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topplus Ausläufe mit PV bestücken

Photovoltaik im Hühnerauslauf: Vorteile fürs Huhn und den Landwirt

PV-Paneele in Geflügelausläufen zu errichten hat Vorteile fürs Huhn und den Landwirt. Noch stehen die EU-Vermarktungsnormen dem entgegen. Dies könnte sich bald ändern. Österreich ist gut vorbereitet.

Lesezeit: 4 Minuten

Dieser Beitrag erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Was die Auslauffläche angeht unterscheiden sich die Vorgaben in Deutschland und Österreich. Mit 8 m2 für Freilandhennen müssen die Österreicher das Doppelte dafür vorhalten. Die gesamte Auslauffläche in Österreich beträgt mit etwa 3400 ha ein Zehntel der deutschen Fläche.

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In den Startlöchern stehen österreichische Geflügelhalter bereits, wenn es um die Bestückung der Ausläufe mit Photovoltaik (PV) geht. Anton Koller, Geflügelreferent an der Landwirtschaftskammer Steiermark, erläuterte, wie die österreichische Branche den Einsatz von PV vorantreibt.

Auslauf wird aufgewertet

Koller führte zahlreiche Vorteile einer Agri-PV-Doppelnutzung an:

  • Die künstlichen Schattenspender sorgen für eine verbesserte Nutzung der Auslaufflächen.
  • Durch die Nutzung der entfernten Areale des Auslaufes kommt es zur Schonung der Weide im stallnahen Bereich.
  • Die Akzeptanz beim Konsumenten ist groß.
  • Durch CO2-neutralere Geflügelprodukte wird das Image der Geflügelbranche gefördert.
  • In Österreich könnte es sogar gelingen, dass die Geflügelhalter in der Bilanz stromautark werden.
  • Möglicherweise können die Tierverluste durch Greifvögel reduziert werden, Zahlen dazu gibt es aber nicht.

Damit aus dem Wunsch Wirklichkeit werden kann, ist jedoch eine Änderung der EU-Vermarktungsnormen für Freilandeier erforderlich. Hier ist geplant, dass die zuständigen Behörden die Nutzung von Auslaufflächen für die Installation von Sonnenkollektoren genehmigen können, sofern dies nicht im Widerspruch zu den Tierschutzbestimmungen der Richt­linie 1999/74/EG steht und die Mobilität der Hennen nicht einschränkt.

Entgegen anders lautender Pressemeldungen ist diese Gesetzesänderung jedoch noch nicht beschlossen, sondern befindet sich aktuell in der Prüfung, be­tonte Koller.

Steuerlich gilt: Agri-PV

Bislang dürfen Ausläufe für Freilandhennen nicht für andere Zwecke genutzt werden, mit Aus­nahme von Obstplantagen oder Weideflächen für Vieh.

Um sofort loslegen zu können, falls sich das in Kürze ändert, haben die Österreicher bereits viele rechtliche Dinge abgeklärt. So wurde mit Blick auf den Tierschutz die Verletzungssicherheit der verbauten Materialien geprüft. Dies betrifft beispielsweise scharfe Kanten am Ständerwerk sowie Drähte oder freiliegende Kabel. Bei sonnigem Wetter mit 32 °C erfolgten auch Temperaturmessungen auf der Oberfläche und der Unterseite der Paneele sowie in Bodennähe.

Geklärt sei, dass diese Art der Doppelnutzung steuerlich als Agri-PV gilt, sagte Koller. Dafür müssen mindestens 600 Legehennen pro Hektar oder 1650 Jungmasthühner pro Hektar auf der PV-Fläche gehalten werden. Dadurch zählen die Einkünfte bis zu einer pauschalierten Umsatzgrenze, die derzeit netto 600  000 € beträgt, als pauschalisiertes landwirtschaft­liches Einkommen. Auch komme es bei dieser Doppelnutzung zu keiner Anhebung des Einheitswertes. Hinsichtlich des Baurechtes gelten in den Bundesländern allerdings unterschiedliche Vorgaben.

Für das in Österreich weit verbreitete Gütesiegel AMA (vergleichbar zum KAT-Siegel) gilt: Eine Doppelnutzung ist für Betriebe möglich, die nach dem derzeit gesetzlichen Standard arbeiten.

PV auf 60 % der Fläche

Höchstens 60 % der gesamten Hühnerweide dürfen mit PV-Paneelen belegt werden. Zusätzlich müssen mindestens 10 cm Hecke je Legehenne angeboten werden. Diese können außen herum als Sichtschutzhecke oder zwischen den Paneelen als Leitallee angeboten werden. Die Paneele müssen eine Mindesthöhe von 80 cm aufweisen. Bis zu sechs davon dürfen aneinandergereiht werden. Dabei sind jeweils Zwischenfugen von 2 cm einzubauen, um die optimale Verteilung des Regenwassers unter den Paneelen zu gewährleisten.

Für Biobetriebe gelten identische Vorgaben bis auf eine Ausnahme: Hierbei dürfen maximal 50 % der Fläche mit Paneelen bedeckt sein.

Bezüglich der Düngung gilt für den Grünbewuchs die 170 kg N/ha-­Regel. Unter den Paneelen werde der Boden um eine Ertragsstufe zurück­gestuft. „Die Biodiversität nimmt zu“, hat Koller in Versuchen beobachtet. Tests gab es bereits mit Anpflanzungen unter den Paneelen. Dies habe sich jedoch nicht bewährt. Koller rät dazu, ­Hecken anzupflanzen, die nicht zu hoch hinauswachsen.

Ob und wie die Auslaufflächen hinsichtlich einer Mahd und Hygienisierung zu bearbeiten sind, bleibt abzuwarten.

Musterverträge für ein Verpachtungsmodell liegen vor.

Die Präsentation von Anton Koller fand statt im Rahmen der gemein­samen Fachtagung des DLG-Geflügelausschusses und der AG Geflügelberater in Moers.

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