich 810 Mio. € entlastet, gegenüber den aktuellen Zinssatz um rund zwei Mrd. €. Das wären pro Haushalt rund 12 € im Jahr.

Das Gutachten können Sie hier abrufen.

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